# taz.de -- Kriminalisierung von Cannabis: Jointfoto kommt nicht in die Tüte
       
       > In Hamburg wird gegen einen Mann ermittelt, der auf Facebook ein Foto von
       > Joints veröffentlicht hat. Ist die Polizei noch ganz dicht?
       
 (IMG) Bild: Könnte strafrechtlich relevant sein: Foto eines Joints in seiner Bauphase
       
       In Folge der Cannabislegalisierung boomt in den USA eine völlig neue
       Branche: die Gras-Industrie. In vielen weiteren, teils europäischen Staaten
       setzen sich liberale Drogengesetze Stück für Stück durch. Selbst
       hierzulande ist es seit März 2017 möglich, für medizinische Zwecke [1][Gras
       vom Arzt] verschrieben zu bekommen. Eine offene Diskussion über den Konsum
       von Cannabis hat die Mitte der Gesellschaft längst erreicht. Wohl aber
       nicht alle.
       
       Auch ganz ohne Grasnebel im Kopf, scheint die Hamburger Polizei vercheckt
       zu haben, dass die Verfolgung von Kleinstkonsumenten ein wenig aus der Zeit
       fällt. Seit einer Woche macht auf [2][Cannabis-Lifestyleblogs] – ja, auch
       die gibt es! – das Foto eines Briefs die Runde. Darin teilt die Polizei
       einem unbekannten Graskonsumenten, seine Adresse ist geschwärzt, mit, dass
       gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet wurde.
       
       Tatort ist das Internet, Corpus Delicti ein Verstoß gegen das
       Betäubungsmittelgesetz. Soweit so gut. Internetrecherchen der Polizei
       hätten ein strafbares Verhalten offengelegt – und jetzt kommt's! –, weil
       der nun Angezeigte ein Foto von Joints bei Facebook gepostet habe. Steht
       zumindest so im Brief.
       
       ## Kein Fake bekiffter Photoshop-Experten
       
       Andreas Gerhold vom Cannabis Social Club Hamburg erzählt am Telefon, die
       Meldung habe auch ihn, der sich seit Jahren gegen die Kriminalisierung von
       Cannabiskonsumenten einsetzt, stutzig gemacht. Zuerst habe er an einen Fake
       geglaubt, zu abstrus wirkt der Vorwurf. Ein Fake bekiffter
       Photoshop-Experten? Weit gefehlt: Die Hamburger Polizei bestätigte auf
       Gerholds Anfragen per Mail und Twitter die Echtheit des Schreibens.
       
       In ihrer Antwort, die der taz vorliegt, stellt die Polizei klar: Bilder mit
       „rauschgiftverdächtigen Substanzen in der Hand, Mund, etc.“ begründeten
       grundsätzlich den Anfangsverdacht des Besitzes von Betäubungsmitteln. „Bei
       Kenntniserlangung unsererseits folgt somit die Einleitung eines
       Strafverfahrens.“
       
       Gerhold und der gemeinnützige Cannabis Social Club wollen dieser
       Feststellung nun auf den Grund gehen. In einer Facebook-Gruppe mit dem
       Titel „Wir sind doch nicht kriminell!“ werden offensiv und provokant Bilder
       gepostet, die allerlei Joint-Bau-Künste offenbaren. Es finden sich Fotos
       von der einfachen Tüte bis hin zu kunstvollen Jointkreationen in Form eines
       Flugzeugs oder einer Eule.
       
       „Wir wollen eine Reaktion seitens der Polizei provozieren, verlinken sie
       gar unter unseren Beiträgen“, so Andreas Gerhold weiter. Entweder nehme die
       Polizei ihre eigene Aussage ernst und verfolge nun alle, die derartiges
       posten, oder sie entblöße sich der Lüge. Er selbst habe da ja eine
       Vermutung: „Ein übereifriger Beamte hat die ganze Sache angezettelt. Nun
       muss der Rest mitziehen, um sich nicht lächerlich zu machen.“
       
       ## Viel Rauch um nichts
       
       Vor Gericht wird der Facebook-Kiffer, mit dem alles begann, wohl nicht
       landen. Spätestens die Staatsanwaltschaft dürfte das Verfahren sang- und
       klanglos einstellen, denn: Besitz und Erwerb von Cannabis sind in
       Deutschland zwar grundsätzlich verboten, der Besitz geringer Mengen führt
       jedoch selten zu einer Strafe. Grund hierfür sind Freimengen, die in jedem
       Bundesland verschieden sind. Unterhalb dieser Menge legen die
       Staatsanwaltschaften die Verfahren meist schnell zu den Akten, es kommt
       dabei jedoch auch auf ihren Ermittlungseifer an.
       
       Damit der bis dato unbekannte Briefempfänger bestraft würde, müsste das
       Facebookfoto schon eine XXL-Tüte zeigen. Die Freimenge in Hamburg liegt bei
       sechs Gramm, ein bisschen viel für einen Joint. Und eins kann die Polizei
       Hamburg sicherlich auch nicht auf dem Foto erkennen: War das, nur
       fotografisch sichergestellte, Tatmittel denn tatsächlich mit Gras gefüllt?
       Was, wenn es nur Tabak war – war die ganze Sache dann nicht etwas viel
       Rauch um nichts?
       
       11 Jan 2018
       
       ## LINKS
       
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