# taz.de -- nord🐾thema: „Es gibt keinen lieben Gott im Klimaschutz“
       
       > Die Bremer Umweltrechtsgespräche debattieren die Umsetzung des Pariser
       > Klimaschutzabkommens. Das Abkommen ist ein Beispiel für transnationales
       > Recht – dabei sind gerade nicht-staatliche Akteure relevant, sagt der
       > Jurist Claudio Franzius
       
 (IMG) Bild: Klagt ein peruanischer Bauer vor deutschen Gerichten gegen die Kraftwerke von RWE, kann nur ein trans-nationales Verständnis des Klimaschutzrechtes helfen, sagt der Jurist Claudio Franzius
       
       Von Jördis Früchtenicht
       
       taz: Die Bremer Umweltrechtsgespräche befassen sich in diesem Jahr mit dem
       Klimaschutzrecht. Was gehört zu diesem Rechtsgebiet, Herr Franzius? 
       
       Claudio Franzius: Das Klimaschutzrecht ist ein junges Rechtsgebiet. Neben
       dem Umweltvölkerrecht, insbesondere dem Pariser Klimaschutzabkommen, gibt
       es viele Gesetze, zum Beispiel das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die
       Fokussierung auf den Stromsektor greift aber zu kurz. Es muss viel weiter
       gefasst werden. Zudem reicht auf Bundesebene der nationale Klimaschutzplan
       nicht aus. Das ist zu vage. Deshalb fordern Juristen, dass der Plan in ein
       Bundesgesetz gegossen wird.
       
       Für Sie ist das Pariser Klimaabkommen ein Beispiel für transnationales
       Umweltrecht. Was bedeutet das? 
       
       Das transnationale zeichnet sich gegenüber dem internationalen dadurch aus,
       dass viel stärker auf die nicht-staatlichen Akteure abgestellt wird, etwa
       Nichtregierungsorganisationen, aber auch Unternehmen. Nicht-staatliche
       Akteure sollen stärker in die Regulierung eingebaut werden. Sicherlich mag
       es im Paris-Abkommen, anders als noch im Kyoto-Protokoll, keinen scharfen
       Sanktionsmechanismus für die Nichterreichung der vereinbarten Ziele geben.
       Das kann man als Rückschritt bezeichnen. Ich würde aber behaupten, dass es
       ein Fortschritt ist, weil das Paris-Abkommen ganz bewusst auf
       gesellschaftliche Kontrollen setzt. Es nimmt den Druck der Straße auf. Die
       Hoffnung ist, dass die politische Kontrolle so stark sein wird, dass es
       sich ein Staat nicht erlauben kann, die Ziele nicht zu erreichen. Das
       Abkommen setzt darauf, dass man Abstand nimmt von der Vorstellung, dass es
       so etwas gibt wie einen lieben Gott im Klimaschutz, der alles regeln oder
       kontrollieren könnte. Die Idee ist, nicht Top-down, sondern Bottom-up den
       Klimaschutz zu stärken. Ich halte das für keinen falschen Ansatz.
       
       Nicht-staatliche Akteure prägen also die Transnationalisierung des Rechts? 
       
       Die Einbeziehung nicht-staatlicher Akteure ist das erste Kennzeichen. Und
       bei einem engen Verständnis von Transnationalisierung auch das einzige. Ich
       vertrete aber ein weites Verständnis von transnational. Denn es kommt als
       zweites hinzu, dass die Grenze zwischen national und international
       verschwimmt. Wir können nicht mehr sauber zwischen Völkerrecht und
       nationalem Recht trennen, sondern müssen viel stärker sehen, dass sich die
       Rechtsordnungen wechselseitig füreinander öffnen. So wird eingesehen, dass
       wir eben nicht einfach alle Staaten weltweit an einen Tisch bekommen und
       den Ausstieg aus der Kohle beschließen können – an der Stelle setzt man
       vielmehr auf die einzelnen Staaten. Noch besser zeigt sich die
       Transnationalisierung in den Klimaklagen vor Gericht.
       
       Inwiefern? 
       
       So klagt ein peruanischer Bauer vor den Zivilgerichten in Deutschland gegen
       RWE auf Unterlassung, weil der CO2-Ausstoß der RWE-Kraftwerke die Gletscher
       über seinem Dorf schmelzen lässt. Das kann nur ein transnationales
       Verständnis des Klimaschutzrechtes erklären.
       
       Warum ist es wichtig, das Umweltrecht transnational zu denken? 
       
       Weil wir eben weder die eine noch die andere Ebene für allein maßgeblich
       erklären können. Wenn wir das Umweltrecht so denken, dass wir sagen, wir
       brauchen eine internationale Regelung mit verbindlichen
       Reduktionsverpflichtungen für alle Staaten, dann können wir lange warten.
       Das ist wahnsinnig mühsam und als einzig wahre Strategie auch nicht
       empfehlenswert, denn das Abstellen allein auf die Staaten ist nicht
       zielführend. Wie lange hat es gedauert bis zum Paris-Abkommen? Wie lange
       hat es gedauert, bis man das Kyoto-Protokoll hatte?
       
       Sehr lange. 
       
       Ich glaube, dass man mit einer Verknüpfung der Ebenen – der
       internationalen, der europäischen, der nationalen – eine bessere Ordnung
       entwickeln kann, die nicht völkerrechtlich blind ist, die aber zur
       Erreichung der internationalen Ziele Ressourcen anzapft, die, weil sie im
       nationalen Kontext wurzeln, den erforderlichen Maßnahmen die erforderliche
       Legitimation verleihen können.
       
       Das heißt, die Transnationalisierung schafft auch eine Verbindlichkeit? 
       
       Ja, weil Quellen und Ressourcen angezapft werden, die im nationalen Kontext
       liegen. Wenn die Staaten sich international einigen sollten, aus der Kohle
       auszusteigen – was heißt das? Trump sagt: „Das interessiert mich nicht.“
       
       Und dann? 
       
       Entscheidend ist, was wir national zur Erreichung der verbindlich
       festgelegten Ziele tun. Die Ziele stehen völkerrechtlich fest, aber die
       Umsetzung wird den einzelnen Staaten, ihren Organen und der nationalen oder
       subnationalen Öffentlichkeit überlassen. Wenn der nationale Gesetzgeber im
       Lichte der Ziele des Paris-Abkommens etwa den Kohleausstieg beschließt,
       dann leistet man ihm Gefolgschaft. Anders als im internationalen Raum
       vertrauen wir eben den staatlichen Institutionen. Und je drängender und
       gravierender die Maßnahmen werden, desto wichtiger ist deren demokratische
       Legitimation – und die kommt nicht aus dem Völkerrecht. Ohne das nationale
       Recht bringt das Völkerrecht nicht viel.
       
       19 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jördis Früchtenicht
       
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