# taz.de -- nord🐾thema: Guerilla-Strom für alle
       
       > Solarlobby mahnt die Stromnetzbetreiber: Sie sollen das veränderte
       > verbraucherfreundliche Regelwerk fĂźr Mini-Module endlich anwenden
       
       Von Sebastian Grundke
       
       Die Deutsche Gesellschaft fĂźr Sonnenenergie (DGS) mahnt die deutschen
       Stromnetzbetreiber, sich bei Haushaltssolaranlagen die Regeln zu halten:
       „Netzbetreiber, die nach Inkrafttreten der neuen Installationsnorm im Mai
       2018 noch immer behaupten, dass der Anschluss von Solargeräten im
       Endstromkreis unzulässig ist, bauen gesetzeswidrige Marktbarrieren auf“,
       sagte Markus Vietzke von der DGS. Diesen Firmen drohten Briefe von der
       Bundesnetzagentur oder Abmahnungen von Anbietern.
       
       Die DGS tritt für eine bürgernahe Energiewende ein und war maßgeblich am
       Verfahren fĂźr die neue Norm beteiligt. Die regelt den Einsatz von
       Kleinst-Solaranlagen, etwa auf dem Balkon. Auf Druck der DGS haben die fĂźr
       die Normung zuständigen Institutionen wie das Deutsche Institut fßr Normung
       (DIN) eine bislang hemmende Formulierung in der fraglichen Norm geändert.
       
       Der Normentext aus dem Jahr 2011 sah vor, dass Anlagen zur Stromerzeugung
       nur an spezielle Stromkreise und nicht an Haushaltsstromkreise
       angeschlossen werden dĂźrfen. Seit Mai ist die neue Norm mit der Nummer
       0100-551 verbindlich. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kennt die
       Probleme bei der Anmeldung der Geräte: „Uns sind Fälle bekannt, in denen
       Netzbetreiber die in der neuen Norm 0100-551 bereits vorgeschriebenen,
       vereinfachten Anschlussbedingungen fĂźr Balkonsolaranlagen noch nicht
       gewährleisten“, sagte Michael Friedrich, Sprecher des Stromanbieters
       Greenpeace Energy.
       
       Wenn es denn klappt, wird die in das Haushaltsnetz eingespeiste Energie
       vorrangig genutzt, sodass der Bezug von Strom aus dem Netz sinkt. Die eng
       mit der DGS verflochtene Firma „Indielux“ bietet dafür ein Computerprogramm
       an. Es soll verhindern, dass der produzierte Strom versehentlich ins
       Stromnetz außerhalb des eigenen Haushalts gelangt.
       
       Hintergrund des Streits um die Normen ist das deutsche Gesetz: Es sieht
       vor, dass die Solaranlagen beim Netzbetreiber anzumelden und mit diesem
       abzustimmen sind. Diese dĂźrfen die Anmeldung nur ablehnen, wenn die Anlage
       die Stromversorgung gefährdet oder beeinträchtigt. Sie tun dies aber häufig
       mit dem Verweis, der Betrieb wäre illegal oder verweigern schlicht die
       Anmeldung. Schon 2016, vor Inkrafttreten der neuen Norm, gab es deshalb ein
       Verfahren bei der Bundesnetzagentur gegen den Netzbetreiber Westnetz, der
       sich gegen die im Gesetz vorgesehene Anmeldung von Solarenergiegeräten
       sperrte.
       
       Um den Streit um die Mini-Solaranlagen endgĂźltig zu regeln, sind weitere
       Normen vorgesehen, die explizit auf das Anmelden der Anlagen beim
       Stromanbieter sowie auf die Geräte selbst abstellen sollen. So ist eine
       Anmeldenorm mit der Nummer 4105 bereits in Arbeit, eine Produktnorm fĂźr die
       Balkonsolaranlagen und ähnliche Geräte soll im Jahr 2019 kommen.
       
       Doch auch diese weiteren Normen sind umstritten. Dabei geht es um die
       Stecker der Geräte: „Im Verfahren zur neu formulierten Anwendungsregel 4105
       geht die Mehrheit im entsprechenden Gremium oft mit sachfremden und
       widerlegten Argumenten zu Werke“, sagte Greenpeace-Sprecher Friedrich. Kurz
       gesagt bestehe man dort auf einer speziellen Einspeisesteckdose, die es aus
       Sicht von Greenpeace nicht brauchen wĂźrde. Die Anmeldenorm wird fĂźr das
       dritte Quartal des laufenden Jahres erwartet.
       
       16 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Grundke
       
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