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       Oben oder unten, in welchem Fenster, rein oder raus: Wer sich vor
       unliebsamer Werbung bei Facebook schützen will, der muss an der richtigen
       Stelle den Haken setzen
       
       Dieser Tage bekommen Millionen Nutzer*innen Post von der
       Facebook-Geschäftsführung. Nach der Datenaffäre um die Zusammenarbeit mit
       Cambridge Analytica will es sich die Konzernleitung offenbar nicht mit
       ihrer Kundschaft verscherzen. Also sagt sie den Freund*innen des sozialen
       Netzwerks, wie sie ihre Einstellungen zur Privatsphäre verbessern können.
       
       Erster Punkt: Facebook nutzt Daten für relevante Werbung. Schließlich
       wollen Firmen gezielt Menschen mit Werbung ansprechen – zum Beispiel
       Frauen, die sich für Gaming interessieren – so sagt es Facebook. Wer das
       nicht will, muss handeln. Das geht aber nur, wenn Nutzer*innen nicht gleich
       weiterscrollen und das entsprechende Häkchen manuell deaktivieren. Belässt
       man es bei der Voreinstellung, bleibt die personalisierte Werbung aktiv.
       Heikel ist auch die Gesichtserkennung, die nun ganz neu in Europa und in
       Kanada gilt. Wer nicht automatisch auf Fotos erkannt werden möchte, muss
       seine Einstellungen unter „Dateneinstellungen verwalten“ anpassen.
       
       Und: Facebook aktualisiert seine Nutzungsbedingungen. Ab sofort sollen
       diese einfacher zu lesen sein und viel konkreter. Die Richtlinien sind
       farblich voneinander getrennt. Ellenlange Textkolonnen gibt es nicht mehr.
       Doch ganz so einfach ist es nicht. Leider. Die Nutzungsbedingungen gelten
       zugleich auch für die Tochterfirmen Instagram oder WhatsApp. Einstellungen
       zur Privatsphäre werden damit direkt übertragen. Es gilt also genau darauf
       zu achten, welche Daten freigegeben werden und welche nicht. Je nachdem,
       welchem Punkt zugestimmt wurde, gelten die Zusagen bei den verschiedenen
       Diensten.
       
       Obwohl Facebook-Chef Mark Zuckerberg sich reumütig für den Datenhandel
       entschuldigt hat, sowohl vor US-Senatoren als auch werbewirksam im
       Fernsehen, geht es ihm vermutlich weniger um die Gunst seiner
       Online-Freund*innen als um die EU-DATENSCHUTZVERORDNUNG, die ab 25. Mai
       gilt. Wer dann gegen Privatsphäre-Einstellungen verstößt, muss mit
       empfindlichen Bußgeldern rechen. Im schlimmsten Fall werden bis zu 4
       Prozent des Jahresumsatzes fällig. Bei Facebook können das locker
       Milliarden werden. Tanja Tricarico
       
       25 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tanja Tricarico
       
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