# taz.de -- Fesseln für Fessler
       
       > In Hamburg sollen ab Januar 2019 Richter über Fixierungen von psychisch
       > Kranken und Gefangenen entscheiden. Kritikern geht die Gesetzesreform
       > nicht weit genug
       
       Von Hannah Maatallaoui
       
       An Bauch, Armen und Beinen festgezurrt auf einer Bahre, jede Bewegung
       unmöglich. Diese Situation wird von vielen Betroffenen als demütigend und
       traumatisch erlebt und doch findet sie in psychiatrischen Einrichtungen
       immer wieder Anwendung. In Hamburg kam es im Jahr 2017 bei rund 24.000
       behandelten Fällen zu 690 Fixierungen. Im Strafvollzug wurden Gefangene 18
       Mal fixiert.
       
       Diese Zahlen stellten Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD)
       und Justizsenator Till Steffen (Grüne) kürzlich im Rathaus vor. Anlass war
       die Ankündigung einer Gesetzesreform. Ab dem 1. Januar 2019 soll bei
       Fixierungen, die absehbar länger als eine halbe Stunde andauern, ein
       Richtervorbehalt gelten. Der Senat wolle damit die Rechte von psychisch
       Erkrankten, die sich in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen befinden
       sowie von Gefangenen im Strafvollzug stärken. Hamburg reagiert damit als
       eines der ersten Bundesländer auf ein Urteil des Bundeserfassungsgerichtes
       vom Juli dieses Jahres.
       
       Die Richter stuften darin Fixierungen, die „absehbar“ die Dauer einer
       halben Stunde übersteigen, als „Freiheitsentziehung“ ein. Laut Grundgesetz
       muss „unverzüglich“ eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden.
       Die Bundesländer müssen deshalb einen Bereitschaftsdienst der Gerichte
       einrichten, der zumindest von 6 bis 21 Uhr erreichbar ist. In Hamburg
       sollen zunächst die Amtsgerichte diesen Bereitschaftsdienst übernehmen.
       
       Dafür will der Senat neue Stellen für zwölf Richter*innen sowie zwölf
       sogenannte Servicekräfte schaffen. „Damit ermöglichen wir rechtssicheres
       und schnelles Handeln in Ausnahmesituationen“, so Justizsenator Steffen.
       Anna von Treuenfels-Frowein (FDP) bemängelt, dass der durch die Neuregelung
       entstandene Mehraufwand die Belastung der Richter*innen weiter verschärfen
       könnte und fordert den Senat auf „endlich ein nachhaltiges Personalkonzept
       vorzulegen“.
       
       ## Nur die letzte Möglichkeit
       
       Prüfer-Storcks erklärte, dass solche Zwangsmaßnahmen nur als letzte
       Möglichkeit genutzt werden sollen. Laut Till Steffen würden zudem alle
       Maßnahmen durch das Hamburgische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei
       psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) dokumentiert. Hamburg erfasst, als
       bisher einziges Bundesland, die Zahl der angewandten Maßnahmen und macht
       die Ergebnisse öffentlich. „Die Hamburger Krankenhäuser setzten dieses
       Instrument verantwortungsvoll und zurückhaltend ein“, sagte Prüfer-Storcks.
       
       Deniz Celik von der Linkspartei reichen diese Maßnahmen bei Weitem nicht
       aus: „Um Fixierungen zu vermeiden, müssen Deeskalationsmaßnahmen wie eine
       Eins-zu-eins-Betreuung eingesetzt werden. Das geht nur mit mehr Personal“,
       sagte er. „Wir brauchen also Menschen statt Fesseln!“ Die
       Eins-zu-eins-Betreuung durch Pfleger*innen oder therapeutisches Personal
       war auch eine Forderung der Karlsruher Richter.
       
       1 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannah Maatallaoui
       
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