# taz.de -- Fairer Kaffee und ökologische Funktionskleidung im Rathaus
       
       > Konferenz in Berlin zu öffentlicher Beschaffung und Menschenrechten:
       > Initiativen beklagen Unverbindlichkeit des „Nationalen Aktionsplans“.
       > Rechtliche Spielräume werden oft nicht genutzt
       
       Aus Berlin Josephine Schulz
       
       Der deutsche Staat kauft jährlich Waren und Dienstleistungen im Wert von
       rund 300 Milliarden Euro ein. Die sogenannte öffentliche Beschaffung macht
       damit etwa 10 Prozent des Inlandsprodukts BIP aus und den Staat zu einem
       besonders wichtigen Kunden.
       
       Eine Marktmacht, die nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen vielfach
       ungenutzt bleibt. Anfang der Woche kamen in Berlin Vertreter zahlreicher
       Initiativen zusammen und forderten verbindliche soziale und ökologische
       Kriterien beim Einkauf aus Steuergeld. „Die öffentliche Beschaffung ist bei
       der Durchsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der
       Wirtschaft ein ganz wichtiger Hebel“, meint Christian Wimberger von der
       Christlichen Initiative Romero.
       
       Der Einkauf von Kommunen, Ländern und Bund reicht von Polizistenuniformen
       über Arbeitscomputer bis hin zu großen Bauaufträgen. Laut den
       Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten
       sollen Staaten dort, wo sie selbst kaufen oder produzieren, mit gutem
       Beispiel vorangehen und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten durchsetzen.
       2016 hat die Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Regeln den Nationalen
       Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Für
       Menschenrechtsorganisationen war dieser eine Enttäuschung. Darin verspricht
       die Bundesregierung, zu „prüfen, inwiefern in einer zukünftigen
       Überarbeitung verbindliche Mindestanforderungen im Bereich Menschenrechte
       im Vergaberecht festgeschrieben werden können“. Man wolle dazu einen
       Stufenplan erarbeiten. Seitdem ist Ruhe und das Thema offenbar von der
       Agenda verschwunden. „Wir haben bisher keine Vorstellung, wie dieser
       Stufenplan aussehen soll und wann er kommt“, sagt die Koordinatorin des
       CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung, Heike Drillisch.
       
       Auch als das deutsche Vergaberecht 2016 auf Grundlage progressiver
       EU-Richtlinien geändert wurde, sah die Bundesregierung keine Notwendigkeit,
       die Einhaltung von Menschenrechten verbindlich zu verankern. Zwar haben
       die Beschaffer nun größere Spielräume, ökofaire Kriterien einzubeziehen,
       aber es bleibt bei einem Dürfen. Und eine aktuelle Umfrage der Organisation
       Femnet bei den Vergabestellen auf Bundesebene zeigte, dass die neuen
       Spielräume dort kaum wahrgenommen werden. Gründe gibt es viele: Mitarbeiter
       sind nicht ausreichend geschult oder stehen unter dem Druck, das billigste
       Angebot vorzuziehen.
       
       Einige Kommunen und Länder sind schon weiter als der Bund und fordern beim
       Einkauf die Einhaltung internationaler Menschen- und Umweltrechte. Das
       Ausmaß ist jedoch unterschiedlich, die Beschaffung in Deutschland ein
       Flickenteppich. Mancher Bürgermeister serviert im Rathaus fairen Kaffee,
       andere setzen auf ökologische Funktionskleidung. Der grüne
       Bundestagsabgeordnete Uwe Kekeritz meint: „Mit verbindlichen Vorgaben
       könnten sich Kommunen auch besser gegen das Kostenargument wehren.“ Wer von
       Steuergeldern letztlich welche Produkte anschafft und wie hoch der Anteil
       nachhaltiger Einkäufe ist, weiß die Bundesregierung selbst nicht genau.
       Eine offizielle Statistik ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums zwar
       in Planung, kommt aber erst in zwei Jahren.
       
       Selbst dort, wo von Bietern schon heute faire Produktionsbedingungen
       verlangt werden, gibt es ein Problem: die Beweise. Vergabestellen
       akzeptieren in der Regel Siegel wie den Blauen Engel, aber auch
       Eigenerklärungen. Ein Unternehmen unterschreibt dann, dass es bestimmte
       Standards entlang der Lieferkette einhält – überprüft wird das nicht.
       
       Die Antwort der Bundesregierung sind wenige Vorzeigeprojekte in bestimmten
       Sektoren. Das Entwicklungsministerium hat kürzlich in einer Ausschreibung
       für mehrere hundert Computer öko-soziale Kriterien in den Mittelpunkt
       gestellt. Bieter mussten nachweisen, dass sie zumindest beim Zusammenbau
       der Computer und Monitore Standards einhalten. Bei den langen
       Wertschöpfungsketten im Technikbereich finden die gravierendsten
       Menschenrechtsverletzungen – Kinder- und Zwangsarbeit oder Vertreibungen –
       aber oft auf den unteren Ebenen statt. Detaillierte Analysen der eigenen
       Wertschöpfungskette bis hinunter zu den Arbeitsbedingungen in indischen
       oder kongolesischen Minen sind teuer und aufwendig. Die politische Sorge
       bei solchen strengeren Anforderungen wäre unter anderem ein
       Wettbewerbsnachteil für kleine und mittelständische Unternehmen, die das
       nicht leisten können.
       
       Einen Rückschlag gibt es in Nordrhein-Westfalen: Das Bundesland strich Ende
       März die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und
       Umweltstandards aus dem Vergabegesetz des Landes – zur Entbürokratisierung.
       
       18 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Josephine Schulz
       
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