# taz.de -- Kritik an Messengerdienst „WhatsApp“: Kinder und Kontrollverlust
       
       > WhatsApp erhöht das Mindestalter für die Nutzung auf 16 Jahre. Eltern
       > werden trotzdem mit der Verantwortung für ihre Kinder alleingelassen.
       
 (IMG) Bild: Immer online: Eltern können Teenager nicht hinreichend vor Missbrauch im digitalen Raum schützen
       
       Nachzuvollziehen, wie Kinder und Jugendliche Apps auf ihrem Smartphone
       nutzen, ist bisher fast unmöglich – sie vor sexuellen Übergriffen zu
       schützen ist es in der Konsequenz ebenso. Der Messengerdienst WhatsApp
       setzt nun das Mindestalter für seine NutzerInnen in Europa [1][von 13 auf
       16 Jahre] herauf. Wenn sie im Mai von der App aufgefordert werden, den
       neuen Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, müssten sie auch bestätigen,
       dass Sie mindestens 16 Jahre alt seien, teilte WhatsApp am Dienstag mit.
       Unklar ist allerdings, ob und wie das Alter überprüft werden soll, da
       WhatsApp diese Daten gar nicht erhebt.
       
       Messengerdienste stehen bereits länger in der Kritik, dass sie Kinder- und
       Jugendschutzauflagen nicht hinreichend einhalten können. Derzeit ruft auch
       der Fall der [2][videobasierten App musical.ly] Besorgnis hervor, auf der
       15-sekündige Playbackclips gedreht und geteilt werden können. Laut
       Verbraucherschutz locke die App, die weltweit über 200 Millionen „Muser“
       hat, besonders junge Mädchen in „eine erschreckende Welt voll offener
       sexueller Nötigung“.
       
       Viele der geteilten Videos sind tatsächlich alles andere als harmlos:
       Minderjährige tanzen freizügig vor der Kamera, während Erwachsene sich das
       Vertrauen der Kinder erschleichen, um sie sexuell auszunutzen. Auch
       musical.ly schreibt ein Mindestalter von 13 Jahren vor, kontrolliert dieses
       aber nicht.
       
       ## Das Netz ist kein rechtsfreier Raum
       
       Die Heraufsetzung des NutzerInnenalters bei WhatsApp verdeutlicht, wie
       schlecht Betreiber und Gesetzgeber nach wie vor aufgestellt sind, was den
       Schutz und die Betreuung digitaler Räume angeht. Nach einem Urteil des
       Amtsgerichtes Bad Hersfeld vom Februar dieses Jahres sind Eltern
       verpflichtet, regelmäßig mit ihren minderjährigen Kindern über die
       Verwendung ihres Smartphones zu sprechen.
       
       In der Realität ist das jedoch kaum umsetzbar. Der Geschwindigkeit, mit der
       ständig neue Apps und Messengerformate entwickelt und für Zielgruppen im
       Teenageralter vermarktet werden, können Eltern allein nicht begegnen. Der
       halbherzige Vorstoß von WhatsApp verdeutlicht, dass ohne gezielten
       politischen Druck seitens der Anbieter keine durchdachten Kontrollmaßnahmen
       durchgeführt werden. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum – und der Schutz
       von Kindern und Jugendlichen sollte nicht wegen eines Verantwortungsvakuums
       vertagt werden.
       
       25 Apr 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Neue-Altersschranke-fuer-Messengerdienst/!5496095
 (DIR) [2] https://mobilsicher.de/statement-von-musical-ly-zum-text-unheimliche-parallelwelt-im-kinderzimmer
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lin Hierse
       
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