# taz.de -- nord🐾thema: Datenschutz beim Kicken
       
       > Geburtstage und Krankheitsgeschichten: Wie sie mit personenbezogenen
       > Informationen umgehen, sollten Vereine möglichst rechtssicher regeln –
       > andernfalls drohen Bußgelder
       
 (IMG) Bild: Besonders sensibel: der Umgang mit Daten – und Bildern – minder- jähriger Vereins-mitglieder
       
       Von Jördis Früchtenicht
       
       Mitgliedsdaten, Informationen zu SpenderInnen oder zu den KäuferInnen von
       Tickets für das jüngste Turnier: Vereine und Verbände gehen regelmäßig mit
       personenbezogenen Daten um. Das sind oft Namen, Adressen oder Geburtsdaten,
       es können aber auch sensiblere Informationen sein, etwa zu Krankheiten, zum
       Beispiel in Selbsthilfegruppen. Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit
       Daten.
       
       Dabei ist besonders das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Interesse. Es
       regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, also unter anderem die
       Bedingungen, unter denen solche Daten erhoben werden, gespeichert und
       verwendet. Bei Verstößen gegen das BDSG drohen Bußgelder von bis zu 300.000
       Euro.
       
       Grundsätzlich dürfen Vereine nur dann Daten erheben, wenn eine gesetzliche
       Grundlage dies gestattet oder soweit die betroffene Person eingewilligt
       hat. Empfehlenswert ist es, schriftlich festzulegen, zu welchen Zwecken
       welche Daten gespeichert und genutzt werden, wer Zugriff darauf hat und sie
       verarbeiten darf.
       
       Wenn mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung
       personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Verein schriftlich einE
       DatenschutzbeauftragtE bestellen, und das auch, falls die zehn Personen
       ehrenamtlich arbeiten. Aber: „Natürlich müssen die Vereine auch dann den
       Datenschutz beachten, wenn die Zahl von zehn Personen noch nicht erreicht
       ist“, sagt Jens Thurow, Sprecher der niedersächsischen Landesbeauftragten
       für den Datenschutz. „Vereine können sich auch einen externen
       Datenschutzbeauftragten bestellen. Hier gelten dieselben Regelungen wie bei
       Unternehmen.“
       
       Vorsicht ist geboten bei Veröffentlichungen im Internet, etwa von
       Turnierergebnissen: Online publizierte Informationen, etwa die Zuordnung zu
       einer Altersgruppe, führen zu einer weltweiten Recherchierbarkeit von
       Personen, wodurch die Daten auch für andere interessant werden – etwa für
       Werbezwecke.
       
       So ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet durch den
       Verein grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Mitglieds
       gestattet; es gibt Ausnahmen wie die Bekanntgabe der Ergebnisse von
       Vorstandswahlen. Auch Ergebnisse von öffentlichen Wettkämpfen, die der
       Verein austrägt, können in der Regel zumeist online eingestellt werden: Es
       ist ja davon auszugehen, dass die TeilnehmerInnen wissen, dass über die
       Veranstaltung berichtet wird. Allerdings muss auf die Aktualität der
       veröffentlichten Daten geachtet werden – denkbar ist etwa ein Zeitraum von
       einer Wettkampf-Saison. „Es sollte kein Online-Archiv geben, in dem man
       sehen kann, wer vor zehn Jahren im Verein aktiv war“, erklärt Thurow. 
       
       Mit den Daten – auch Bildern – Minderjähriger muss besonders vorsichtig
       umgegangen werden, so sollten beide Eltern zustimmen. „Für jedes Medium
       sollte eine eigene Einwilligungserklärung eingeholt werden“, sagt Thurow.
       Etwa, wenn der Verein Fotos von Wettkämpfen auf seiner Facebook-Seite
       posten will.
       
       Besonders sensibel ist für Thurow die Nutzung von Daten des Vereins für
       Spendenaufrufe und zu Werbezwecken: Vereine haben zwar ein Interesse daran,
       neue Mitglieder zu gewinnen und Mittel für die Vereinsarbeit einzuwerben,
       Mitgliedsdaten darf ein Verein aber nur selbst nutzen; eine Weitergabe an
       Dritte, und seien es Großspender, ist ohne Einwilligung der Betroffenen
       nicht gestattet.
       
       16 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jördis Früchtenicht
       
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