# taz.de -- Bremer in Brüssel uneins
       
       > Als das EU-Parlament in der vergangenen Woche die Urheberrechtsnovelle
       > kippte, hat die Grüne Abgeordnete Helga Trüpel für sie gestimmt, SPD-Mann
       > Joachim Schuster gegen sie
       
 (IMG) Bild: Vorsicht, Troll! Für deren Wirken im Netz hätten Facebook & Co. haften müssen, wäre die EU-Urheberrechtsnovelle durchgekommen
       
       Von Lukas Thöle
       
       Als das Europäische Parlament die Urheberrechtsreform am vergangenen
       Donnerstag vorerst gestoppt hat, standen die Europaabgeordneten aus Bremen
       auf gegensätzlichen Seiten: Während Helga Trüpel (Grüne) für die Reform
       stimmte, votierte ihr SPD-Kollege Joachim Schuster dagegen.
       
       Seit Jahren streitet das Europaparlament darüber, wie es das Urheberrecht
       aktualisieren und europaweit vereinheitlichen kann. Im Juni hatte der
       Rechtsausschuss für den Entwurf des CDU-Politikers Axel Voss gestimmt, der
       ein Leistungsschutzrecht und Upload-Filter vorsieht (siehe Kasten).
       Netzaktivist*innen hatten diese beiden Punkte in den vergangenen Wochen
       scharf kritisiert.
       
       Die Grüne Trüpel ist enttäuscht: „Das Gesetz wäre ein guter Ansatz für die
       längst überfällige Regulierung des digitalen Kapitalismus gewesen“, sagt
       sie. Als Kulturpolitikerin will sie die europäischen Künstler*innen und
       Kreativen gegenüber großen Plattformen wie YouTube stärken. „Die
       Entscheidung des Parlaments gefährdet die kulturelle Vielfalt in Europa“,
       so Trüpel.
       
       Trüpel unterstützt das Leistungsschutzrecht, um den „digitalen
       Kapitalismus“ zu bekämpfen. Damit meint sie vor allem Facebook und Google,
       die mit fremden Inhalten Geld verdienen. „Ich behaupte nicht, dass das die
       einzige Lösung ist, aber für mich ist es ein Schritt von vielen, die nun
       auf den Weg gebracht werden müssen“, sagt Trüpel. Noch vor anderthalb
       Jahren war sie gegen ein Leistungsschutzrecht. Damals sollten nur Verlage,
       nicht aber Autor*innen an den Einnahmen beteiligt werden. Außerdem war noch
       keine Ausnahme für privat geteilte Links vorgesehen. „Das hielt ich für
       falsch“, so Trüpel. Die aktuelle Fassung sei aber „ausbalanciert“ und
       „nutzerfreundlich“.
       
       Upload-Filter muss es laut Trüpel nicht geben. Sie sagt: „Die Plattformen
       sollen die von ihnen genutzten Inhalte lizensieren.“ YouTube & Co. sollten
       also einen Persilschein für Straftaten kaufen, die andere begehen. „Man
       kann YouTube nicht mit der Post vergleichen, die Briefe ungeöffnet
       weiterleitet und daher nicht verantwortlich gemacht werden kann“, so
       Trüpel.
       
       Netzaktivist*innen sehen „toxische Nebenwirkungen“. Die Wikimedia-Stiftung
       sagt: „Hier bekämpfen sich zwei mächtige wirtschaftliche Komplexe – den
       Rest der Welt treffen die Kollateralschäden.“ Gemeint sind die alte
       Verwertungsindustrie – also Verlage und Plattenfirmen – und die digitale
       Verwertungsindustrie wie Google, Facebook oder Spotify.
       
       Upload-Filter sind laut Linus Neumann vom Chaos Computer Club „das genaue
       Gegenteil einer Einschränkung der marktbeherrschenden Stellung von Google
       und Facebook“. Denn bereits jetzt seien Filter eine Dienstleistung, die
       kleinere Plattformen von Google kaufen müssen.
       
       Das Leistungsschutzrecht gilt in Deutschland schon seit 2013 – aber viele
       Verlage verzichten auf ihre Einnahmen, um weiterhin von Google verlinkt zu
       werden. Die, die das nicht tun, streiten sich seit Jahren mit Google vor
       Gericht. „Das Leistungsschutzrecht war eine Blamage mit Ansage und die
       Fehler der Vergangenheit werden jetzt wiederholt“, so Neumann.
       
       Sozialdemokrat Schuster hingegen nimmt die Kritik ernst: „Upload-Filter
       können tatsächlich die Meinungs- und Kunstfreiheit gefährden.“
       Kulturschaffende müssten zwar gerecht entlohnt werden, aber der Staat dürfe
       die Verantwortung dafür nicht in private Hände legen. Das grenze an
       automatisierte Zensur. „Mich erreichten sogar einige persönliche Anrufe von
       besorgten Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema“, so Schuster. Er habe
       deswegen gegen den Gesetzesentwurf gestimmt. Das EU-Parlament entscheidet
       im September erneut.
       
       9 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lukas Thöle
       
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