# taz.de -- Ein ungültiges Gesetz
       
       > Der Datenschutzbeauftragten Imke Sommer sind momentan formal die Hände
       > gebunden – weil die Bürgerschaft es verschlafen hat, ein Gesetz
       > rechtzeitig anzupassen
       
 (IMG) Bild: Ihrer Arbeit fehlt die rechtliche Grundlage: Imke Sommer, Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
       
       Von Lukas Thöle
       
       Der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Imke Sommer, sind seit
       zwei Wochen formal die Hände gebunden. Die Bürgerschaft hat das
       Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) nicht rechtzeitig an die
       Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst. Paragraph 13 des BremIFG
       verweist noch auf ein Datenschutzgesetz, das seit dem 25. Mai nicht mehr
       gilt. Paragraph 13 regelt die Aufgaben der
       Informationsfreiheitsbeauftragten. Dort steht: „Die Bestimmungen des
       Bremischen Datenschutzgesetzes gelten entsprechend.“ Genau dieses Gesetz
       hat die DSGVO aber ersetzt.
       
       „Die Befugnisse gibt es jetzt nicht mehr“, sagt Thomas von Zabern von der
       Bremer Initiative für Informationsfreiheit und Transparenz. Denn kleinlich
       betrachtet fehlt der Informationsfreiheitsbeauftragten damit die rechtliche
       Grundlage. Sie könnte jetzt keine Verstöße beanstanden und auch keine
       Gutachten erstellen. Weiterhin könnte die Verwaltung ihr die Zusammenarbeit
       verweigern. „Imke Sommer ist auf das Wohlwollen der Behörden angewiesen“,
       sagt von Zabern.
       
       Das zuständige Finanzressort bestätigt, dass das BremIFG an dieser Stelle
       auf ein veraltetes Gesetz verweist. „Für die praktische Umsetzung hat dies
       keine Auswirkungen, da eine eindeutige Beauftragung durch den bremischen
       Gesetzgeber vorliegt“, sagt Sprecherin Dagmar Bleiker. Ein neuer
       Gesetzentwurf werde derzeit beraten und bald in die Bürgerschaft
       eingebracht. Es sei nicht geplant, die Möglichkeiten von Sommer
       einzuschränken.
       
       „Ich gehe davon aus, dass zumindest meine bisherigen Befugnisse weiterhin
       bestehen“, sagt Sommer. Trotzdem hat sie die Finanzsenatorin schriftlich
       gebeten, das Gesetz schnell anzupassen. Laut dieses Schreibens habe die
       Unklarheit eine „gravierende Auswirkung“ auf ihre Tätigkeit. Denn aktuell
       seien zwei Lesarten möglich. Entweder bleiben die bisherigen Befugnisse
       nach dem alten Gesetz bestehen und alles bleibt, wie es ist. Oder ihre
       Befugnisse ergeben sich direkt aus der DSGVO und dem dazugehörigen
       Ausführungsgesetz für Bremen. Das würde bedeuten, dass Sommer mehr
       Befugnisse hat als bisher. „Ich würde das selbstverständlich begrüßen“,
       sagt Sommer. Ihr Schreiben an das Finanzressort beinhaltet einen
       Änderungsvorschlag, der sich an der DSGVO orientiert. Ob der aktuelle
       Gesetzentwurf darauf eingeht, verrät das Finanzressort noch nicht.
       
       Rainer Hamann, Sprecher für Informationsfreiheit der SPD-Fraktion, sagt:
       „Das wurde übersehen.“ Bei dem großen Umfang der DSGVO seien
       Unstimmigkeiten aber nicht auszuschließen. Miriam Strunge (Linke) nennt die
       Situation „misslich“. Sie sei aber „optimistisch“, dass die Bürgerschaft
       diese Baustelle spätestens nach der Sommerpause schließt. Susanne Grobien
       (CDU), Vorsitzende des Ausschusses für Informationsfreiheit, sagt: „Eine
       Korrektur des Gesetzes erscheint in der Tat notwendig und wird von mir bei
       den weiteren Beratungen berücksichtigt.“
       
       Die Initiative für Informationsfreiheit und Transparenz spricht von „einem
       weiteren Stein im Puzzle der Missachtung“ der Informationsfreiheit in
       Bremen. Es gebe in der Politik und der Verwaltung die grundsätzliche
       Haltung, das Gesetz zu übersehen. Auch Sommer sagt, dass einige Bereiche
       der Verwaltung auch nach zwölf Jahren nur wenig Kontakt mit dem Gesetz
       hatten.
       
       Bremer Behörden veröffentlichen ihre Dokumente noch immer langsam und in
       den Verträgen bleiben viele Stellen geschwärzt (taz berichtete). Nur etwa
       18 Prozent der veröffentlichungspflichtigen Verträge sind bisher online
       zugänglich. „Ich möchte die Menschen erneut ermutigen, ihr Recht auf Zugang
       zu amtlichen Informationen zu nutzen“, sagt Sommer. Sie verweist auf das
       Transparenzportal und individuelle Anträge. „Und wenn es hakt, wenden Sie
       sich an uns.“
       
       Anders als die Initiative für Informationsfreiheit und Transparenz sieht
       Sommer ihre Unabhängigkeit durch die Haushaltshoheit der Bürgerschaft nicht
       gefährdet. Laut DSGVO müsste ihrer Behörde aber genügend Geld und andere
       Ressourcen zukommen. „Und da ist in Bremen noch viel Luft nach oben“, sagt
       Sommer.
       
       Die Bürgerschaft habe ihr bislang kein neues Personal zugeteilt. Durch die
       DSGVO dürften die Aufgaben ihrer Behörde aber zunehmen.
       
       11 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lukas Thöle
       
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