# taz.de -- Serie Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Radikal digital
       
       > Egal, mit welchem Gerät wir uns künftig informieren: Wir brauchen einen
       > Rundfunk, der alle erreicht. Dazu müssen die vielen Barrieren im Netz
       > weg.
       
 (IMG) Bild: So ein altes Radio ist schon schick, aber die digitale Verbreitung von Informationen wird immer wichtiger
       
       Die Schweizer haben in den vergangenen Monaten leidenschaftlich über ihren
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutiert, bis sie am Ende mit großer
       Mehrheit „Ja!“ zum Erhalt des Rundfunkbeitrags gesagt haben. Dass die
       Debatte nun auch in Deutschland geführt wird, ist überfällig.
       
       Die Argumente pro und contra einen von der Allgemeinheit finanzierten
       Rundfunk sind in der Schweiz und in Deutschland ähnlich. Es gibt
       schließlich ein reichhaltiges Angebot an Information im Internet, eine
       breite Presselandschaft – da scheint die Legitimationsfrage durchaus
       berechtigt. Doch die Aufgabe von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist heute
       wichtiger denn je, nämlich eine qualitativ hochwertige Grundversorgung zu
       gewährleisten – und damit zur freien demokratischen Willensbildung
       beizutragen. Ich würde sogar sagen: Gäbe es den Öffentlich-Rechtlichen
       nicht, müsste man ihn gerade heute erfinden.
       
       Die öffentliche Meinungsbildung ist großen Verwerfungen ausgesetzt. Fake
       News, Hate Speech und Echokammern gefährden den demokratischen Diskurs.
       Dazu kommt: Die meisten Informationsangebote im Internet sind
       marktwirtschaftlichen Prinzipien unterworfen, die auf Sensation und
       Skandalisierung drängen. Und Vielfalt von Anbietern bedeutet nicht
       automatisch Vielfalt von Meinungen. Die Konzentrationstendenzen in den
       Medienmärkten sind zurzeit besonders hoch.
       
       Die Willensbildung im Netz muss vor Missbrauch und Manipulation geschützt
       werden. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der Wahrhaftigkeit und hohen
       Qualitätsstandards verpflichtet ist, muss hier verlässliche Quelle sein.
       Zwar erfüllen auch private Angebote diese Anforderungen, ihre Finanzierung
       ist hingegen schwer. Es gibt in der Politik Tendenzen, den
       Öffentlich-Rechtlichen auf die Nischen reduzieren zu wollen, die die
       Privaten nicht abdecken. Das widerspricht der Rechtsprechung des
       Bundesverfassungsgerichts und würde die funktionsgerechte Finanzierung des
       Grundversorgungsauftrags nicht mehr gewährleisten. Ein Korrespondentennetz
       finanziert sich nicht on demand.
       
       Damit ARD und ZDF ihre Aufgabe weiter erfüllen können, muss der
       öffentlich-rechtliche Auftrag zukunftstauglich werden. Schon jetzt
       informieren wir uns immer mehr im Netz, über sprachgesteuerte Systeme,
       multifunktionale Bildschirmgeräte. Angebote wie die Serie „Bad Banks“
       werden deutlich stärker in den Mediatheken abgerufen als im linearen
       Programm.
       
       ## Willensbildung im Netz
       
       Daher müssen sie im Netz verfügbar und auffindbar sein. Dass
       Online-Angebote nach sieben Tagen gelöscht werden müssen, ist unzeitgemäß.
       Genauso das Verbot von presseähnlichen Inhalten, die sich nicht auf
       Sendungen beziehen. Online-Berichterstattung ist immer ein Mix aus Text,
       Stand-, bewegtem Bild und Audio. Ursprünglich sollten durch die Regelung
       Verlage geschützt werden. Aber die Presse kriselt auch ohne ein
       nennenswertes öffentlich-rechtliches Angebot, wie ein Blick in die USA
       zeigt.
       
       Rundfunk muss Öffentlichkeit (wieder)herstellen. Ein vielfältiges
       Meinungsbild gewährleisten, der Fragmentierung und Personalisierung
       entgegenwirken. Der Schwerpunkt des Auftrags muss sein: Alle Menschen
       müssen erreicht werden.
       
       Wo soll öffentliche Willensbildung in Zeiten des Internets stattfinden? Auf
       YouTube? Viele öffentlich-rechtliche Angebote suchen hier ihr Publikum. Wie
       aber kann der Intransparenz dieser Anbieter begegnet werden? Mit einer
       öffentlich-rechtlichen Plattform, die Raum für demokratischen Diskurs
       schafft und alle gesellschaftlichen Gruppen einbezieht. Ein „Public Open
       Space“ ähnlich der BBC-Plattform mit Angeboten anderer Bildungs- und
       Wissenseinrichtungen, auf der sich das Publikum einbringen kann.
       
       Entscheidend ist: Eine umfassende Reform zur Gewährleistung der
       freiheitlichen Meinungsbildung muss aus publizistischen – nicht aus
       finanziellen – Überlegungen angegangen werden. Danach bemisst sich die
       Finanzierung. Der Beitrag folgt dem Auftrag und nicht umgekehrt.
       
       Egal, mit welchem Gerät wir uns künftig informieren: Wir brauchen ein
       Angebot, das alle erreicht. Das zur gemeinsamen Diskussion versammelt,
       solide informiert, Orientierung bietet und Interaktion ermöglicht, mutig
       und offen ist für neue Themen und Formate. Keine leichte Aufgabe, aber sie
       muss jetzt gelöst werden.
       
       Bisher erschienen: 
       
       [1][ Stillstand ist keine Option ] 
       
       [2][ Die Gebühren-Diskussion nervt ] 
       
       [3][ Eine Gesellschaft braucht Fiktion ] 
       
       [4][Das Hinterherhecheln]
       
       15 Mar 2018
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tabea Rößner
       
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       Keine Frage, der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird gebraucht. Aber
       brauchen wir gleich so viel davon? Vorschlag für ein Sparprogramm.