# taz.de -- Urteil gegen U-Boot-Konstrukteur Madsen: Lebenslange Haft für Mord und Folter
       
       > Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Peter Madsen die Journalistin Kim
       > Wall ermordete. Der dänische Erfinder hat Berufung eingelegt.
       
 (IMG) Bild: Schwimmender Tatort: In seinem U-Boot soll Madsen Wall getötet haben
       
       Stockholm taz | Mittwoch 13 Uhr, Gerichtssaal 60 im Amtsgericht Kopenhagen:
       Die Vorsitzende Richterin Anette Burkø verkündet nach den einleitenden
       Worten „thi kendes for ret“, dass der Angeklagte Peter Madsen nach
       Überzeugung des Gerichts die 30-jährige schwedische Journalistin Kim Wall
       sexuell misshandelte, folterte und tötete und anschließend ihre Leiche
       zerstückelt habe. Weshalb er wegen eines „zynischen und geplanten
       Verbrechens“ zu einer lebenslangen Haftstrafe zu verurteilen sei. Madsen
       legte noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil ein.
       
       In dem Prozess um den Tod von Wall im Inneren des von Peter Madsen gebauten
       U-Boots „Nautilus“, folgte das Schöffengericht damit dem Antrag der
       Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem 47-jährigen vorgeworfen, ein „zutiefst
       perverser und rücksichtsloser Mann“ zu sein, der mit Wall als eher
       zufälligem Opfer schon lange geplante Sexfantasien habe ausleben wollen:
       „Es war nicht geplant sie zu ermorden, es war geplant zu morden. Und
       plötzlich war da eben die Frau, die mit Madsen allein im U-Boot sein
       wollte.“
       
       Der Angeklagte, dem ein rechtspsychiatrisches Gutachten bescheinigt, ein
       pathologischer Lügner zu sein, der an einem starken Mangel an Empathie,
       Reue und Schuldgefühlen leide, habe versucht „den perfekten Mordplan“ in
       die Tat umzusetzen. Was ihm zumindest insoweit gelungen sei, als es den
       Rechtsmedizinern nicht gelang eine Ursache für Walls Tod festzustellen.
       
       Was an Bord des U-Boots wirklich geschah und wie Wall zu Tode kam, weiss
       also nur Madsen selbst. Der hatte seit die Journalistin am Abend des 10.
       August vergangenen Jahres mit ihm eine Fahrt mit seinem U-Boot unternommen
       hatte, unterschiedliche Versionen eines angeblichen Unfalls präsentiert und
       lediglich das anschliessende Zerstückeln der Leiche zugegeben.
       
       ## Wechselnde Erklärungen für das Geschehen
       
       Es gebe für das, was damals passiert sei, nur „Annahmen und schwache
       Indizien“ war deshalb auch die Linie der Verteidigung von Madsen gewesen,
       die der Anklagebehörde vorwarf eine „Gruselgeschichte“ „ohne den Hauch von
       Beweisen“ zu präsentieren. Dass der Angeklagte nach dem – von ihm
       behaupteten – Unfall „völlig pervers und irrational reagiert“ habe, um sich
       der Leiche zu entledigen, könne jedenfalls keine andere Verurteilung als
       die wegen Leichenschändung begründen.
       
       Wenn für das Gericht der ersten Instanz die von der Staatsanwaltschaft
       vorgelegten Indizien entgegen solcher Einwände ausreichend für eine
       Verurteilung wegen Mord waren, so ist dies nach Einschätzung erster
       juristischer Kommentare vor allem aufgrund der wechselnden
       Sachdarstellungen durch Madsen nachvollziehbar. „Ein Angeklagter kann
       natürlich wechselnde Erklärungen abgeben“, äusserte Rechtsanwalt Ulrik
       Sjølin Pedersen gegenüber der Tageszeitung „Politiken“: „Aber das wird dann
       belastend für ihn, wenn er diese jeweils ändert, sobald eine andere Version
       widerlegt wird.“
       
       ## Kritik an der Berichterstattung
       
       Der Madsen-Prozess hatte zu einer umfassenden – auch internationalen –
       Medienberichterstattung geführt. Angesichts derer „Politiken“ kritisiert,
       manche Medienkollegen hätten „ihren journalistischen Kompass verloren“ und
       statt Tatsachen „spekulative Geschichten“ verbreitet. Der Tod eines
       männlichen Journalisten hätte nicht ansatzweise eine solche Aufmerksamkeit
       erregt.
       
       Ein regelrechtes „Schwelgen in Einzelheiten“ der Kim Wall beigebrachten
       Verletzungen und der dabei verwendeten Werkzeuge warf die Tageszeitung
       „Information“ vielen Berichten vor. Und auch eine Kommentarin der
       stockholmer „Dagens Nyheter“ fordert: „Wir müssen endlich über die
       Faszination der Gesellschaft an Details bei der Ermordung von Frauen reden.
       Sollen wirklich die ihr zugefügten makabaren Scheusslichkeiten das sein,
       was als Andenken von einer Frau bleibt, einem Menschen der sicher nie eine
       solche Publizität haben wollte?“
       
       25 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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