# taz.de -- Dreieinhalb Jahre für Flaschenwurf
       
       > Bisherige Höchststrafe der G20-Prozesse: Hamburger Amtsrichter Johann
       > Krieten zeigt wiederholt Härte
       
       Wegen eines Flaschenwurfs auf Polizisten bei den G20-Demos hat das
       Amtsgericht Hamburg am Dienstag einen jungen Mann zu dreieinhalb Jahren
       Haft verurteilt. Das ist die bislang höchste Strafe, die im Zusammenhang
       mit den Ausschreitungen während des Gipfeltreffens im Juli vergangenen
       Jahres verhängt wurde.
       
       Nach Überzeugung des Schöffengerichts hatte der 28-jährige Deutsche nach
       der „Welcome to Hell“-Demonstration am 6. Juli eine Bierflasche gegriffen,
       den Boden abgeschlagen und die Flasche dann auf Beamte im Schanzenviertel
       geworfen. Ein Polizist wurde getroffen und leicht an der Hand verletzt.
       
       Der vorbestrafte Angeklagte habe sich der gefährlichen Körperverletzung,
       eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des schweren
       Landfriedensbruchs schuldig gemacht. „Das war ein überaus widerliches
       Verhalten, was Sie da gezeigt haben“, sagte Richter Johann Krieten an die
       Adresse des Angeklagten.
       
       Mit dem Urteil ging das Gericht auch deutlich über die Forderung der
       Staatsanwältin hinaus, die zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte.
       Verteidiger Matthias Wisbar hatte auf Widersprüche in den Aussagen der vier
       Polizeizeugen und den angeblichen Versuch einer Aktenfälschung hingewiesen.
       Er plädierte auf Freispruch.
       
       Der Richter kritisierte das Prozessverhalten des Verteidigers. Wisbar habe
       nicht nur seinen Mandanten von Aussagen abgehalten, sondern auch von einem
       Komplott und von Aktenmanipulationen geredet. Er habe sich nahtlos in das
       Agieren anderer Verteidiger im Zusammenhang mit den G20-Krawallen
       eingereiht. Anwälte hätten etwa von einem Angriff der Polizei auf eine
       friedliche „Welcome to Hell“-Demonstration oder von Folter in der
       G20-Gefangenensammelstelle gesprochen. Das sei „anwaltliche Brandstiftung“,
       sagte Krieten. Zwei Zuschauerinnen, die mehrfach mit Zwischenrufen auf das
       Urteil reagierten, ließ der Richter aus dem Saal führen.
       
       Richter Krieten hatte bereits im ersten G20-Verfahren für Aufsehen gesorgt,
       als er einen Mann wegen zweier Flaschenwürfe zu zwei Jahren und sieben
       Monaten Haft verurteilte. (dpa)
       
       10 Jan 2018
       
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