# taz.de -- Kolumne Wirtschaftsweisen: Spatzen und Styropor vor Gericht
       
       > Die Geschichte einer Dämmung: Erst werden Vögel ausgesperrt, dann landet
       > auch noch ein Vogelschützer vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Ein Spatz, ganz unten am Boden
       
       Vor einem Jahr, am 2. September 2017, berichtete die taz über eine Gruppe
       von Vogelschützern in Hellersdorf. An einem großen Plattenbaublock dort
       wurden die Fassaden mit Styroporplatten energetisch verdämmt. In den Fugen
       nisteten jedoch viele Spatzen, Stare und Mauersegler. Da die Arbeiter auf
       Anordnung der Baufirma immer wieder deren Nester mit Styroporplatten
       überdeckten, wobei einige der gerade geschlüpften Jungen starben, liefen
       die Vogelschützer zu ihrer Hochform auf und setzten alle Hebel,
       Naturschutzbehörden und -organisationen in Bewegung, um die Tiere zu
       retten – mit geringem Erfolg.
       
       Einer der Mieter dort, Mike, beteiligte sich an den Rettungsversuchen,
       indem er täglich alles mit seiner Kamera dokumentierte. Einmal erreichten
       die Vogelschützer über das Veterinäramt einen Baustopp. Kurz darauf sah
       Mike, dass man sich bei den Verdämmungsarbeiten einem Spatzennest näherte.
       Er wandte sich erneut an das Veterinäramt: Wenn das Nest zugemauert werde,
       solle er sich an die Polizei wenden, wurde ihm geraten.
       
       Mike informierte zunächst die Gruppe der Vogelschützer. Die kamen und
       sahen, wie ein Spatzenpärchen ein- und ausflog. Als man das Nest dann
       tatsächlich mit Styroporplatten abdeckte, riefen sie die Polizei, und die
       holte die Feuerwehr. Die Polizei wies sie an, die Platten zu entfernen.
       Kurz darauf flog das Spatzenmännchen zum Nest zurück, das Weibchen kam
       nicht mehr. Im Nest lagen noch keine Eier.
       
       Die Wohnungsgenossenschaft Grüne Mitte verklagte daraufhin den Mieter Mike
       auf Schadenersatz: Er solle für die drei zerstörten Styroporplatten 360
       Euro zahlen. Mike nahm sich eine Anwältin. Die war zuversichtlich, dass sie
       die Klage abschmettern könne.
       
       ## Zeugen sollten zu Hause bleiben
       
       Anfang April fand im Amtsgericht Lichtenberg die Verhandlung statt. Mike
       sollte Beweisvideos und Fotos mitbringen. Seine Zeugen, die drei
       Vogelschützerinnen, sollten aber zu Hause bleiben. Die Amtstierärztin, die
       ihm geraten hatte, die Polizei zu rufen, konnte sich nicht mehr erinnern.
       Im Gerichtssaal saßen Mikes Vogelschützerinnen zwar zahlreich, aber nur als
       Zuhörer.
       
       Die Klägerin, seine Gegenpartei, hatte einen Zeugen aufgeboten – einen
       Mitarbeiter der Baufirma, die die Fassadenarbeiten durchführte. Der sollte
       bestätigen, dass der Preis, 360 Euro, gerechtfertigt sei. Die Richterin
       wollte von ihm wissen, wie groß der Styroporschaden sei: drei bis vier
       Quadratmeter, meinte er. Mikes Anwältin konterte mit Fotos, die zeigten,
       dass es sich bei dem von der Polizei angeordneten „Schaden“ nur um 1,5
       Quadratmeter handelte. Zudem übergab sie dem Gericht noch Mikes
       Beweisvideos, die zeigten, dass dort ein Brutgeschehen stattfand. Nachdem
       das Gericht einen weiteren Verhandlungstermin angesetzt hatte, war Mikes
       Anwältin noch zuversichtlich.
       
       Der Geschäftsführer der Wohnungsgenossenschaft hatte beim Gericht
       beantragt, dass er die 360 Euro als Schulden in Mikes Mietkonto aufnehmen
       dürfe. „Dann hätte er mich wohl als Mietschuldner rausschmeißen können“,
       meint Mike, und „dass das sein Hauptziel war“. Eine der Vogelschützerinnen
       sagte zu ihm: „Gerecht wäre, wenn die Grüne Mitte zur Verantwortung gezogen
       würde für den Vogelmord und für die üble Nachrede – dass du Drohnen
       rumfliegen lassen würdest und andere Mieter belästigen …“
       
       Das Gegenteil geschah jedoch: Mike verlor den Prozess. Er wollte in
       Revision gehen. Seine Anwältin mailte ihm jedoch: „Ich kann leider für Sie
       nicht weiter tätig werden.“
       
       Mike war sich unsicher, ob er selbst ein Berufungsverfahren oder ein
       Wiederaufnahmeverfahren anstreben solle. Einen Anwalt konnte er sich nicht
       nehmen, weil seine Prozesskostenhilfe an die Anwältin gebunden war.
       Schließlich zahlte er.
       
       2 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Helmut Höge
       
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