# taz.de -- Klage gegen Islam-Institut der HU: Imam-Ausbildung vor Gericht
       
       > Studierendenvertreter wollen die Einrichtung des neuen Studienganges
       > verhindern. Dabei geht es auch ums demokratische Prinzip.
       
 (IMG) Bild: An der Humboldt-Universität soll schon ab dem Wintersemester 2019/20 Islamische Theologie studiert werden
       
       Berlin taz | Die Kommunikation zwischen der Humboldt-Universität und ihrer
       Studierendenvertretung, dem ReferentInnenrat – kurz RefRat –, hat schon
       bessere Zeiten gesehen. Unstimmigkeiten und Widersprüche scheinen derzeit
       recht schnell vor den Verwaltungsgerichten zu landen, die Fronten sind ganz
       offensichtlich verhärtet.
       
       Während Unipräsidentin Kunst den RefRat nach einer AfD-Anfrage im
       Abgeordnetenhaus auf Herausgabe einer Liste seiner Mitglieder verklagt,
       zieht der nun gegen die Hochschule in Sachen Einrichtung des Instituts für
       islamische Theologie vor Gericht.
       
       Holprig gestaltet sich der Start des Instituts schon eine Weile: Einmal
       verschoben, im Streit mit Islamverbänden geplatzte Pläne für den Beirat,
       ein intransparentes von mehreren Seiten kritisiertes Einrichtungsverfahren,
       die Beteiligung nur konservativer islamischer Gemeinschaften – aber nun hat
       endlich das Kuratorium grünes Licht gegeben. Soll das Institut seinen
       Betrieb wie derzeit geplant zum Wintersemester 2019/20 aufnehmen, wird die
       Zeit langsam knapp.
       
       Der Akademische Senat (AS) der Universität hatte Mitte Juni mehrheitlich
       beschlossen, dem Kuratorium die Einrichtung zu empfehlen; mehrheitlich
       gegen die Stimmen der vier studentischen SenatorInnen. Die folgten der
       prozessualen und inhaltlichen Kritik, die auch das Studierendenparlament
       veranlasste – ohne Gegenstimmen –, die Einrichtung des Islaminstitutes in
       seiner jetzigen Gestalt abzulehnen.
       
       ## Übergangenes Veto
       
       Die Studierenden machten noch im AS ein „suspensives Statusgruppenveto“
       geltend, das laut Geschäftsordnung immer dann vorliegt, wenn alle
       Mitglieder einer Gruppe (ProfessorInnen oder wissenschaftliche
       Mitarbeitende, Studierende oder sonstige MitarbeiterInnen) gemeinsam mit
       Nein stimmen. Automatisch soll das Veto zu einer Vertagung des Punktes und
       der Bestellung eines Vermittlungsausschusses führen. Im vorliegenden Fall
       wurde das Veto jedoch von der Uni-Leitung übergangen, wogegen die
       studentische Seite nun eine gerichtliche Eilentscheidung herbeizuführen
       versucht.
       
       Dass sie damit die Einrichtung des Instituts verzögern könnten, ist den
       Beteiligten durchaus bewusst. „Die Entscheidung für das Institut ist eben
       noch immer falsch, aber es geht uns auch ums Prinzip“, erklärt João
       Fidalgo, selber Vertreter im AS. Er verweist auf die eher geringen
       Einflussmöglichkeiten der Studierenden in Hochschulbelangen und darauf,
       dass das Instrument des suspensiven Vetos ja gerade zur Herstellung eines
       gewissen Ausgleichs geschaffen wurde. „Das darf nicht einfach so übergangen
       werden“, erläutert Fidalgo.
       
       Die Uni hat in der Sache bislang keine öffentliche Stellungnahme abgegeben.
       Die Erwiderung auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
       jedoch macht den Eindruck, dass man in der Uni-Leitung wenn schon nicht auf
       sofortige Zurückweisung der Beschwerde, so doch auf eine Überweisung in ein
       Hauptsacheverfahren spekuliert.
       
       Da können Jahre vergehen, ehe es zu einer Entscheidung kommt, Jahre, in
       denen es schon längst wieder neue studentische SenatorInnen gibt und das
       Institut den Betrieb bereits aufgenommen hat.
       
       16 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniél Kretschmar
       
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