# taz.de -- das portrait: Hermann Theisengegen die Justiz
       
 (IMG) Bild: Kennt sich aus mit Prozessakten: Hermann TheisenFoto: privat
       
       Hermann Theisen darf nicht nach Frisoythe. Zumindest nicht, um vor dem
       Firmensitz von Vet Pharma in der Kleinstadt westlich von Oldenburg zu
       protestieren. Bei einer Kundgebung am 1. August wollte er dort Flugblätter
       verteilen und Mitarbeiter dazu auffordern, Interna zu verraten. Vet Pharma
       steht derzeit unter Verdacht, ein Tierbetäubungsmittel ohne Genehmigung in
       die USA zu exportieren. Dort ist das Mittel vermutlich Teil des
       Giftcocktails, der bei der Todesstrafe eingesetzt wird. „Es kann nicht
       sein, dass die Todesstrafe so indirekt unterstützt wird“, findet Theisen.
       
       Aber die Stadtverwaltung untersagte ihm die Aktion. Jetzt klagt der
       54-Jährige. Und das ist nicht sein erster Prozess gegen eine Stadt und
       deren Behörden.
       
       Hermann Theisen ist Friedensaktivist und protestiert seit 30 Jahren gegen
       Atomwaffen, Rüstungsexporte und jetzt auch den Export illegaler Substanzen.
       „Wenn mich ein Thema genug empört, ist es mir wichtig, das auch
       auszudrücken“, sagt er. Zwischen ein und drei Aktionen macht der
       Sozialarbeiter aus der Nähe von Heidelberg pro Jahr.
       
       Angefangen hat er in den 80er-Jahren mit Sitzblockaden und Go-ins gegen die
       Stationierung von Atomwaffen in Deutschland. Mittlerweile verteilt er fast
       ausschließlich Flugblätter, in denen er die Mitarbeiter von Unternehmen zum
       Whistleblowing aufruft. Diese Aktionen enden nicht selten mit rechtlichen
       Verfahren gegen ihn.
       
       „Insgesamt habe ich etwa 20 bis 30 Verfahren bestritten“, erzählt Theisen.
       „Die habe ich fast alle gewonnen.“ Zum Glück. Denn sonst wäre sein Leben
       als Aktivist ganz schön teuer. „Wenn es um Geldstrafen für meine Aktionen
       geht, zahle ich die selber“, sagt er. Bei den Prozesskosten setzt er auf
       die Unterstützung verschiedener Friedensbewegungen.
       
       Drei Mal musste er nach einer Verurteilung trotzdem ins Gefängnis. Einmal
       drei Tage, einmal sechs Tage und einmal 30 Tage. Im Nachhinein wurden diese
       Urteile jedoch alle vom Verfassungsgericht wieder aufgehoben.
       
       Trotz allem habe er großes Vertrauen in das deutsche Rechtssystem, sagt der
       Aktivist. Urteile, die er zugunsten der Meinungsfreiheit erstritten hat,
       sind für ihn seine größten Erfolge. „In Deutschland ist das
       glücklicherweise ein hohes Gut. In Ländern wie der Türkei oder Russland
       sähe das wahrscheinlich anders aus.“
       
       24 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Maren Knödl
       
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