# taz.de -- die dritte meinung: Der BND späht Bürger und Journalisten aus und bricht täglich unsere Gesetze, sagt Christian Mihr
       
       Der zum BND-Aufklärungsausschuss mutierte NSA-Untersuchungsausschuss des
       Bundestags hat im Juni seine wichtige Arbeit beendet. Nicht beendet wurde
       die anlasslose Massenüberwachung unbescholtener Bürger und von
       Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten: Die Datenstaubsauger des
       Auslandsgeheimdienstes BND durchforsten täglich die komplette
       E-Mail-Kommunikation zwischen Deutschland und dem Ausland. Auf Grundlage
       dessen, was wir bisher über die massenhafte Spionagepraxis des BND wissen,
       geht Reporter ohne Grenzen (ROG) somit davon aus, dass der BND auch unsere
       jährlich knapp 280.000 ins Ausland verschickten E-Mails nach willkürlichen
       Kriterien ausforscht und somit systematisch deutsche Gesetze und
       internationale Rechtsnormen bricht.
       
       Das ist fatal: Für Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten
       wie Ägypten, der Türkei oder China gilt ROG als vertraulicher
       Ansprechpartner. Der BND stellt nicht nur den journalistischen
       Quellenschutz als Wesenselement der Pressefreiheit infrage. Mindestens
       genauso schlimm: Wenn ein demokratischer Rechtsstaat wie Deutschland bei
       der Überwachung jede Frage nach der Verhältnismäßigkeit über Bord wirft,
       liefert das den Putins und Sisis der Welt Argumente, es ihm gleichzutun.
       
       Diese Steilvorlage für Diktatoren möchte ROG ausbremsen und hat nun vor dem
       Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die anlasslose
       BND-Massenüberwachung geklagt. Der mutmaßliche Zweck der Massenüberwachung
       heiligt nicht das Mittel des praktisch unbegrenzten Zugriffs durch
       ausufernde BND-Suchkriterien.
       
       Das Straßburger Gericht soll mit unserer Klage auch ein weiteres Problem
       der deutschen Geheimdienstkontrolle klären: Deutsche Gerichte haben in der
       Vergangenheit vergleichbare Klagen gegen den BND stets mit der Begründung
       abgewiesen, dass die Kläger ihre Überwachung nicht glasklar beweisen
       konnten. Doch wie eine geheime BND-Überwachung zu belegen ist, darf kein
       Geheimnis des BND sein. Der EGMR soll helfen, das Geheimnis zu lüften.
       
       5 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Mihr
       
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