# taz.de -- Angezeigter Richter setzt sich ab
       
       > Irans Ex-Justiz-Chef entzieht sich Ermittlungen
       
       Von Adèle Cailleteau
       
       In Begleitung der Polizei ist der iranische Ex-Justiz-Chef Mahmud Haschemi
       Shahroud am Donnerstag nach Teheran geflogen. Etwa 50 Menschen
       demonstrierten am Hamburger Flughafen gegen die Ausreise des
       „Todesrichters“, wie viele Exil-Iraner*innen den verhassten Shahroud
       nennen. Der aber wollte weg, denn in Deutschland drohten ihm Ermittlungen
       der Bundesanwaltschaft.
       
       Der 69-Jährige war zuvor seit mehreren Wochen in Hannover, um in einer
       Privatklinik seinen Hirntumor behandeln zu lassen. Auch dort gab es
       Protest. Am vergangenen Samstag demonstrierten rund 200 Menschen vor der
       Klinik gegen Shahroud. Der war von 1999 bis 2009 der oberste Richter Irans
       und ihm werden schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, er soll etwa
       Todesurteile gegen Minderjährige und Homosexuelle verhängt haben. Ein
       bekannter Fall ist der der 16-jährigen Schülerin Atefah Sahaaleh, die 2004
       wegen Ehebruchs öffentlich erhängt wurde, nachdem sie unter Folter zugab,
       mehrfach vergewaltigt worden zu sein.
       
       Die kurdische Gemeinde in Deutschland, Menschenrechtsorganisationen und
       Grünen-Politiker zeigten den iranischen Juristen wegen Mordes und
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. Für den früheren Sprecher der
       Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, sei es „beschämend“, dass die
       deutschen Behörden Shahroud Ausreise nicht verhindern konnten. Nach dem
       sogenannten Weltrechtsprinzip ist es nämlich grundsätzlich möglich, dass
       deutsche Behörden wegen im Iran begangener Taten ermitteln können.
       
       Ein Haftbefehl liege derzeit nicht vor und bisher reichten die Erkenntnisse
       auch nicht für einen Haftbefehl aus, sagte eine Sprecherin der
       Bundesanwaltschaft. Und Vorermittlungen der Bundesanwaltschaft seien kein
       Grund für einen Ausreisestopp. „Ein Todesurteil ist nach dem Gesetz nicht
       automatisch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, sagte sie. Das ist es
       nur so, wenn es „im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs
       gegen die Zivilbevölkerung vollstreckt wurde. Das gilt es zu klären.“
       
       13 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Adèle Cailleteau
       
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