# taz.de -- taz🐾sachen: Klage abgelehnt dank Karlsruhe
       
       Gut, dass es das Bundesverfassungsgericht gibt. Die letztinstanzliche
       Hüterin der Pressefreiheit schützt Journalisten vor unbegründeten
       Unterlassungsklagen und – wie in der Causa Müller-Vogg gegen die taz – vor
       bedenklichen Gerichtsurteilen niederer Instanzen.
       
       So geschehen in dem Rechtsstreit zwischen der taz und dem ehemaligen
       FAZ-Herausgeber Hugo Müller-Vogg, der sich wegen eines taz-Artikels am 21.
       Dezember 2012 entspann. Darin wurde Müller-Vogg in seiner Rolle als
       „Bild-Autor“ in der Berichterstattung über die Affäre kritisiert, die zum
       Rücktritt des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff führte. Die taz
       deutete an, Müller-Vogg hätte womöglich davon gewusst, dass der Unternehmer
       Carsten Maschmeyer Werbeanzeigen für sein 2007 erschienenes Buch „Christian
       Wulff – ‚Besser die Wahrheit‘“ bezahlt hatte. Müller-Vogg hatte 2011
       erklärt, dass er erst später davon erfahren habe.
       
       Gegen die Darstellung der taz reichte Müller-Vogg Klage ein. 2014 gab ihm
       das Hamburger Oberlandgericht (OLG) recht. Dagegen wiederum wehrte sich die
       taz mit einer Verfassungsklage. Im März nun hoben die Karlsruher Richter
       das Hamburger Urteil auf und stellten fest, dass dadurch die
       Pressegrundrechte der taz verletzt worden seien. Der taz-Artikel sei keine
       Tatsachenbehauptung oder Verdachtsberichterstattung, sondern eine
       Meinungsäußerung. Mit dieser presserechtlichen Belehrung gab sie dem
       Hamburger OLG den Fall zurück.
       
       Am Dienstag wies das Gericht die Klage gegen die taz ab. Lektion gelernt.
       
       Jony Eisenberg
       
       22 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johannes Eisenberg
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA