# taz.de -- Leinenpflicht für alle Hunde, wau!: Ein Fall für Herrn Mux
       
       > Die letzten Regelungen des neuen Hundegesetzes sind zum 1. Januar in
       > Kraft getreten. Ein strenges Gesetz. Zumindest theoretisch.
       
 (IMG) Bild: Wo ist die Tüte für den Hundekot?
       
       Es gab da mal diesen herrlichen [1][Film „Muxmäuschenstill“]. Und in diesem
       Film eine Szene, die mancher BerlinerIn aus der Seele sprechen mag: Herr
       Mux, selbsternannter Retter der Großstadtmoral, lässt eine
       Nicht-Hundekot-Beseitigerin das Vermächtnis ihres Fiffis mit der Hand von
       der Straße kratzen. Auch Berlin, hunderttausendfach auf den Hund gekommen,
       wurde in jüngster Zeit deutlich strenger mit den HundebesitzerInnen. Seit
       zweieinhalb Jahren bereits gilt eine Kotbeutelmitführungspflicht, zum 1.
       Januar sind weitere zentrale Regelungen des neuen Hundegesetzes in Kraft
       getreten. So viel schon mal vorab: Dem ganzen Konstrukt fehlt ein Herr
       Mux.
       
       Das [2][neue Hundegesetz] stammt noch von der schwarz-roten
       Vorgängerregierung. Auf den allerletzten Drücker hatte es der damalige
       CDU-Justizsenator Thomas Heilmann im Juni 2016 durch den Senat gebracht und
       sich damit nicht unbedingt Freunde in der Welt der Tierfreunde gemacht. Der
       Gesetzesänderung war nämlich ein gut gemeinter Diskurs mit ExpertInnen,
       besorgten BürgerInnen und HundefreundInnen vorausgegangen. Der sollte das
       Aufregerthema Hunde in Regeln gießen, die allen gerecht werden. Der Geist
       dieses sogenannten Bello-Dialogs schwingt aber nur teilweise mit im neuen
       Hundegesetz, das nun Rot-Rot-Grün umsetzen musste.
       
       Bereits 2016 hat das Gesetz die Kotbeutelmitführpflicht eingeführt oder, um
       es mit dem Gesetzestext zu halten: „Hundehalter und Hundeführer haben dafür
       Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die Straßen nicht verunreinigen. Sie haben
       beim Führen des Hundes für die vollständige Beseitigung von Hundekot
       geeignete Hilfsmittel mit sich zu führen. Diese Anforderungen gelten nicht
       für Menschen, die aufgrund dauerhafter körperlicher oder geistiger
       Einschränkungen oder Erkrankungen nicht zur Beseitigung von Hundekot in der
       Lage sind.“
       
       Also entweder gibt es von letzterer Sorte überdurchschnittlich viele unter
       den HundebesitzerInnen, oder es liegt schlicht an den fehlenden
       Kontrollmöglichkeiten, dass das Hundekotaufkommen in gewissen Teilen der
       Stadt nicht spürbar nachgelassen hat. Dafür lungern neben Kot nun auch
       gefüllte Kotbeutelchen im Straßenbild herum. „Die Kotbeutel scheinen sich
       doch weitgehend etabliert zu haben“, sagt Stefan Taschner,
       tierschutzpolitischer Sprecher der Grünen, zum Umsetzungserfolg des
       Gesetzes. Das Hundescheißeproblem, meint Taschner, pressiere demnach nicht
       mehr so dringlich. So kann man das auch sehen und sich der wohl
       wesentlichsten aktuellen Änderung zuwenden.
       
       ## Nur noch mit Hundeführerschein
       
       Noch bis 31. Dezember durften alle Hunde – außer den „gefährlichen“, dazu
       kommen wir noch – auf unbelebten Straßen, Plätzen und Brachen von der Leine
       gelassen werden. Mal abgesehen davon, dass es solche Orte in Berlin kaum
       mehr gibt, sind diese zügellosen Zeiten nun vorbei. Ohne Leine darf seinen
       Hund nur noch führen, wer selbigen schon seit Mitte 2016 hält oder einen
       sogenannten Sachkundenachweis – im Volksmund auch Hundeführerschein –
       kostenpflichtig erworben hat.
       
       So ähnlich hatten sich das auch die Beteiligten des Bello-Dialogs
       vorgestellt, nach dem Motto: Der Hund ist immer nur so erzogen wie seinE
       HalterIn. Zuständig für die Ausstellung des Sachkundenachweises sind die
       Bezirksämter. Der Geschäftsführer des Verbandes für das Deutsche
       Hundewesen, Jörg Bartscherer, rechnet mit Kosten zwischen 150 und mehreren
       hundert Euro für den Erwerb des Sachkundenachweises.
       
       „Eine generelle Leinenpflicht ist aus Tierschutzgründen abzulehnen“, sagt
       Annette Rost, Sprecherin des Berliner Tierschutzvereins zur Novelle. Da ein
       Hund auf ausreichenden Auslauf angewiesen sei, komme den
       Hunde-Auslaufflächen mit Einführung der Leinenpflicht besondere Bedeutung
       zu. 35 gibt es davon bisher. Ob es mehr werden, obliege dem „Gutdünken der
       Bezirke“, so Rost, die sich einen gesetzlich festgelegten Schlüssel
       wünscht: „Je mehr Hunde in einem Gebiet, desto größer die Auslaufflächen.“
       In einer Stadt, in der jeder Freiraum auch Begehrlichkeiten für
       Erholungsraum, Wohnungsbau etc. weckt, kann man aber vermutlich froh sein,
       wenn die bestehenden Flächen erhalten bleiben.
       
       Aber nun, es ist ja mit dem Leinenzwang wie mit den Kotbeutelchen: Wer will
       das überwachen? „So viele Leute können sie in den Ordnungsämtern gar nicht
       einstellen, und ich kann mir da auch wichtigere Dinge vorstellen, die nicht
       ausreichend kontrolliert werden: Parken auf Radwegen zum Beispiel“, sagt
       der grüne Politiker Taschner. Wie sein Kollege Michael Efler von der Linken
       ist er aber gespannt auf eine Evaluierung. Denkbar wäre da etwa eine
       Auswertung des Bußgeldaufkommens. Aber klar: Wo kein
       Ordnungsamtmitarbeiter, da kein Bußgeld. Insofern wird das auch mit der
       Evaluierung nicht einfach.
       
       ## Liste aller Hunde und Halter
       
       Eine weitere aktuelle Neuerung des Hundegesetzes ist die Einführung eines
       zentralen Hunderegisters. Bisher werden nur die als gefährlich eingestuften
       Hunde dezentral erfasst. Wenn es künftig eine Liste über alle Hunde und
       ihre Halter gibt, dann sollen Steuersäumlinge und abhandengekommene Hunde
       schneller gefasst und die Statistik über Beißvorfälle aussagekräftiger
       werden. „Verfügbar werden diese Daten aber wohl erst ab 2021 sein“, sagt
       Tierschutz-Politiker Efler. „Da könnte man ruhig mal ein bisschen auf die
       Tube drücken.“
       
       Auf die Tube gedrückt hatte Heilmann bei der Beibehaltung der Rasseliste.
       Darin werden seit 2016 Pitbull-Terrier, Bullterrier,
       American-Steffordshire-Terrier und deren Kreuzungen als sogenannte
       gefährliche Hunde eingestuft – entgegen den Empfehlungen des Bello-Dialogs.
       Die Haltung dieser Hunde ist nur eingeschränkt erlaubt. Die Folge:
       Tierheime bleiben auf den genannten Rassen sitzen, bestehende Halter und
       Hunde umweht das Stigma der Blutrünstigkeit.
       
       „Dabei sind sich alle Experten einig, dass das Quatsch ist: Es gibt keine
       gefährlichen Hunde, nur falsche Haltung“, sagt Efler. Auch die
       Bissstatistik zeige keine Auswirkung der eingeschränkten Haltung von
       Listenhunden. Efler jedenfalls verspricht, die Rasseliste im gerade
       begonnenen Jahr noch einmal auf die politische Agenda zu setzen.
       
       Wem das jetzt alles zu komplex war: Damit sind Sie nicht allein! „Ein
       undurchdachtes und unausgereiftes Gesetzesmonstrum“ nennt Beate Fischer das
       neue Gesetz. Sie ist Sprecherin der Berliner Erna-Graff-Stiftung für
       Tierschutz und seit Jahren in Sachen Großstadthunde engagiert.
       „Überbürokratisiert und in der Praxis nicht umsetzbar“, lautet auch ihr
       Urteil über Leinen- und Kotbeutelmitführpflicht.
       
       Sieht ganz so aus, als wird das nix ohne den Herrn Mux. Der lässt übrigens
       im Verlauf des eingangs erwähnten Films einen Wiederholungstäter mit der
       Nase in die stinkende Wurst seines Hundes eintauchen. Das geht dann aber
       wirklich ein bisschen zu weit!
       
       3 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Muxm%C3%A4uschenstill
 (DIR) [2] https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/berliner-hundegesetz-267536.php
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuela Heim
       
       ## TAGS
       
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