# taz.de -- Urteil zu BVB-Sprengstoffanschlag: 14 Jahre Haft für Sergej W.
       
       > Im Fall des BVB-Anschlags hat das Landgericht Dortmund den Angeklagten
       > wegen versuchten Mordes verurteilt. Seine Ausreden glaubten die Richter
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Eine Tötungsabsicht bestritt Sergej W.: Er habe niemanden verletzen wollen
       
       Dortmund taz | [1][Im Prozess um den Bombenanschlag] auf den Mannschaftsbus
       des BVB hat das Landgericht Dortmund nach elfmonatiger Beweisaufnahme das
       Urteil gesprochen. Die Strafkammer verurteilt den Angeklagten Sergej W.
       wegen versuchten Mordes in 29 Fällen zu 14 Jahren Haft und Zahlungen von
       Schadensersatz und Schmerzensgeld.
       
       [2][Am 11. April 2017] waren drei mit Stahlstiften gespickte Sprengsätze
       explodiert, als der vollbesetzte Mannschaftsbus abfuhr, um die BVB-Spieler
       zum Champions-League-Heimspiel gegen AS Monaco zu bringen. Die Metallstifte
       drangen teils in Kopfstützen im Inneren des Busses ein.
       
       Verletzt wurden der damalige BVB-Spieler Marc Bartra und ein
       Motorradpolizist. Bartra brach sich unter anderem den Arm, der Polizist
       erlitt ein Knalltrauma. Außerdem benötigten mehrere Spieler psychologische
       Hilfe bei der Bewältigung des Anschlags, manche sind noch heute in
       Behandlung. Das Spiel gegen Monaco wurde einen Tag nach dem Anschlag
       nachgeholt. Der BVB verlor 2:3 und flog aus der Champions-League.
       
       [3][Der Angeklagte hatte im Prozess] schon früh zugegeben, die Bomben
       gebaut und vor der Abfahrt des Busses in einer Hecke am Teamhotel versteckt
       zu haben. Das Motiv des 29-Jährigen war, so sieht es das Gericht, Gier. Vor
       dem Anschlag hatte W. Zehntausende Euro darauf gesetzt, dass die BVB-Aktie
       an der Börse abstürzt.
       
       Als Folge des Anschlags hatte der Angeklagte mit Gewinnen in sechsstelliger
       Höhe gerechnet. Eine Tötungsabsicht bestritt W. aber: Er habe „niemanden
       verletzen oder töten“, sondern „einen Anschlag nur vortäuschen wollen“, um
       einen Kurssturz auszulösen. Die Bomben habe er bewusst so gebaut und
       platziert, dass schwere Schäden ausgeschlossen gewesen seien.
       
       ## Ein „hinterlistiger Überfall“
       
       Zu einem anderen Ergebnis waren Sachverständige gekommen, die die
       Gefährlichkeit der Sprengsätze untersucht hatten. Demnach konnte der
       Angeklagte die drei Bomben – mit einer größeren Sprengkraft als Dynamit –
       bei dem Anschlag weder kontrollieren noch ihre Wirkung vorhersagen. Der
       Angeklagte habe nicht gewährleisten können, dass er nicht auch Objekte
       treffen würde, die er eigentlich gar nicht treffen wollte.
       
       In seinem Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Carsten Dombert das Attentat als
       vielfachen Mordversuch gewertet. Er forderte lebenslange Haft für den
       Angeklagten. Die Anwälte des BVB und des bei der Tat verletzten Polizisten
       schlossen sich dem Antrag an. Die Verteidigung forderte eine Haftstrafe von
       deutlich unter zehn Jahren.
       
       Das Urteil begründet der Vorsitzender Richter Peter Windgätter unter
       anderem mit der Tötungsabsicht sowie mit der Durchführung der Tat als
       „hinterlistigem Überfall“. Der Angeklagte habe die Tötung aller Insassen
       des Busses sowie des Polizisten mindestens bewusst in Kauf genommen.
       
       Die Aussage des Angeklagten, er habe gedacht, der Bus habe Scheiben aus
       Panzerglas, ließ das Gericht nicht gelten. „Als der Bus angekommen ist, da
       war er leer. Da hätte der Angeklagte den leeren Bus beschießen können“,
       sagte der Vorsitzende Richter. Stattdessen hatte W. gewartet, bis der Bus
       voll war und losfuhr.
       
       Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Angeklagten aus; außerdem
       seine Schmerzensgeldzahlungen an die beiden Verletzten bereits vor dem
       Urteil sowie fehlende Vorstrafen. Schließlich kritisiert der Richter
       ausdrücklich, dass einige Medien im Rahmen ihrer Prozessberichterstattung
       Tagebuchauszüge des Angeklagten gedruckt hatten. Gegen das Urteil kann der
       Angeklagte Revision einlegen.
       
       27 Nov 2018
       
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