# taz.de -- Referendum Abtreibungsverbot in Irland: Diesmal könnte es klappen
       
       > Im Mai soll die Bevölkerung über eine Änderung der Verfassung abstimmen.
       > Die Mehrheit der Wähler ist für die Aufhebung des Verbots.
       
 (IMG) Bild: Ende September 2017 demonstrierten Frauen für die Aufhebung des Abtreibungsverbots
       
       Dublin taz | Das Datum war passend: Die irische Regierung veröffentlichte
       am Donnerstag, dem Internationalen Frauentag, den Text für ein Referendum,
       um das absolute Abtreibungsverbot aus der Verfassung zu streichen. Beide
       Kammern des Parlaments sollen so schnell wie möglich zustimmen, damit der
       Volksentscheid am 25. Mai stattfinden kann.
       
       Die Verfassung räumt dem Fötus dasselbe Lebensrecht wie der Schwangeren
       ein. Selbst bei Lebensgefahr für die Frau darf die Schwangerschaft nicht
       abgebrochen werden, solange der Fötus eine Überlebenschance hat. Dieser
       Paragraf wurde 1983 per Volksentscheid in die Verfassung aufgenommen.
       
       Nun will man die Wahlberechtigten fragen, ob sie einverstanden sind, den
       Paragrafen zu streichen. „Wenn er abgeschafft wird“, sagte Niamh Uí Bhriain
       von einer der zahlreichen Antiabtreibungsorganisationen, „dann wird auch
       der einzige verfassungsrechtliche Schutz für ungeborene Kinder
       abgeschafft“.
       
       Es bestehen dennoch kaum Zweifel, dass eine Mehrheit der Wahlberechtigten
       der Streichung zustimmen wird. Aber was kommt danach? Die Regierung will im
       Herbst ein Gesetz zur Abtreibung verabschieden. Der Text soll am Freitag
       veröffentlicht werden, aber es ist kein Geheimnis, was drinstehen wird.
       
       Die Bürgerversammlung, deren 99 Mitglieder einen Querschnitt der
       Bevölkerung repräsentieren, hatte Ende 2017 vorgeschlagen, Abtreibungen bis
       zur 12. Schwangerschaftswoche auf Verlangen zu erlauben. Dem wird die
       Regierung folgen. Bei Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der
       Schwangeren sowie bei fötalen Missbildungen kann die Schwangerschaft auch
       später abgebrochen werden, wenn die Ärzte zustimmen. Premier Leo Varadkar
       sagte, mit dem Referendum bitte man die Öffentlichkeit, Frauen zu
       vertrauen. „Außerdem beinhaltet es die Frage“, sagte er, „ob man unseren
       Ärzten vertraut, im späteren Stadium der Schwangerschaft zu bestimmen, ob
       eine Abtreibung medizinisch angebracht ist.“
       
       ## Regierung und Opposition sind dagegen
       
       Das Gesetz ist höchst umstritten, weder die Regierungspartei Fine Gael noch
       die großen Oppositionsparteien Fianna Fáil und Sinn Féin sind offiziell für
       diese Regelung. So hängt es von den einzelnen Abgeordneten ab, ob das
       Gesetz im Herbst verabschiedet wird. Einen Fraktionszwang soll es nicht
       geben.
       
       Dabei ist das Gesetz seit mehr als einem Vierteljahrhundert überfällig.
       1992 hatte das höchste irische Gericht entschieden, dass ein Abbruch bei
       Lebensgefahr für die Schwangere zulässig sei. Dazu zählten die Richter
       Suizidgefahr. Das Urteil bezog sich auf eine 14-Jährige, die nach einer
       Vergewaltigung schwanger geworden war. Das Landgericht hatte dem Mädchen
       die Ausreise zu einer Abtreibungsklinik in England verwehrt. Sämtliche
       irische Regierungen haben sich seitdem gedrückt, ein entsprechendes Gesetz
       zu verabschieden.
       
       Die Regierung musste auf ein Urteil des höchsten irischen Gerichts warten,
       bevor sie das Referendum am Donnerstag ausrufen konnte. Am Mittwoch hatten
       die sieben Richter einstimmig geurteilt, dass ein Fötus laut Verfassung
       lediglich das Recht auf Leben, aber keine weitergehenden Rechte habe. Das
       Urteil bezog sich auf die Klage eines Nigerianers. Er wollte seine
       Abschiebung verhindern, weil seine irische Freundin damals schwanger war
       und der Fötus nach seiner Auffassung ein Recht auf den Vater habe. Ein
       Schwurgericht stimmte ihm zu, doch die Regierung ging in Berufung. Die
       Richter erklärten, dass das Schwurgericht falsch lag, als es einen Fötus
       als Kind einstufte. Daraus folge aber nicht, dass der Vater abgeschoben
       werden könne.
       
       8 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Sotscheck
       
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