# taz.de -- die dritte meinung: Das deutsche Wahlrecht braucht dringend eine Quote für Frauen in der Politik, fordert Maria Wersig
       
       Gleichberechtigte politische Teilhabe ist keine Selbstläuferin. Immer
       lauter wird parteiübergreifend und in der Zivilgesellschaft der Ruf nach
       einer Änderung des Wahlrechts. Aus gutem Grund. Vergangene Woche wurde 100
       Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland groß gefeiert. Noch nie gab es jedoch
       ein paritätisch besetztes deutsches Parlament oder gar eines mit weiblicher
       Mehrheit. Im aktuellen Bundestag ist der Frauenanteil (30,9 Prozent) auf
       den Stand der 90er Jahre zurückgefallen. Im Europaparlament sind ebenfalls
       weniger als ein Drittel der deutschen Abgeordneten Frauen. Noch düsterer
       sieht es in der Kommunalpolitik aus.
       
       Die mangelnde Repräsentanz von Frauen lässt sich nicht mit Argumenten wie
       angeblich mangelndem politischen Interesse oder seltenerer
       Parteimitgliedschaft rechtfertigen. Parteien spielen eine Schlüsselrolle in
       der Demokratie. Sie sind in der Pflicht, Frauen nicht nur als Wählerinnen
       zu gewinnen, sondern auch als Kandidatinnen. Die Schilderungen von
       politisch aktiven Frauen, wie sie parteiintern von aussichtsreichen
       Listenplätzen oder Direktkandidaturen abgehalten werden, zeigen den
       Handlungsbedarf. Aussichtsreiche Kandidaturen von Frauen können nicht nur
       als ein Gnadenakt männlicher Mehrheiten möglich sein. Das ist eine Frage
       der politischen Kultur.
       
       Parteien wie Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke, die sich qua
       Satzungsrecht zur Quotierung ihrer Wahllisten verpflichten, erreichen auch
       einen angemessenen Frauenanteil in ihren Fraktionen. Die anderen Parteien
       haben kein gleich wirksames Instrumentarium gefunden, um dieses Ziel zu
       erreichen, oder sie haben auch gar nicht dieses Ziel. Wo freiwillig nicht
       geteilt wird, können gesetzliche Regelungen Veränderungen anstoßen. Die
       Parteien müssen zu einer geschlechtergerechten Besetzung ihrer Wahllisten
       verpflichtet werden und sich auch für die Direktkandidaturen Ziele setzen.
       Denn sie haben hinsichtlich der Durchsetzung der Gleichberechtigung von
       Frauen und Männern einen Verfassungsauftrag zu erfüllen.
       
       21 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Maria Wersig
       
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