# taz.de -- Burn-out mit Fragezeichen
       
       > Dschungelcamp-Reise einer Lehrerin wieder vor Gericht
       
       Von Philipp Schulte
       
       Drei Wochen Australien können schön sein. Besonders im Januar, wenn es in
       Deutschland stürmt, regnet und die Kälte die Wangen beißt. Auf der
       Südhalbkugel herrscht ja dann Sommer, 35 Grad und mehr. Kein Wunder, dass
       Viktoria V. 2016 ins Land der Aborigines und des Dschungelcamps reisen
       wollte.
       
       Ja, genau, die RTL-Reality-Show „Ich bin ein Star – holt mich hier raus!“.
       Bei der hat in besagtem Jahr V.‘s Tochter Nathalie aus Nienburg an der
       Weser mitgemacht. Die 48-jährige Mama wollte ihr 21-jähriges Kind, die
       irgendwann irgendeinen Platz bei der Fernsehshow „Germany’s Next Topmodel“
       belegte, jedoch nicht allein reisen lassen. Das Problem: Sie ist Lehrerin
       und es standen keine Schulferien an.
       
       Deshalb ließ sie sich krankschreiben und stieg in den Flieger. Daraufhin
       hat die Schule sie suspendiert und die Staatsanwaltschaft Soltau Anklage
       erhoben. Das Amtsgericht verurteilte Mutter Viktoria im März 2017 zu 9.800
       Euro Strafe – wegen des Gebrauchs eines falschen Gesundheitszeugnisses.
       Dagegen hat die Pädagogin, die im Januar dieses Jahres wieder einen Monat
       lang als Lehrerin gearbeitet hat, Berufung eingelegt. Das Verfahren findet
       am Donnerstag vor dem Landgericht Lüneburg statt. Es sind drei
       Verhandlungstage bis zum 6. März angesetzt.
       
       Das Gericht hört wie schon bei der Verhandlung am Amtsgericht mindestens
       zwei Ärzte, die Volk ein Burn-out attestiert hatten. Die Mathe- und
       Physiklehrerin sagte stern.de, sie sei erschöpft gewesen, da sie parallel
       an zwei Schulen unterrichtet habe.
       
       Nicht förderlich war jedoch, dass Viktoria V. in Australien TV-Interviews
       gab und bereits im Oktober 2015 einen Antrag auf Sonderurlaub für das Camp
       gestellt hatte. Die Richtern urteilte, dass Volk die Ärzte getäuscht habe.
       Der Ausgang im Berufungsverfahren ist Stefan Stodolkowitz, Pressesprecher
       des Landgerichts Lüneburg, zufolge offen. Auch ein Freispruch sei möglich.
       
       Eigentlich könnte sich Viktoria V. die knapp 10.000 Euro Strafe bei dem
       60-jährigen Multimillionärsfreund ihrer Tochter, dem Hamburger
       Medienunternehmer Frank Otto, borgen und die Sache ruhen lassen. Doch ob
       sie schuldig ist oder nicht, hat wohl auch Auswirkungen auf die
       Disziplinarklage der Schulbehörde, die das Landgericht Lüneburg im Juni
       unabhängig vom Strafverfahren verhandelt. Die Schulbehörde möchte sie
       loswerden, sodass auch V.‘s Pension auf dem Spiel steht. Wobei – die könnte
       Otto doch auch bezahlen!
       
       17 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Philipp Schulte
       
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