# taz.de -- Türkischer Journalist aus Haft entlassen: Sahin Alpay nun unter Hausarrest
> Das Verfassungsgericht der Türkei hat zum zweiten Mal geurteilt, dass
> Alpays Inhaftierung gegen die Grundrechte verstößt. Das Verfahren gegen
> ihn läuft jedoch weiter.
(IMG) Bild: Im März 2016 kam es vor dem Redaktionssitz von „Zaman“ zu Solidaritätsbekundungen gegen die Übernahme der Zeitung durch die Regierung (Archivbild)
Ankara afp/dpa | Ein türkisches Gericht hat am späten Freitagabend die
bedingte Haftentlassung des Journalisten Sahin Alpay verfügt. Gemäß dem
Urteil darf Alpay, der anschließend freigelassen wurde, sein Haus und die
Türkei nicht verlassen, wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu
meldete.
Stunden zuvor hatte das Verfassungsgericht Alpays anhaltende Inhaftierung
zum zweiten Mal als Verletzung seiner Grundrechte gewertet. Das Gericht
sprach dem Mitarbeiter der inzwischen geschlossenen regierungskritischen
Zeitung Zaman am Freitag eine Entschädigung von 20.000 Lira (4.170 Euro)
zu, wie Anadolu meldete. Schon im Januar hatte das Verfassungsgericht
geurteilt, die Untersuchungshaft von Alpay und dem ebenfalls klagenden
Journalisten Mehmet Altan verstoße gegen das Recht auf Meinungs- und
Pressefreiheit.
Damit hätten beide eigentlich aus der Untersuchungshaft entlassen werden
müssen. Nach harscher Kritik der Regierung an dieser Entscheidung
verweigerten untergeordnete Gerichte aber die Freilassung Alpays und
Altans, wogegen beide erneut vor das Verfassungsgericht zogen. Am 16.
Februar verurteilte ein Strafgericht Altan zusammen mit seinem Bruder Ahmet
und der Journalistin Nazli Ilicak wegen angeblicher Verbindungen zu den
Putschisten zu lebenslanger Haft. Das Verfahren gegen Alpay, dem
Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen wird, läuft dagegen
noch.
Das Verfassungsgericht betonte am Freitag, dass seine Urteile bindend
seien. Altans Fall werde zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Das jetzt
ergangene Urteil erfolgte kurz vor einer Anhörung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am kommenden Dienstag,
bei der ein Urteil zur Klage der beiden Journalisten gegen ihre
Inhaftierung erwartet wird. Als Mitglied des Europarats ist die Türkei
verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen.
Nach der Weigerung, die Entscheidung zur Freilassung umzusetzen, hatte der
Europarat die Türkei zur Achtung ihres eigenen Verfassungsgerichts
aufgerufen. Aus Sicht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch
hatte die fortgesetzte Inhaftierung Altans und Alpays die Frage
aufgeworfen, „ob die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei funktioniert“.
Die auflagenstarke Zeitung Zaman war das wichtigste Medium der
Gülen-Bewegung. Die türkische Regierung macht den in den USA lebenden
Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch vom Juli 2016
verantwortlich. Die Zeitung war bereits zuvor unter staatliche
Zwangsverwaltung gestellt worden. Sie wurde nach dem Putschversuch per
Notstandsdekret geschlossen. Alpay und Altan waren festgenommen worden.
In der Türkei gab es im Zuge des von der Regierung verhängten
Ausnahmezustands mehr als 55.000 Festnahmen, über 140.000 Staatsbedienstete
wurden entlassen oder vom Dienst suspendiert. Die Presse- und
Meinungsfreiheit wurde stark eingeschränkt.
17 Mar 2018
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