# taz.de -- Gerichtsurteil in Lüneburg: Robby darf im Zirkus bleiben
       
       > Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg darf der
       > Zirkus-Schimpanse Robby seinen Lebensabend bei der Zirkusfamilie Köhler
       > verbringen.
       
 (IMG) Bild: Hat sich von seinen Artgenossen entfremdet: der Schimpanse Robby
       
       Hamburg taz | Seit über 40 Jahren lebt der Schimpanse Robby schon bei
       Familie Köhler im Zirkus „Belly“. Die Zirkusfamilie hat den Menschenaffen
       als Flaschenbaby aufgezogen, weil er von seiner Mutter nicht angenommen
       wurde, und im Zirkus als Attraktion auftreten lassen. In der Manege lief er
       auf Stelzen und warf mit Bällen. Doch das macht der Menschenaffe nun nicht
       mehr – er ist jetzt in Rente. Wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am
       Donnerstag entschieden hat, darf er seinen Lebensabend bei Familie Köhler
       im Zirkus verbringen.
       
       Der Entscheidung ging ein langjähriger Rechtsstreit mit Hoffen und Bangen
       für die Familie voraus. 2015 hatte das Veterinäramt Celle die
       Ausnahmegenehmigung für Robbys Unterbringung im Zirkus nicht mehr
       verlängert. Seitdem wehrte sich Familie Köhler vor Gericht – auch gegen die
       Behauptung, nur Profit aus dem Primaten schlagen zu wollen. Die
       Tierrechtsorganisation Peta hatte das in ihren Kampagnen unterstellt und
       mit Videos plausibilisiert, in denen der Schimpanse in einem Anzug in der
       Manege auftrat.
       
       Für Familie Köhler ist das Normalität. Die sechs Menschenkinder des
       Direktors sind mit Robby aufgewachsen. „Er ist ein Familienmitglied“, sagt
       der 70-Jährige. Für Klaus Köhler ist es deshalb nur folgerichtig, dass
       Robby als Rentner seinen Lebensabend auch bei seiner Familie verbringen
       kann. Probleme bei den Haltungsbedingungen sieht der Zirkusdirektor nicht.
       
       Der geschätzt 47 Jahre alte Primat lebt wie die Familie auf Wanderschaft
       und verfügt über mehr als 50 Quadratmeter. „Wir beschäftigen uns mehr als
       die vom Veterinäramt geforderten vier Stunden mit Robby“, versichert Klaus
       Köhler. „Selbstverständlich unterhalten wir ihn intensiv – auch nach seiner
       aktiven Zeit als Zirkusaffe.“ Die Zirkusrichtlinie der Bundesregierung
       fordert jedoch, Menschenaffen nicht mehr in Zirkussen zuzulassen.
       
       ## Von den Artgenossen entfremdet
       
       Doch aus Sicht der Tierärztin Alexandra Dörnath hat Robby schon zu lange
       unter Menschen gelebt, um mit anderen Schimpansen resozialisiert zu werden.
       Robby sei fehlgeprägt – er kenne seine Artgenossen nicht und habe die Mimik
       und Gestik der Menschen übernommen. „Sollte Robby in eine Auffangstation
       mit anderen Schimpansen gebracht werden, ist das sein Todesurteil“, stellt
       die Tierärztin klar.
       
       Doch für Tierrechtler und Primatenforscher ist das Urteil des
       Oberverwaltungsgericht kein gutes. Colin Goldner, ein Psychologe und Autor
       einer Studie, die sich mit Menschenaffen in Gefangenschaft befasst, ist
       gegen den weiteren Aufenthalt von Robby in der Familie Köhler: „Es kann
       kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, dass die Haltung und
       Zurschaustellung von Schimpansen in Zoos oder Zirkussen die Tiere psychisch
       krank macht“, sagt er. Ein Verbleib im Zirkus sei insbesondere dann
       unzumutbar für den Menschenaffen – und überdies tierschutzgesetzwidrig –,
       wenn er weiterhin ein Leben lang ohne Sozialkontakt zu seinesgleichen
       gehalten werde.
       
       ## Auffangstation für Menschenaffen
       
       Goldner ist der Leiter der deutschen Sektion des internationalen Great Ape
       Project, das Grundrechte für Menschenaffen fordert. Er hatte dafür
       plädiert, Robby umgehend in das Primaten-Refugium „Stichting AAP“ zu
       bringen, wo er die Chance gehabt hätte, seine verbleibenden Lebensjahre
       unter seinesgleichen zu verbringen. Die Auffangstation für Menschenaffen in
       den Niederlanden ist Goldner zufolge die beste Adresse, zu der Robby
       gebracht hätte werden könne. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
       bedauert Goldner daher sehr.
       
       Für Robby und Familie Köhler kehrt jetzt Ruhe ein. Eine Revision lässt das
       Gericht in Lüneburg nicht zu. Robby darf bleiben, endgültig.
       
       9 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Yasemin Fusco
       
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