# taz.de -- Erster Strafprozess nach Neonazi-Überfall: Gefängnis für Connewitz-Randalierer
       
       > Obwohl ihnen kein Steinwurf nachgewiesen werden kann, sind zwei Männer
       > wegen schweren Landfriedensbruchs zu Haftstrafen verurteilt worden.
       > Weitere Prozesse folgen.
       
 (IMG) Bild: Martin K. und Dennis W. sollen Solidarität mit den Tätern gezeigt und ihnen Schutz geboten haben
       
       Leipzig epd | Nach [1][rechten Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil
       Connewitz] sollen zwei 26 Jahre alte Männer in Haft. Das Amtsgericht
       Leipzig verurteilte Martin K. und Dennis W. am Donnerstag wegen
       Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall zu einer
       Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Strafe wurde nicht zur
       Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil kann noch Berufung oder Revision
       eingelegt werden.
       
       Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Amtsrichter Marcus Pirk
       war jedoch der Meinung, alle Beteiligten hätten ein „Riesenglück“ gehabt,
       dass nicht noch mehr passiert sei. Der Aufmarsch der 250 bis 300 Rechten
       durch den linksgeprägten Stadtteil Connewitz im Leipziger Süden sei aus
       seiner Sicht eine gezielte Provokation gewesen. Wären gewaltbereite
       Vertreter der linken Szene an dem Abend im Viertel gewesen, hätte es leicht
       Verletzte geben können.
       
       Am Abend des 11. Januar 2016 war eine Gruppe aus schwarz gekleideten und
       größtenteils vermummten Personen randalierend und mit Schlagstöcken,
       Holzlatten und Äxten bewaffnet durch eine Straße in Connewitz gezogen.
       Gleichzeitig hatte in der Innenstadt die fremdenfeindliche
       „Legida“-Bewegung mit einer Demonstration ihren Jahrestag begangen. Es wird
       davon ausgegangen, dass sich deswegen auch ein Großteil der linken Szene in
       der Innenstadt aufhielt. Im Süden wurden insgesamt 25 Geschäfte und Bars
       demoliert und 18 Fahrzeuge beschädigt. Einige Randalierer zündeten Böller
       und Leuchtraketen, ein Dachstuhl geriet in Brand. Es entstand ein
       Sachschaden von rund 113.000 Euro.
       
       Die Staatsanwaltschaft konnte Martin K. und Dennis W. zwar keine
       Beschädigung direkt nachweisen, ein solcher Vorwurf war aber auch nicht
       Bestandteil der Anklage. Verurteilt wurden sie, weil sie als Teil der
       Gruppe Solidarität mit den Straftätern gezeigt und ihnen Schutz geboten
       hätten, wie Staatsanwältin Sandra Daute erklärte. Nachdem ein Täter etwa
       aus der Gruppe ausgebrochen sei und ein Schaufenster zertrümmert hätte,
       habe er wieder in ihr untertauchen können. Unter den insgesamt 215
       Festgenommen hatten sich auch bekannte Hooligans und Rechtsextreme
       befunden.
       
       ## 91 weitere Prozesse zu Connewitz sollen folgen
       
       Am Donnerstag wurde vor Gericht noch Videomaterial gezeigt, in dem in
       Ansätzen zu erkennen war, wie Einzelne immer wieder aus dem Pulk heraus
       Ladengeschäfte angriffen. Zeugen hatten zum Beginn der Verhandlung vor etwa
       einer Woche ausgesagt, die Gruppe habe sehr geschlossen und insgesamt
       gewaltbereit gewirkt. Auf den Videos war auch die Festsetzung der
       Randalierer in einer Seitenstraße zu sehen. In dem Pulk hatte die Polizei
       auch die zwei Verurteilten festgestellt. Diese hatten sich mit keiner Silbe
       zu den Vorwürfen geäußert.
       
       Nach Ansicht der Verteidigung, die einen Freispruch für beide forderte,
       habe nicht einmal ansatzweise nachgewiesen werden können, ob und wann die
       Männer Teil der randalierenden Gruppe gewesen seien. Es gebe keine
       DNA-Spuren, keine Handy-Daten oder Hinweise auf ihre Wege und Motive. Es
       könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie zufällig in die Gruppe
       gerieten, die von der Polizei festgesetzt wurde. Wie vor Gericht aber noch
       einmal deutlich wurde, hatten sie sich aber auch nicht bei den Beamten
       gemeldet und über ein Missverständnis geklagt.
       
       Der Prozess war der erste von insgesamt 92, die im Zusammenhang mit den
       Krawallen im Januar 2016 vor dem Leipziger Amtsgericht verhandelt werden.
       Insgesamt hat die Leipziger Staatsanwaltschaft 103 Anklagen gegen 202
       Tatverdächtige an mehreren Amtsgerichten in der Region erhoben. Weitere
       Fälle wurden nach Dresden abgegeben. Ein erstes, noch nicht rechtskräftiges
       Urteil hatte das Landgericht Dresden gegen einen Mann erlassen, der sich im
       selben Prozess auch wegen anderer Straftaten verantworten musste.
       
       24 Aug 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Nazi-Angriff-in-Leipzig-vor-Gericht/!5525171
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Leipzig-Connewitz
 (DIR) Schwerpunkt Neonazis
 (DIR) Randale
 (DIR) Rechtsradikalismus
 (DIR) Connewitz
 (DIR) Leipzig-Connewitz
 (DIR) Gentrifizierung
 (DIR) Schwerpunkt taz Leipzig
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Nazi-Angriff in Leipzig vor Gericht: 200 Angreifer hatten leichtes Spiel
       
       Die Rechten hatten den Angriff auf Leipzig-Connewitz 2016 lange geplant.
       Ein Prozess muss jetzt klären, warum das keiner gemerkt hat.
       
 (DIR) Kolumne Balkongespräche: Eine Mauer in der Stadt
       
       Leipzigs Osten gilt manchen als unsicher, anderen als weniger gentrifiziert
       als der Westteil. Trennt eine Mauer die ostdeutsche Stadt? Wohl nicht mehr
       lange.
       
 (DIR) Leipziger Stadtprotokoll: „Die Sahnetorte gibt’s nicht mehr“
       
       Gastwirt Andreas Strobel erlebte Leipzig Anfang der 1990er-Jahre als Stadt
       der vielen Möglichkeiten. Wäre er jünger, würde er heute weiterziehen.