# taz.de -- Prozess um Mord an Freiburger Studentin: Lebenslange Haft für Hussein K.
       
       > Das Landgericht Freiburg befindet Hussein K. im Fall des Mordes an einer
       > Studentin für schuldig. Das Urteil: eine lebenslange Freiheitsstrafe.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte Hussein K. im Gerichtsaal in Freiburg
       
       Freiburg dpa | Ein junger Mann kommt als Flüchtling nach Deutschland und
       begeht ein grausames Sexualverbrechen – nun ist Hussein K. als Mörder von
       Maria L. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg
       sprach ihn am Donnerstag der besonders schweren Vergewaltigung und des
       Mordes an der 19-Jährigen für schuldig und ordnete Sicherungsverwahrung an.
       Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine
       vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der
       Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Zuschauer im voll besetzten
       Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs.
       
       K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer
       Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach
       vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses
       Dreisam abgelegt. Sie ertrank. Laut Gerichtsmedizin dauerte ihr Sterben im
       Wasser wohl mindestens eine Stunde. „Er wusste, dass sie noch lebte, als er
       sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste“,
       sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung.
       
       Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach
       Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger
       Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur
       Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er
       mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung
       nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Der Angeklagte war sieben Wochen nach
       dem Mord festgenommen worden.
       
       Das Gericht folgte hinsichtlich des Alters und des Strafmaßes den Anträgen
       von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß
       genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt.
       
       Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das
       arglose Mädchen vom Rad stieß. Zudem sei er bekifft und betrunken gewesen.
       Das Würgen und die Vergewaltigung hatte er zugegeben, weitere Details zum
       Hergang der Tat waren ihm so gut wie nicht zu entlocken.
       
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben
       eine Woche Zeit, Revision einzulegen.
       
       22 Mar 2018
       
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