# taz.de -- Zeit für eine Obduktion
       
       > Dennis M. steht vor Gericht. Sein Fall verändert den Umgang mit
       > vermeintlichen Selbstmorden
       
       Von Uta Eisenhardt
       
       Vor dem Berliner Landgericht muss sich aktuell Dennis M. wegen Verdacht des
       zweifachen Mordes verantworten. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass
       jeder Tote von einem Rechtsmediziner untersucht wird. Denn weil beim
       vermeintlichen Selbstmord seiner Ehefrau 2013 nicht untersucht wurde, ob es
       sich möglicherweise um Mord handelte, konnte der 52-jährige M. im Jahr 2016
       womöglich noch einmal töten.
       
       Am Ende der Beweisaufnahme am Mittwoch spricht vieles dafür, dass es M. im
       Januar 2013 gelungen war, die Ermordung seiner Ehefrau Ina M. als Suizid zu
       tarnen. Erst nachdem er im November 2016 verdächtigt wurde, Marita K., die
       66-jährige Mutter seiner damaligen Verlobten, in ihrem Haus erstochen und
       dies als Raubmord getarnt zu haben, wurden die Umstände des Todes von Ina
       M. erneut beleuchtet.
       
       Am Morgen ihres Todestages half Dennis M. seinem Sohn beim Umzug. Als er am
       Nachmittag wiederkam, so berichtete der Witwer den von ihm alarmierten
       Polizisten, habe er seine Frau tot aufgefunden. Das Kabel, mit dem sie an
       der Decke hing, habe er zerschnitten, die Tote auf den Boden gelegt. Dann
       brach der Witwer zusammen und kam ins Krankenhaus.
       
       Die Beamten vom Kriminaldauerdienst untersuchten und fotografierten den
       Leichnam. Ihren Bericht übergaben sie einem Sachbearbeiter für
       Todesermittlungsverfahren. Der hatte vom Hausarzt der Toten erfahren, dass
       diese unter Depressionen litt und vor Kurzem an Brustkrebs erkrankt war.
       „Für lange Ermittlungen haben wir keine Zeit“, sagte der Sachbearbeiter vor
       Gericht. Vier Stunden seien es pro Todesfall. Damals verzichtete er darauf,
       bei der Staatsanwaltschaft eine Obduktion anzuregen. Der Leichnam wurde
       eingeäschert.
       
       ## Zweifel am Selbstmord
       
       Erst nach ihrer Beerdigung lasen die Kinder den angeblichen Abschiedsbrief
       ihrer Mutter und bekamen Zweifel an der Selbstmordtheorie. Hatte der Vater
       sie getötet, weil sie sich endlich entschlossen hatte, ihn zu verlassen?
       Die Kinder von Ina M. glaubten, dafür keine Beweise vorlegen zu können. Sie
       wandten sich nicht an die Polizei – bis Marita K. tot in ihrer Küche lag
       und Dennis M. in Tatverdacht geriet.
       
       Nun betrachtete erstmals auch ein Rechtsmediziner die Fotos der toten Ina
       M. und meinte, eindeutige Anhaltspunkte für eine Erdrosselung zu sehen. Im
       Prozess fuhr die Verteidigung renommierte Gegengutachter auf, die beide
       Todesarten für möglich hielten. Markus Rothschild, der als Obergutachter
       bestellte Rechtsmediziner aus Köln, schloss sich jedoch dem Berliner
       Kollegen an. Auch der psychiatrische Gutachter zog in seinem Gutachten die
       Möglichkeit in Betracht.
       
       Sollte das Gericht beide Fälle für Morde und Dennis M. für den Täter
       halten, drohen ihm lebenslängliche Haft bei besonderer Schwere der Schuld
       und Sicherungsverwahrung.
       
       Bereits jetzt wurden in Berlin Konsequenzen aus der Anklage von Dennis M.
       gezogen: Jeder, der sich vermeintlich selbst erhängt hat, muss obduziert
       werden. Im Bundesland Bremen geht man seit der Tötungsserie des
       Krankenpflegers Niels H. noch weiter: Seit dem 1. August muss jeder
       Verstorbene von einem Rechtsmediziner oder weitergebildeten Klinikarzt
       äußerlich untersucht werden.
       
       8 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Eisenhardt
       
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