# taz.de -- Freispruch für Türsteher
       
       > Ein Prozess am Amtsgericht wegen schwerer Körperverletzung endet mangels
       > Beweisen
       
       Von Moritz Warnecke
       
       Am Ende herrschte Einigkeit im Amtsgerichtssaal 150: Der 29-jährige
       Türsteher Rexhep S., dem schwere Körperverletzung vorgeworfen worden war,
       wurde am Montag freigesprochen. Die Schilderungen des Geschädigten und
       seiner Freundin wiesen zu große Widersprüche auf, auch Videoaufzeichnungen
       aus der Nacht und ein angefertigtes Materialabgleichsgutachten konnten den
       Tatvorwurf nicht bestätigen.
       
       Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, am 23. 12. 2017 einen am Boden
       liegenden Stubo-Gast gegen den Hinterkopf getreten zu haben. Der 28-Jährige
       verlor bei der Attacke einen Teil seines linken Schneidezahns. Zuvor war er
       von mehreren Türstehern zu Boden gebracht und von Rexhep Z. mit
       Handschellen fixiert worden: Er hatte in der Disko eine Reinigungskraft
       gegen ein Waschbecken geschubst. Dafür bekam er bereits vor dem Prozess
       einen Strafbefehl über 400 Euro.
       
       Den Diskobesucher zu fesseln, habe man wegen dessen großer Aggressivität
       und der Abwesenheit von Polizei beschlossen, erläuterte der Angeklagte das
       Vorgehen der Türsteher. Einen Tritt gegen den Hinterkopf habe es nicht
       gegeben.
       
       Seine Aggressivität räumte der Geschädigte ein, nicht jedoch, dass er
       selbst gewalttätig geworden sei. Nach seinem Streit mit der Reinigungskraft
       sei er vielmehr „unsanft“ von Türstehern aus der Disko geleitet worden.
       Dort sei die Situation dann eskaliert. Letztlich reichten die Aussagen des
       28-Jährigen und seiner Freundin nicht aus, um den Angeklagten ausreichend
       zu belasten. Es fanden sich zu viele Widersprüche in ihren Aussagen zum
       Tathergang und bei der Tätererkennung. Zudem führte ein Materialabgleich
       mit den Schuhen des Angeklagten und den Verletzungen des Geschädigten zu
       keinen weiteren Erkenntnissen. Dass der Geschädigte in dieser Nacht einen
       Teil eines Zahns verlor, zweifelte das Gericht jedoch nicht an.
       
       22 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Moritz Warnecke
       
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