# taz.de -- Inhaftierte Abgeordnete in der Türkei: Aus dem Gefängnis ins Parlament
       
       > Zwei Kandidat*innen wurden bei der Wahl am 24. Juni aus dem Gefängnis
       > heraus ins Parlament gewählt. Noch ist unklar, ob sie ihr Mandat annehmen
       > können.
       
 (IMG) Bild: Die HDP-Abgeordnete Leyla Güven wartet auf ihre Freilassung
       
       Bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 24. Juni traten in der
       Türkei fünf inhaftierte Kandidat*innen für ein Mandat an. Zwei von ihnen
       schafften es ins Parlament: Leyla Güven wurde als HDP-Abgeordnete der
       südosttürkischen Provinz Hakkari ins Parlament gewählt, obwohl sie seit dem
       31. Januar im Gefängnis sitzt. Auch der Istanbuler CHP-Abgeordnete Enis
       Berberoğlu, der im Sommer 2017 trotz Immunität verhaftet und zu fünf Jahren
       und zehn Monaten Haft verurteilt worden war, wurde am 24. Juni erneut ins
       Parlament gewählt. Wie geht es nun weiter für die beiden inhaftierten
       Abgeordneten?
       
       Leyla Güven kritisiert die Umstände, unter denen die Wahlen abgehalten
       wurden. „Wenn Wahlen in einer Zeit abgehalten werden, in der man von Recht
       und Gerechtigkeit kaum noch sprechen kann, kann niemand behaupten, sie
       seien fair und gleichberechtigt“, lässt sie über ihre Anwält*innen
       ausrichten. „Bedenkt man die immensen Rechtsverletzungen unter dem
       Ausnahmezustand, hat meine Partei ein wirklich gutes Ergebnis erzielt. Wenn
       etliche tausend Mitglieder einer Partei hinter Gittern sitzen, sie aber
       trotzdem die Zehn-Prozent-Hürde schafft, dann heißt das, unser Volk hat
       seinen Glauben in demokratische Politik nicht verloren.“
       
       Leyla Güven war verhaftet worden, weil sie in den sozialen Medien und in
       Presseerklärungen den Angriff des türkischen Militärs auf die syrische
       Stadt Afrin kritisiert hatte. Güven hat keine großen Hoffnungen,
       freigelassen zu werden. Die Justiz sei nicht mehr unabhängig, sondern
       positioniere sich den inhaftierten Abgeordneten gegenüber politisch.
       „Deshalb habe ich keine großen Erwartungen, dass die Justiz meinen Antrag
       auf Freilassung anders behandeln wird, denn die Verhandlung steht kurz
       bevor“, sagt sie.
       
       Güvens Anwältin Reyhan Yalçındağ sagt, rechtlich stehe der Freilassung
       ihrer Mandantin nichts entgegen und fordert, dass sie „unverzüglich“
       freikommt. Die Anwältin erinnert daran, dass 2007 bereits Sebahat Tuncel
       für die DTP, eine Vorgängerpartei der prokurdischen HDP, aus dem Gefängnis
       heraus ins Parlament gewählt worden war. Nach Bestätigung des
       Wahlergebnisses wurde die Abgeordnete damals auf Antrag der Verteidigung
       freigelassen.
       
       ## Inhaftiert trotz Immunität
       
       Im Ausnahmezustand habe sich die Rechtspraxis jedoch geändert, sagt Güvens
       Anwältin. „Die politische Lage ist jetzt viel angespannter als bei früheren
       inhaftierten Abgeordneten“, erklärt sie. „Für die am 4. November 2016
       verhafteten HDP-Abgeordneten hat das Verfassungsgericht im Gegensatz zu
       früheren Urteilen bekräftigt, die Untersuchungshaft sei rechtmäßig.“
       
       Nachdem Leyla Güven ins Parlament gewählt worden war, beantragten ihre
       Anwält*innen, dass sie freigelassen wird. Die Strafkammer in Diyarbakır
       verfügte die Freilassung, doch noch am selben Tag legte der Staatsanwalt
       Einspruch ein. Der Haftrichter gab dem statt und erließ erneut Haftbefehl,
       noch bevor Güven auf freien Fuß gesetzt worden war. Die Abgeordnete blieb
       in Haft. Die nächste Verhandlung ist für den 11. Juli angesetzt.
       
       Wie Leyla Güven wurde am 24. Juni auch der inhaftierte Istanbuler
       CHP-Abgeordnete Enis Berberoğlu erneut ins Parlament gewählt. Weil er über
       geheime Lieferungen militärischer Ausrüstung und Munition des türkischen
       Nachrichtendienstes MIT an syrische Rebellen berichtet hatte, war er nach
       der Aufhebung seiner Immunität 2017 verhaftet und anschließend wegen
       „Spionage“ zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Sein
       Fall liegt derzeit bei der höchsten Rechtsinstanz der Türkei, dem
       Kassationshof.
       
       Auch Berberoğlus Anwälte beantragten die Freilassung ihres Mandaten. In
       ihrem Antrag verwiesen sie darauf, dass mit der Wiederwahl auch die
       gesetzliche Immunität erneut in Kraft getreten sei. Deshalb, so Anwalt
       Yiğit Acar, müsse der Prozess unterbrochen und Enis Berberoğlu freigelassen
       werden. „Wir fordern, dass in kürzester Zeit der Beschluss zur Freilassung
       gemäß der Verfassung fällt“, sagt er. Die Entscheidung steht noch aus.
       
       Die Hohe Wahlkommission hat das amtliche Endergebnis der Wahlen vom 24.
       Juni am 5. Juli bekanntgegeben. Am 9. Juli wird die Nationalversammlung zur
       Vereidigung der Abgeordneten zusammentreten. Wenn Leyla Güven und Enis
       Berberoğlu nicht freikommen, können sie nicht daran teilnehmen. Sollten sie
       aber zu einem späteren Zeitpunkt freigelassen werden, kann die Vereidigung
       nachgeholt werden und sie können dann ihre Arbeit im Parlament aufnehmen.
       Sollten sie nicht freigelassen werden, bleiben ihre Sitze im Parlament
       frei.
       
       Aus dem Türkischen von Sabine Adatepe
       
       5 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hayri Demir
       
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