# taz.de -- Serie Wohnen ist Heimat: Die Ulmer Bodenpolitik
       
       > Mittlerweile befindet sich etwa ein Drittel des kompletten Stadtgebietes
       > in kommunaler Hand. Wie Ulm die Spekulation mit Bauland bremst.
       
 (IMG) Bild: Stadtansicht von Ulm
       
       In Ulm haben sie ein erprobtes Modell gegen Immobilienspekulation – und ein
       besonders altes. Was andernorts als „Spekulationsbremse“ im Rahmen
       städtischer Baupolitik bezeichnet wird, heißt in Ulm schwerfällig
       „Bodenbevorratungspolitik“. Zur Baulandbereitstellung betreibt die Stadt am
       Rand der Schwäbischen Alb seit rund 125 Jahren diese vorausschauende
       Bodenpolitik.
       
       Konkret heißt das, die Stadt kauft mittelfristig und langfristig, oft auf
       Jahrzehnte im Voraus, Flächen auf, um sie dann eines Tages gezielt
       einzusetzen. Grundprinzip dabei ist, dass die Stadt einen Bebauungsplan für
       ein künftiges Baugebiet erst dann in ein Verfahren einbringt, wenn sie auch
       Eigentümerin der betroffenen Flächen ist. In Ulm kann also nur von der
       Stadt selbst Bauland erworben werden.
       
       Zudem verhindert das Ulmer Wiederkaufsrecht, gekoppelt mit einer
       sogenannten Auflassungsvormerkung, eine Spekulation mit Bauland. „Das hört
       sich erst einmal sehr technisch an“, sagt Ulrich Soldner, Abteilungsleiter
       im Liegenschaftsamt Ulm. „Es bedeutet Folgendes: Ein unbebautes Grundstück,
       das aus kommunalem Besitz privatisiert und an einen Häuslebauer oder an
       einen Bauträger, Investor oder eine Firma verkauft wird, kann niemals an
       einen Dritten weiterverkauft werden. Wenn es also nicht für den
       ursprünglichen Zweck verwendet wird, und das kommt ja immer mal vor, kann
       es aufgrund dieser Auflassungsvormerkung im Grundbuch nur an die Stadt Ulm
       zurückverkauft werden. Und zwar zu dem Preis, den es damals gekostet hat.
       Ein Weiterverkauf spekulativer Art an Dritte ist nicht möglich.“
       
       33 Millionen Euro investierte Ulm im vergangenen Jahr in den Ankauf neuer
       Grundstücke. Aufgrund ihrer langjährigen Praxis verfügt die Stadt über ein
       entsprechend großes Portfolio. Mittlerweile befindet sich etwa ein Drittel
       des kompletten Stadtgebietes in kommunaler Hand. Dadurch verfügt Ulm über
       ein Steuerungsinstrument, das es ermöglicht, Baugrundstücke zu
       vergleichsweise günstigen Preisen auf den Markt zu bringen.
       
       Da die Stadt jederzeit eigene Liegenschaften für den Wohnungsbau auf den
       Markt bringen kann, wird ein direkter, preisdämmender Einfluss auf die
       Grundstückspreise erreicht. Damit sollen die Wertsteigerungen aus der
       Baulandentwicklung auch der Allgemeinheit und den Erwerbern und nicht nur
       den ursprünglichen Grundstückseigentümern zugutekommen. So betreibt die
       Stadt eine aktive Sozial- und Wirtschaftspolitik.
       
       Mit Erfolg: Im Mietwohnungssegment existiert durch niedrige Baulandpreise
       und die Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften ein gutes Angebot an
       bezahlbaren Wohnungen. Auch bei der Vergabe von Baugrundstücken an
       Selbstnutzer wirkt sich der niedrige Baulandpreis positiv bei der Schaffung
       von bezahlbarem Wohnraum im Eigenheimsegment aus. Die grün-schwarze
       Landesregierung Baden-Württembergs ermuntert alle Städte und Gemeinden, dem
       Ulmer Modell der Bodenvorratspolitik zu folgen.
       
       4 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Edith Kresta
       
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