# taz.de -- Türkischer Journalist aus Haft entlassen: Sahin Alpay nun unter Hausarrest
       
       > Das Verfassungsgericht der Türkei hat zum zweiten Mal geurteilt, dass
       > Alpays Inhaftierung gegen die Grundrechte verstößt. Das Verfahren gegen
       > ihn läuft jedoch weiter.
       
 (IMG) Bild: Im März 2016 kam es vor dem Redaktionssitz von „Zaman“ zu Solidaritätsbekundungen gegen die Übernahme der Zeitung durch die Regierung (Archivbild)
       
       Ankara afp/dpa | Ein türkisches Gericht hat am späten Freitagabend die
       bedingte Haftentlassung des Journalisten Sahin Alpay verfügt. Gemäß dem
       Urteil darf Alpay, der anschließend freigelassen wurde, sein Haus und die
       Türkei nicht verlassen, wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu
       meldete.
       
       Stunden zuvor hatte das Verfassungsgericht Alpays anhaltende Inhaftierung
       zum zweiten Mal als Verletzung seiner Grundrechte gewertet. Das Gericht
       sprach dem Mitarbeiter der inzwischen geschlossenen regierungskritischen
       Zeitung Zaman am Freitag eine Entschädigung von 20.000 Lira (4.170 Euro)
       zu, wie Anadolu meldete. Schon im Januar hatte das Verfassungsgericht
       geurteilt, die Untersuchungshaft von Alpay und dem ebenfalls klagenden
       Journalisten Mehmet Altan verstoße gegen das Recht auf Meinungs- und
       Pressefreiheit.
       
       Damit hätten beide eigentlich aus der Untersuchungshaft entlassen werden
       müssen. Nach harscher Kritik der Regierung an dieser Entscheidung
       verweigerten untergeordnete Gerichte aber die Freilassung Alpays und
       Altans, wogegen beide erneut vor das Verfassungsgericht zogen. Am 16.
       Februar verurteilte ein Strafgericht Altan zusammen mit seinem Bruder Ahmet
       und der Journalistin Nazli Ilicak wegen angeblicher Verbindungen zu den
       Putschisten zu lebenslanger Haft. Das Verfahren gegen Alpay, dem
       Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen wird, läuft dagegen
       noch.
       
       Das Verfassungsgericht betonte am Freitag, dass seine Urteile bindend
       seien. Altans Fall werde zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Das jetzt
       ergangene Urteil erfolgte kurz vor einer Anhörung des Europäischen
       Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am kommenden Dienstag,
       bei der ein Urteil zur Klage der beiden Journalisten gegen ihre
       Inhaftierung erwartet wird. Als Mitglied des Europarats ist die Türkei
       verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen.
       
       Nach der Weigerung, die Entscheidung zur Freilassung umzusetzen, hatte der
       Europarat die Türkei zur Achtung ihres eigenen Verfassungsgerichts
       aufgerufen. Aus Sicht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch
       hatte die fortgesetzte Inhaftierung Altans und Alpays die Frage
       aufgeworfen, „ob die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei funktioniert“.
       
       Die auflagenstarke Zeitung Zaman war das wichtigste Medium der
       Gülen-Bewegung. Die türkische Regierung macht den in den USA lebenden
       Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch vom Juli 2016
       verantwortlich. Die Zeitung war bereits zuvor unter staatliche
       Zwangsverwaltung gestellt worden. Sie wurde nach dem Putschversuch per
       Notstandsdekret geschlossen. Alpay und Altan waren festgenommen worden.
       
       In der Türkei gab es im Zuge des von der Regierung verhängten
       Ausnahmezustands mehr als 55.000 Festnahmen, über 140.000 Staatsbedienstete
       wurden entlassen oder vom Dienst suspendiert. Die Presse- und
       Meinungsfreiheit wurde stark eingeschränkt.
       
       17 Mar 2018
       
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