# taz.de -- Bleiberecht nach langem Kampf
       
       > Eine geflüchtete Romni aus Serbien und ihre Tochter erhalten nun doch
       > eine Aufenthaltserlaubnis. Noch im vergangenen Jahr hatte Innensenator
       > Geisel einen Antrag der Härtefallkommission abgelehnt
       
       Von Rüdiger Rossig
       
       Die 33-jährige Maja* und ihre vierjährige Tochter Lena* können aufatmen:
       Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat den Romnija aus Serbien eine
       Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallregelung gemäß Paragraf 23a
       Aufenthaltsgesetz erteilt. Im August 2017 hatte der Innensenator einen
       entsprechenden Antrag der Härtefallkommission noch abgelehnt, weil er an
       Majas Integrationsbemühungen zweifelte. Die Härtefallberatung reichte daher
       eine Remonstration ein, die ebenfalls abgelehnt wurde. Als Reaktion stellte
       der Flüchtlingsrat Berlin im vergangen Jahr eine Petition [1][an den
       Petitionsausschuss] im Abgeordnetenhaus, der für einen Aufenthaltstitel für
       Maja und Lena entschied.
       
       Neben weiteren stichhaltigen Beweisen über die erlebte Gewalt der beiden
       durch Lenas Vater wurden dem Innensenator weitere ärztliche Atteste
       eingereicht, die die kritische Gesundheitslage von Mutter und Tochter
       deutlich machten. Das lange Warten und Kämpfen um einen sicheren Aufenthalt
       sowie die ständige Angst vor einer Abschiebung hatten sowohl Majas als auch
       Lenas gesundheitliche Verfassung verschlimmert.
       
       Maja war 1999 mit ihrer Familie vor dem Kosovokrieg nach Deutschland
       geflohen. Dort besuchte sie die Schule und lernte die Sprache. Nach der
       freiwilligen Rückkehr 2004 nach Serbien erlebte die junge Frau die
       allgegenwärtige Armut und den grassierenden Rassismus gegen Roma – aber
       das, was Maja „die Katastrophe“ nennt, begann erst Jahre später, als sie
       und ihr damaliger Freund gegen den Willen beider Familien heirateten.
       
       Ihre Brüder warfen sie aus dem Elternhaus. Ohne eigenes Einkommen musste
       Maja zur Familie ihres Mannes ziehen, wo sie immer wieder Opfer häuslicher
       Gewalt wurde. Nachdem sie schwanger geworden war, gingen sie und ihr Mann
       nach Deutschland und beantragten Asyl – doch nun begann ihr Gatte sie zu
       misshandeln. Entsprechend schwer verliefen Schwangerschaft und Lenas
       Geburt, das Kind benötigt bis heute professionelle Betreuung.
       
       „Seit die positive Entscheidung auf dem Tisch liegt, ist klar: Maja und
       Lena haben es geschafft“, sagt Sozialarbeiterin Karolin Sander vom
       Internationalen Bund, die Mutter und Tochter unterstützt. „Jetzt heißt es
       aber: den Blick nach vorne richten. Denn die Erteilung der
       Aufenthaltserlaubnis ist an Auflagen gebunden.“ Im Entschluss des
       Innensenators heißt es: „Die Aufenthaltserlaubnis wird mit der Maßgabe
       erteilt, dass Maja die Berufsbildungsreife erwirbt und anschließend eine
       Ausbildung aufnimmt oder im Falle eines Abbruchs der
       Berufsbildungsreife/Ausbildung den Lebensunterhalt vollständig durch
       Erwerbstätigkeit sichert.“
       
       * Die Namen wurden auf Wunsch der Betroffenen geändert
       
       26 Apr 2018
       
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