# taz.de -- Umweltzerstörung in Finnland: Milde Strafe für Giftbrühe-Skandal
       
       > Bei der Umweltkatastrophe wurde eine Fläche von 100 Quadratkilometern
       > verseucht. Die Verantwortlichen erhielten nun eine Bewährungsstrafe.
       
 (IMG) Bild: Laster in der Nickel-Mine von Talvivaara
       
       Stockholm taz | 800 Millionen Liter Giftbrühe flossen vor acht Jahren aus
       dem Tagebau Talvivaara. Ein Unfall, der weite Flächen im Norden Finnlands
       verseuchte. Am Donnerstag verkündete das Verwaltungsgerichtshof von
       Rovaniemi im bislang größten Umweltprozess des Landes sein Urteil gegen die
       Grubenbetreiber. Das Fazit: Die umfassende Umweltzerstörung sei durch grobe
       Fahrlässigkeit verursacht worden. Schuldig gesprochen wurden deshalb drei
       Ex-Manager der Talvivaara-Grubengesellschaft. Zwei erhielten Geldbussen und
       der ehemalige Direktor wurde neben einer Geldstrafe von 500.000 Euro zu
       einer Haftstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem müssen
       die Angeklagten die Verfahrenskosten von 3,8 Millionen Euro tragen.
       
       Ein eigentlich mildes Urteil, meint Kai Kokko, Umweltrechtsprofessor an der
       Universität Helsinki, „zumal man aufgrund der Folgeschäden von der bislang
       schwerwiegendsten Umweltkatastrophe in Finnland“ ausgehen müsse. Aber im
       finnischen Umweltstrafrecht gibt es hohe Strafvoraussetzungen. Haftstrafen
       von bis zu 6 Jahren können erst verhängt werden, wenn das Gericht von einem
       Vorsatz überzeugt ist. Hier blieb es beim Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
       in mehreren Fällen.
       
       Als der Nickel-Tagebau von Talvivaara 2008 den Betrieb aufnahm, feierten
       PolitikerInnen das als Startschuss für eine leuchtende Zukunft Finnlands
       als Erz- und Mineralienproduzent. Die Technik wurde als innovativ und
       umweltfreundlich gepriesen. Im Bioleaching-Verfahren sollten aus dem
       Gestein mit Hilfe von Bakterienkulturen Nickel und Zink herausgelöst
       werden.
       
       Das Problem: Unter den klimatischen Bedingungen Finnlands war das Verfahren
       nie erprobt worden und darüber, was mit den gewaltigen Mengen an schwefel-,
       uran- und schwermetallhaltigen Abwässern letztendlich geschehen sollte,
       machte man sich erst einmal keine Gedanken. Sie wurden in grossen
       Auffangbecken gesammelt. Diese waren allerdings zu schwach konstruiert.
       Nach der Schlammflut von 2010 gab es 2013 eine weitere, bei der erneut 400
       Millionen Liter in Natur und Gewässer strömten, bevor die Produktion
       endlich gestoppt wurde.
       
       ## Keine Konsequenzen für verantwortliche Politiker
       
       Im Prozess beriefen sich die Angeklagten auf die staatliche
       Betriebsgenehmigung. Doch laut Gericht verstießen die Betreiber ständig
       gegen Auflagen und kamen Meldepflichten nicht nach. Dass die Behörden beide
       Augen zudrückten, sei nicht strafmildernd zu berücksichtigen. Schon in
       einem 2013 veröffentlichten Untersuchungsbericht waren dem Aufsichtsamt
       schwere Versäumnisse und im Prinzip Unfähigkeit vorgeworfen worden. „Jeder
       Ingenieur musste erkennen, dass die Auffangbecken den Druck nicht
       standhalten würden“, meint der Umweltsachverständige Esa Tommila.
       
       Die Verantwortlichen aus Verwaltung und Politik müssen dennoch keine
       Strafverfolgung fürchten. Und die Kosten der Sanierung der Natur, die
       ohnehin nur teilweise möglich sein wird, werden noch auf viele Jahre die
       SteuerzahlerInnen tragen müssen.
       
       23 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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