# taz.de -- Rot-Grün will Mieten dämpfen
       
       > Seit fünf Jahren dürfen Mieten in Hamburg in einem Zeitraum von drei
       > Jahren nur noch um maximal 15 Prozent erhöht werden. Doch die Regelung
       > läuft bald aus. Zeit für eine neue Kappungsgrenzenverordnung
       
       In Hamburg sollen Wohnungsmieten weiter binnen drei Jahren nur um maximal
       15 Prozent steigen können. Einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer
       sogenannten Kappungsgrenzenverordnung wollen die Regierungsfraktionen von
       SPD und Grünen bei der Bürgerschaftssitzung am kommenden Mittwoch
       einbringen.
       
       Nach Angaben des rot-grünen Senats wird eine Entscheidung bereits
       vorbereitet. Im ganzen Bundesgebiet gilt grundsätzlich eine Kappungsgrenze
       von 20 Prozent. Im Gegensatz zur Mietpreisbremse, die Erhöhungen bei
       Neuvermietungen begrenzt, geht es bei der Kappungsgrenze um bestehende
       Verträge.
       
       Hamburg hatte wegen des besonders angespannten Wohnungsmarkts schon 2013
       von einer Möglichkeit des Baugesetzbuchs Gebrauch gemacht und die
       20-Prozent-Grenze um fünf Punkte unterschritten. Die auf höchstens fünf
       Jahre beschränkte Regelung läuft Ende August aus.
       
       Mit der neuen Verordnung werde der gesetzliche Spielraum maximal
       ausgenutzt, sagte die SPD-Stadtentwicklungsexpertin Martina Koeppen am
       Mittwoch. „Die Erneuerung der Grenze für Mieterhöhungen komplettiert ein
       umfangreiches Bündel von aktiven Maßnahmen der rot-grünen Koalition für den
       Mieterschutz, zu denen etwa auch die Sozialen Erhaltungsverordnungen für
       verschiedene Stadtteile zählen.“
       
       Ihr Grünen-Kollege Olaf Duge verwies auf die „MietenMove“-Demonstration vom
       Wochenende, die gezeigt habe, „dass viele Mieterinnen und Mieter in Hamburg
       bei ihren Miethöhen an der Grenze des Erträglichen sind“. Es müssten daher
       alle Instrumente genutzt werden, um die Mietenentwicklung zu drosseln.
       
       Nach Auskunft des Senats wird an der Entscheidung auf Erlass der neuen
       Kappungsgrenzenverordnung bereits in der zuständigen Behörde für
       Stadtentwicklung und Wohnen gearbeitet. Das geht aus einer Antwort auf eine
       Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, in der diese Ende Mai den Stand
       der Verlängerung abgefragt hatte.
       
       „Nicht nur, dass der Senat antwortet, er bereite nun eben die Verlängerung
       vor. Nein, nach dem Motto ‚doppelt hält besser‘ stellt Rot-Grün auch noch
       schnell einen Antrag“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Linken,
       Heike Sudmann, zu den parallelen Aktivitäten auf rot-grüner Regierungs- und
       Fraktionsseite. „So schnell haben unsere Initiativen noch nie Wirkung
       gezeigt.“ (dpa)
       
       7 Jun 2018
       
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