# taz.de -- nordđŸthema: Auf der Suche nach neuen Kriterien
> Die meisten Medizin-FakultÀten sehen sich im Einklang mit der neuen
> Numerus-Clausus-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Was fehlt,
> sind aber noch einheitliche Zulassungsbedingungen
Von AdĂšle Cailleteau
Der Numerus Clausus als zentrales Kriterium bei der Vergabe der
MedizinstudienplÀtze ist mit dem Grundrecht auf freie Ausbildungswahl nur
bedingt vereinbar â diese Mitte Dezember gefallene Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts begrĂŒĂen die meisten Nord-UniversitĂ€ten. Sie
halten sie fĂŒr ârichtigâ und sogar âsehr positivâ.
Die aktuelle Vergabe der bundesweit gut 9.000 PlÀtze nach den Kriterien
Abiturnote (20 Prozent) und Wartezeit (20 Prozent) sowie einer Auswahl
durch die UniversitÀten (60 Prozent) sei grundsÀtzlich verfassungskonform,
urteilten die Karlsruher Richter. Dennoch mĂŒssen einzelne Punkte verĂ€ndert
werden, um die Chancengleichheit der Studierenden zu wahren: Bis Ende 2019
soll die Politik ein neues, einheitliches Zulassungsverfahren schaffen. So
sollten etwa EignungsgesprĂ€che an den UniversitĂ€ten in âstandardisierter
und strukturierter Formâ stattfinden, um die Chancengleichheit zu wahren.
Die Nord-UniversitÀten sehen sich schon jetzt auf gutem Wege. Die Abi-Note
sei der Ausgangspunkt der Auswahl, als âIndikator der LeistungsfĂ€higkeitâ,
sagt Ingolf Cascorbi vom Dekanat der Medizinischen FakultÀt der Uni Kiel.
Dies sei verfassungskonform, solle aber nicht als einziges Kriterium
gelten. Auch âsozial-kommunikativeâ und âempathischeâ Kompetenz seien fĂŒr
den Arztberuf erforderlich. âBeste Noten heiĂt nicht bester Arztâ, sagt
Boris Pawlowski, Sprecher der Kieler Uni.
Um die EinfĂŒhlsamkeit zu prĂŒfen, organisiert das UniversitĂ€tsklinikum
Hamburg-Eppendorf neun Interviews Ă fĂŒnf Minuten fĂŒr alle Bewerber*innen,
wÀhrend derer sie mit Schauspielpatienten konfrontiert werden. Aufgabe kann
zum Beispiel sein, einer leicht dementen Person zu erklÀren, wie eine
Analoguhr funktioniert; jede dieser Aufgaben wird bewertet. Auch die
UniversitĂ€t Göttingen hat seit 2013 solche âRollenspieleâ im
Zulassungs-Parcours.
Als ErgĂ€nzungsqualifikation â neben der Abi-Note â schauen viele
UniversitÀten, darunter Kiel oder Göttingen, darauf, ob Bewerber*innen eine
Ausbildung im gesundheitlichen Bereich abgeschlossen haben: So ein
Abschluss âverbessertâ die Abi-Note um 0,3. Gegen ein solches Vorgehen hat
sich die Uni Hamburg entschieden: Sie will niemanden ermuntern, eine
Ausbildung zu machen, ohne in dem entsprechenden Beruf auch wirklich
arbeiten zu wollen. In Hamburg gibt es dafĂŒr aber einen ergĂ€nzenden
Kenntnis-Test. In Kiel, Göttingen und 20 weiteren Unis wiederum können
Bewerber*innen durch den freiwilligen âTest fĂŒr Medizinische StudiengĂ€ngeâ
(TMS) ihre Abi-Note um bis zu 0,5 senken.
Jede Uni macht es also derzeit anders, was fĂŒr Unklarheit sorgt. Ziel des
Verfassungsgerichts ist eine Vereinheitlichung des Verfahrens und seine
Standardisierung. Wolfgang Hampe vom Hamburger Uniklinikum kann sich
vorstellen, dass ein bundeseinheitlicher Test kommen wird, um den TMS und
andere dezentrale EignungsprĂŒfungen zu ersetzen.
Ein weiteres groĂes Problem fĂŒr die Chancengleichheit bleibt aber: Auch
nach dem Urteil bleibt die Bildung LĂ€ndersache, und der Abi-Schnitt etwa in
Hamburg variiert erheblich von dem in Niedersachsen. Ob an dieser Stelle
irgendwann ein bundesweit einheitliches Zentralabitur Abhilfe schafft, ist
völlig offen.
6 Jan 2018
## AUTOREN
(DIR) AdĂšle Cailleteau
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