# taz.de -- Die Geschichte der Silke B.: Zur Reichsbürgerin gestempelt
       
       > Silke B. besuchte als Beobachterin einen Prozess, der aus dem Ruder lief.
       > Dann wurde sie als Reichsbürgerin kategorisiert und angeklagt.
       
 (IMG) Bild: Mit Reichsbürgern und ihren Flaggen will Silke B. nichts zu tun haben
       
       HAMBURG taz | Silke B. ist wütend. Als sei es nicht genug, dass sie sich
       wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs vor Gericht verantworten muss.
       Viel schlimmer ist: Die politisch links eingestellte 51-Jährige muss es
       über sich ergehen lassen, dass sie in den Gerichtsakten und beim
       Staatsschutz als Rechtsextreme, als Reichsbürgerin geführt wird.
       
       Diese Einordnung ist seit über zwei Jahren aktenkundig: Am 2. Februar 2016
       nahm Silke B. in genau dem Gerichtssaal des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg,
       in dem Mitte dieser Woche nun gegen sie selbst verhandelt wurde, als
       Zuschauerin an einem Strafverfahren gegen die erwerbslose und
       schwerbehinderte Christine K. teil.
       
       Die Frau, der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, einen
       Mitarbeiter des Jobcenters beleidigt zu haben, hatte im Internet um eine
       solidarische Beobachtung ihres Prozesses gebeten; rund 20 ZuschauerInnen,
       darunter Silke B., waren dem Aufruf gefolgt. Die meisten von ihnen gehören
       der linken, Hartz-IV-kritischen Szene an.
       
       Aber es sind auch drei Personen vor Ort, die aus dem Rahmen fallen, die die
       beginnende Verhandlung massiv durch eigene Vorträge stören, die Richterin
       und Staatsanwältin bedrängen, sich erst einmal auszuweisen. Es kommt zu
       tumultartigen Szenen, der Angeklagten ist der Auftritt der drei
       ZuhörerInnen sichtbar unangenehm, mehrere andere ProzessbeobachterInnen
       fordern die drei nach übereinstimmenden Aussagen mehrfach erfolglos auf,
       Ruhe zu geben.
       
       Schließlich alarmieren die Richterin und die Staatsanwältin Tanja M. die
       Polizei, die nach wenigen Minuten auftaucht. Silke B. glaubt nun, die
       angerückten Ordnungskräfte sollen nur die drei StörerInnen entfernen, sie
       weigert sich, den Raum zu verlassen, da die Angeklagte doch ausdrücklich
       Öffentlichkeit wünscht.
       
       Schließlich tragen sie zwei Polizisten aus dem Saal und nehmen ihre
       Personalien auf. Die Quittung: Auf Betreiben der Staatsanwältin erhalten
       zehn der ZuschauerInnen, darunter Silke B., einen Strafbefehl wegen
       Hausfriedensbruchs. Da B. Widerspruch einlegt, kommt es zum Prozess.
       
       Doch damit nicht genug: In einem Vermerk über den Sitzungsverlauf schreibt
       die Staatsanwältin, bei den ZuhörerInnen habe es sich „durchweg um
       Angehörige der Reichsbürgerbewegung“ gehandelt, packt die
       ProzessbeobachterInnen damit ausnahmslos in die rechtsextreme Ecke.
       
       Eine Zuweisung, die Silke B., so macht sie in dem gegen sie gerichteten
       Verfahren deutlich, als „schwer kränkend“ und als „Rufmord“ empfindet,
       zudem auch als „Kriminalisierung des Protests“. Die Überzeugungen der
       Reichsbürger „verabscheue und bekämpfe ich“, sagt die 51-Jährige.
       
       ## Beim Staatsschutz aktenkundigt
       
       Das aber hilft ihr nicht. Der Vermerk der Staatsanwältin führt dazu, dass
       die Akte mit den namentlich erfassten ProzessbeobachterInnen in der
       Abteilung sieben des Hamburger Landeskriminalamtes landet – dem
       Staatsschutz. Dass sie dort nun als mutmaßliche Reichsbürgerin geführt
       wird, ist für Silke B. „schwer zu ertragen“.
       
       Vor Gericht sitzen sich Silke B. und die Staatsanwältin Tanja M., die als
       Zeugin in dem Hausfriedensbruch-Verfahren geladen ist, nun gegenüber. M.
       verteidigt ihre Einschätzung. „Es war mein Eindruck“, sagt sie, dass die
       drei aktiven StörerInnen der Reichsbürgerbewegung angehörten und die
       übrigen ProzessbeobachterInnen deren Treiben verbal unterstützt hätten. Sie
       habe die drei deshalb nur als „Wortführer“ der versammelten Anwesenden
       empfunden, die Wahrnehmung gehabt, dass alle Zuschauerinnen „derselben
       Ideologie angehören“.
       
       Daran, dass mehrere ProzessbeobachterInnen die drei „Wortführerinnen“
       aufgefordert hätten aufzuhören, kann M. sich nicht erinnern, ausschließen
       mag sie es aber nicht. Natürlich könne sie nicht bei jeder und jedem
       Anwesenden mit Sicherheit sagen, dass sie Reichsbürger seien, trotzdem
       würde sie ihren Vermerk mit dem pauschalisierenden „durchweg um … “ wieder
       genauso formulieren. Dass sich der Staatsschutz aufgrund ihres Vermerks mit
       den Prozessbeobachterinnen beschäftige, habe sie nicht zu verantworten – es
       gibt keine Entschuldigung.
       
       ## Löschung aller Daten
       
       Längst hat Christine Siegrot, die Anwältin von Silke B., geprüft, ob der
       Staatsanwältin mit Straftatbeständen wie „Verleumdung“ oder „übler
       Nachrede“ beizukommen ist, doch das setzt Vorsatz voraus. Den ihrer
       Mandantin zur Last gelegten Hausfriedensbruch mag sie nicht erkennen, da es
       rechtswidrig gewesen sei, aufgrund einzelner StörerInnen die gesamte
       Öffentlichkeit und damit auch Silke B. vom Verfahren auszuschließen.
       
       Der passive Widerstand gegen die Durchsetzung rechtswidriger Anordnungen
       aber könne nicht strafbar sein. Ob auch die Vorsitzende Amtsrichterin,
       Kristina H., die bereits eine Verfahrenseinstellung angeregt hat, dieser
       Auffassung zuneigt, wird sich voraussichtlich am 17. April zeigen, wenn das
       Verfahren fortgesetzt und möglicherweise auch ein Urteil gesprochen wird.
       
       Zudem will die Anwältin die Löschung aller Daten erwirken, die ihre
       Mandantin Silke B. als mögliche Reichsbürgerin brandmarken.
       
       5 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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