# taz.de -- 40 Jahre taz: Kirche und sexuelle Gewalt: Sakrosankte Täter
       
       > Kirchenvertreter bedauern sexualisierte Gewalt – und dann? Dass sie kaum
       > strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, ist skandalös.
       
 (IMG) Bild: Mann, Mann, Mann, Mann, Mann: Kardinal Marx bei der Pressekonferenz der Deutschen Bischofskonferenz
       
       Seit Dienstag [1][entschuldigt sich Kardinal Marx] für seine Kirche
       medienwirksam bei den früheren Opfern sexualisierter Gewalt, die in ihrer
       Kindheit von kirchlichen Würdenträgern misshandelt und gedemütigt wurden,
       oft über Jahre hinweg. Ansonsten übt sich der Kardinal in Demut und
       verspricht mehr Aufklärung.
       
       Das alles entspringt männlicher Sozialisation und patriarchalen
       Denkmustern. Dazu gehören offenkundig auch immer wieder Übergriffe auf
       ihnen Anvertraute, Kinder, Frauen und Männer jeden Alters. Vor allem früher
       kamen die Männer, insbesondere Vertreter höchster Ämter, mit Leugnung
       durch. Wenn nicht, versuchen sie es gern mit dem klassischen Muster: Die
       Opfer wollten es so.
       
       Das funktioniert natürlich nicht, wo es um Kinder geht. Das hat die Kirche
       auch nicht nötig. Sie gesteht ein bisher nicht öffentliches gewordenes
       Ausmaß sexualisierter Gewalt aus ihren Kreisen an ihnen anvertrauten
       Kindern ein, bedauert, verspricht Konsequenzen – und dann?
       
       Anders als im Bereich der „weltlichen“ Verbrechen bleiben Angehörige der
       christlichen Kirchen von staatlicher Strafverfolgung verschont. Polizei,
       Staatsanwaltschaften und höchste Regierungsstellen gucken tatenlos zu.
       Trotz angeblicher Trennung von Staat und Kirche genießen sie Sonderrechte,
       anders als etwa islamische Gemeinden, bei denen der Staatsanwalt bei
       solchen Verbrechen längs auf der Matte stünde. Nicht einmal ihre Archive
       müssen die Kirchen für staatliche Untersuchungen öffnen. Das ist der
       Skandal im Skandal sexualisierter Gewaltverbrechen.
       
       Es muss Schluss sein mit den staatlichen Sonderrechten und Privilegien für
       die christlichen Kirchen. Die geistlichen Täter müssen genauso der
       Strafverfolgung unterliegen wie alle anderen Menschen. Kirchenstrafen, etwa
       bloße Versetzungen, Degradierungen und Amtsenthebung, reichen auf keinen
       Fall. Und: Wer sagt uns denn, dass an diesen Taten nicht auch Vertreter der
       Bischofskonferenz beteiligt waren?
       
       2 Oct 2018
       
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