# taz.de -- Schadensersatzklage im Fall Yücel: Deniz Yücels Klage abgelehnt
       
       > Der Journalist Deniz Yücel fordert von der Türkei Entschädigung dafür,
       > dass er ein Jahr ohne Anklageschrift in U-Haft saß. Ein Gericht lehnte
       > seine Klage nun ab.
       
 (IMG) Bild: Erol Önderoğlu von Reporter ohne Grenzen und Deniz Yücels Anwalt Veysel Ok im Gerichtssaal
       
       Nach einem Jahr in Untersuchungshaft war der Welt-Reporter Deniz Yücel im
       Februar freigekommen, jetzt wurde seine Klage gegen die Türkei auf
       Entschädigung in Höhe von 2,9 Millionen Lira (400.000 Euro) wegen
       unrechtmäßiger Inhaftierung abgelehnt.
       
       Am Dienstag lehnte die 17. Strafkammer Istanbul in der ersten Sitzung
       Yücels Forderung auf Entschädigung ohne weitere Begründung ab. Der
       Vorsitzende Richter Canel Rüzgar und die Beisitzer*innen Deniz Beştemir und
       Sevim Karacı sagten bei der Urteilsverkündung, dass es keine
       Voraussetzungen für ein solches Verfahren gebe. Die Einzelheiten führe man
       in der schriftlichen Urteilsbegründung aus.
       
       Die Vorwürfe gegen Deniz Yücel lauteten Propaganda für eine terroristische
       Vereinigung und Volksverhetzung, deshalb saß er ein Jahr im
       Hochsicherheitsgefängnis im westtürkischen Silivri in U-Haft. Im Februar
       kam er auf freien Fuß und reiste am 16. Februar aus der Türkei aus. Yücels
       Anwalt Veysel Ok reichte am 31. März wegen unrechtmäßiger Inhaftierung des
       Journalisten Klage bei der zuständigen Strafkammer Istanbul ein und
       forderte von den türkischen Behörden Schadensersatz für seinen Mandanten.
       
       Nach der Verhandlung erklärte Anwalt Veysel Ok taz.gazete gegenüber: „Bei
       diesem Prozess geht es um die Abrechnung eines Journalisten wegen
       Freiheitsberaubung. Die Abrechnung ist nicht in finanzieller Hinsicht von
       Bedeutung, sondern weil sie die Rechtlosigkeit konstatiert. Zweck der Klage
       war es, sicherzustellen, dass die Justiz für willkürliche Verhaftungen zur
       Verantwortung gezogen werden kann.“
       
       „Der Prozess ist nicht zu Ende“
       
       Ok kritisiert, dass die Richter*innen das Verfahren niederschlugen. „Hätte
       sich das Gericht an internationale Abkommen und Gesetze gehalten, hätte es
       das Verfahren nicht abgelehnt“, sagt er. Doch der Prozess sei damit nicht
       beendet. „Wir werden Gebrauch von unserem Widerspruchsrecht machen und die
       Sache bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof tragen. Wir werden
       alles tun, um daraus einen Präzedenzfall für andere inhaftierte
       Journalist*innen und unrechtmäßig Inhaftierte zu machen.“
       
       Für Yücel hätten sie von den türkischen Behörden 2,9 Millionen Lira
       Entschädigung gefordert, sagt Ok. Darin enthalten seien eine Million Lira
       Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung und der Schädigung, die Yücel
       erlitt, weil er zur Zielscheibe gemacht wurde. Dazu kämen 250.000 Lira
       Entschädigung für Verdienstausfall, weil er in der Haft seinen Beruf nicht
       ausüben konnte, und die Prozesskosten.
       
       Deniz Yücel ist heute 44 Jahre alt, er hat die deutsche und die türkische
       Staatsbürgerschaft, saß ohne Anklageschrift ein Jahr lang in der Türkei in
       U-Haft und wurde im Februar auf freien Fuß gesetzt, während sein Verfahren
       fortdauert. Nach seiner Freilassung reiste er aus. Im Juni fand die erste
       Verhandlung im Strafverfahren gegen ihn statt, Yücels Antrag auf Freispruch
       wurde abgelehnt.
       
       Die nächste Verhandlung ist für den 20. Dezember vor der 32. Strafkammer
       Istanbul angesetzt. Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft für Yücel.
       
       Aus dem Türkischen von Sabine Adatepe
       
       25 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barış Altıntaş
       
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