# taz.de -- nordđŸŸthema: Auf der Suche nach neuen Kriterien
       
       > Die meisten Medizin-FakultÀten sehen sich im Einklang mit der neuen
       > Numerus-Clausus-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Was fehlt,
       > sind aber noch einheitliche Zulassungsbedingungen
       
       Von AdĂšle Cailleteau
       
       Der Numerus Clausus als zentrales Kriterium bei der Vergabe der
       MedizinstudienplÀtze ist mit dem Grundrecht auf freie Ausbildungswahl nur
       bedingt vereinbar – diese Mitte Dezember gefallene Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts begrĂŒĂŸen die meisten Nord-UniversitĂ€ten. Sie
       halten sie fĂŒr „richtig“ und sogar „sehr positiv“.
       
       Die aktuelle Vergabe der bundesweit gut 9.000 PlÀtze nach den Kriterien
       Abiturnote (20 Prozent) und Wartezeit (20 Prozent) sowie einer Auswahl
       durch die UniversitÀten (60 Prozent) sei grundsÀtzlich verfassungskonform,
       urteilten die Karlsruher Richter. Dennoch mĂŒssen einzelne Punkte verĂ€ndert
       werden, um die Chancengleichheit der Studierenden zu wahren: Bis Ende 2019
       soll die Politik ein neues, einheitliches Zulassungsverfahren schaffen. So
       sollten etwa EignungsgesprĂ€che an den UniversitĂ€ten in „standardisierter
       und strukturierter Form“ stattfinden, um die Chancengleichheit zu wahren.
       
       Die Nord-UniversitÀten sehen sich schon jetzt auf gutem Wege. Die Abi-Note
       sei der Ausgangspunkt der Auswahl, als „Indikator der LeistungsfĂ€higkeit“,
       sagt Ingolf Cascorbi vom Dekanat der Medizinischen FakultÀt der Uni Kiel.
       Dies sei verfassungskonform, solle aber nicht als einziges Kriterium
       gelten. Auch „sozial-kommunikative“ und „empathische“ Kompetenz seien fĂŒr
       den Arztberuf erforderlich. „Beste Noten heißt nicht bester Arzt“, sagt
       Boris Pawlowski, Sprecher der Kieler Uni.
       
       Um die EinfĂŒhlsamkeit zu prĂŒfen, organisiert das UniversitĂ€tsklinikum
       Hamburg-Eppendorf neun Interviews Ă  fĂŒnf Minuten fĂŒr alle Bewerber*innen,
       wÀhrend derer sie mit Schauspielpatienten konfrontiert werden. Aufgabe kann
       zum Beispiel sein, einer leicht dementen Person zu erklÀren, wie eine
       Analoguhr funktioniert; jede dieser Aufgaben wird bewertet. Auch die
       UniversitĂ€t Göttingen hat seit 2013 solche „Rollenspiele“ im
       Zulassungs-Parcours.
       
       Als ErgĂ€nzungsqualifikation – neben der Abi-Note – schauen viele
       UniversitÀten, darunter Kiel oder Göttingen, darauf, ob Bewerber*innen eine
       Ausbildung im gesundheitlichen Bereich abgeschlossen haben: So ein
       Abschluss „verbessert“ die Abi-Note um 0,3. Gegen ein solches Vorgehen hat
       sich die Uni Hamburg entschieden: Sie will niemanden ermuntern, eine
       Ausbildung zu machen, ohne in dem entsprechenden Beruf auch wirklich
       arbeiten zu wollen. In Hamburg gibt es dafĂŒr aber einen ergĂ€nzenden
       Kenntnis-Test. In Kiel, Göttingen und 20 weiteren Unis wiederum können
       Bewerber*innen durch den freiwilligen „Test fĂŒr Medizinische StudiengĂ€nge“
       (TMS) ihre Abi-Note um bis zu 0,5 senken.
       
       Jede Uni macht es also derzeit anders, was fĂŒr Unklarheit sorgt. Ziel des
       Verfassungsgerichts ist eine Vereinheitlichung des Verfahrens und seine
       Standardisierung. Wolfgang Hampe vom Hamburger Uniklinikum kann sich
       vorstellen, dass ein bundeseinheitlicher Test kommen wird, um den TMS und
       andere dezentrale EignungsprĂŒfungen zu ersetzen.
       
       Ein weiteres großes Problem fĂŒr die Chancengleichheit bleibt aber: Auch
       nach dem Urteil bleibt die Bildung LĂ€ndersache, und der Abi-Schnitt etwa in
       Hamburg variiert erheblich von dem in Niedersachsen. Ob an dieser Stelle
       irgendwann ein bundesweit einheitliches Zentralabitur Abhilfe schafft, ist
       völlig offen.
       
       6 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) AdĂšle Cailleteau
       
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