# taz.de -- Demoverbotszone auf dem Prüfstand
       
       > G20-Nachwehen: Weitere Klagen vor dem Verwaltungsgericht Hamburg zur
       > Verteidigung des Demonstrationsrechts
       
       Von Kai von Appen
       
       Das generelle Demonstrationsverbot für die Hamburger Innenstadt während des
       G20-Gipfels steht ab sofort ein weiteres Mal auf dem Prüfstand: Die
       globalisierungskritische Organisation Attac hat am Dienstag Klagen über die
       Frankfurter Rechtsanwältin Judith Verleih vor dem Verwaltungsgericht
       eingereicht, weil Attac am 7. Juli vergangenen Jahres drei Kundgebungen
       verboten worden sind.
       
       Das ist die erste Klage, die sich direkt gegen die „Allgemeinverfügung“ der
       Polizei zum Schutz des Präsidentengipfels richtet, wodurch die gesamte
       westliche innere City bis zum Fuhlsbüttler Airport zur Demoverbotszone
       erklärt worden war. Darin sieht Attac eine Verletzung der Grundrechte auf
       Demonstrations-, Meinungs- und Kunstfreiheit. „Ziel der Klagen ist es auch,
       die Rechtswidrigkeit der 38 Quadratkilometer großen Versammlungsverbotszone
       während des G20-Gipfels feststellen zu lassen“, sagt Judith Amler von
       Attac.
       
       Konkret richten sich die Klagen gegen das Verbot dreier kleiner
       Kundgebungen, mit denen Attac am 7. Juli seine inhaltliche Kritik an der
       Politik der G20 in die Öffentlichkeit tragen wollte. Die Polizei untersagte
       jedoch die Kundgebungen ohne Angaben von Gründen, weil diese sich in der
       von ihr per Allgemeinverfügung selbst definierten blauen Zone befanden, in
       der jedwede politische Manifestation verboten war.
       
       „Mit dem Totalverbot von Versammlungen in der gesamten Innenstadt und weit
       darüber hinaus erklärte der Senat die Stadt zur demokratiefreien Zone“,
       kritisiert Amler. „Ein solch massiver Angriff auf politische Grundrechte
       darf sich nicht wiederholen“, ergänzt Attac-Kollegin Sabine Lassauer,
       selbst Opfer von Polizeigewalt beim G20-Gipfel in der Elbmetropole. „Darum
       ist es auch neun Monate nach dem G20 unerlässlich, dass wir gegen die
       Aktionsverbote rechtlich vorgehen.“
       
       4 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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