# taz.de -- Staatsanwältin droht Anklage
       
       > Die Beamtin soll Tiere beschlagnahmt und ihren Eigentümern den Rechtsweg
       > verwehrt haben
       
       Das ist beispiellos in Schleswig-Holsteins Justizgeschichte: Eine
       Staatsanwältin findet sich wegen schwerer Rechtsverstöße auf der
       Anklagebank wieder. Ihretwegen gingen Tierhalter auf die Barrikaden,
       Justizministerium und Generalstaatsanwalt schritten ein. Der Fall
       beschäftigte auch Landtagsabgeordnete. Die 42-jährige Juristin soll als
       Dezernentin für Tierschutz bei der Staatsanwaltschaft Kiel das Recht
       gebeugt haben, als sie Dutzende Tiere beschlagnahmen und notverkaufen ließ
       – unter Missachtung der Widerspruchsrechte der Besitzer.
       
       Zu den Tieren gehörte Elefantendame „Gitana“. Auch Tiger, Löwen und
       Krokodile soll die Juristin aus Zirkussen abtransportiert und per
       Notverkauf unter anderem nach Belgien vermittelt haben. Ebenso wechselten
       Rinder, Pferde, Hunde, Kaninchen und Katzen die Besitzer – ohne dass die
       Betroffenen Gelegenheit erhielten, dagegen anzugehen. Sie mussten laut
       Anklage ansehen, wie ihre Tiere verladen und weggeschafft wurden – oft
       unterstützt von einem Polizeiaufgebot. Das im Rechtsstaat gebotene
       rechtliche Gehör fanden die Eigentümer demnach nicht.
       
       Auf Anordnung des Generalstaatsanwalts ermitteln Staatsanwälte aus Itzehoe
       seit 2014 gegen die Beamtin. Sie werfen der Kollegin Rechtsbeugung,
       Verfolgung Unschuldiger und Diebstahl vor. Überprüft werden etwa 30
       Vorgänge aus den Jahren 2011 bis 2014, sagt der Sprecher der Itzehoer
       Staatsanwaltschaft. Sollte sich daraus ein hinreichender Tatverdacht
       ergeben, würde das Landgericht Kiel ein Strafverfahren gegen die
       Staatsanwältin eröffnen.
       
       Parallel hierzu läuft bereits ein verwaltungsrechtliches Verfahren. Denn
       die Staatsanwältin hat dagegen geklagt, dass sie vorläufig des Dienstes
       enthoben und ihre Bezüge um 25 Prozent gekürzt wurden. Das
       Verwaltungsgericht Schleswig wies diese Klage als unbegründet ab – und
       eröffnete ihr düstere Aussichten.
       
       Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen, urteilten die Richter Mitte
       Juni, gebe es „keine ernstlichen Zweifel daran“, dass „die Entfernung der
       Antragstellerin aus dem Dienst als Ergebnis des Disziplinarverfahrens
       überwiegend wahrscheinlich“ ist. Dies gelte auch für die Entfernung aus dem
       Beamtenverhältnis.
       
       Auch in der strafrechtlichen Verhandlung vor dem Landgericht muss die
       Angeklagte demnach mit einer Niederlage rechnen. Dies erscheine „angesichts
       der geschilderten tatsächlichen Ereignisse und der Ermittlungen und
       Beweismittel in der Anklageschrift“ ebenfalls überwiegend wahrscheinlich,
       meinen die Verwaltungsrichter. Für Rechtsbeugung drohen laut
       Strafgesetzbuch zwischen einem und fünf Jahren Haft. Bei der Verfolgung
       Unschuldiger sind es zehn Jahre.
       
       Die Verwaltungsrichter wurden in ihrer Entscheidung sehr deutlich: Es
       gehöre zu den Pflichten einer Staatsanwältin, Straftaten rechtsstaatlich
       aufzuklären und Beschuldigten ein neutrales Verfahren zu gewährleisten.
       Eine Beamtin, die „systematisch verfahrenswidrig Rechtsschutz verwehrt“, um
       eigene Vorstellungen von Rechtmäßigkeit durchzusetzen, verletze das in sie
       gesetzte Vertrauen aufs Schwerste. (dpa)
       
       25 Jul 2018
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA