# taz.de -- taz sachen: Werturteil oder Tatsache?
       
       Eine Klage des ehemaligen FAZ-Herausgebers und Bild-Autors Hugo-Müller Vogg
       gegen die taz ist am Dienstag vor dem OLG Hamburg nach sechs Jahren in die
       letzte Runde gegangen.
       
       Im Jahr 2011 berichtete die taz über Skandale um den damaligen
       Bundespräsidenten Christian Wulff – unter anderem auch über das von
       Müller-Vogg verfasste Wulff-Buch, „Besser als die Wahrheit“. Dass der
       Versicherungsmillionär Carsten Marschmeyer Werbeanzeigen für das Buch im
       Wert von rund 50.000 Euro bezahlt hatte, habe er nicht gewusst, erklärte
       Müller-Vogg in der Bild. Woraufhin die taz schrieb: „Ob Müller-Vogg die
       Wahrheit sagt oder lügt, ob er vom Wulff-Maschmeyer-Sumpf wusste (oder
       womöglich selbst darin schwamm), ist kaum herauszufinden[…]. Hugo
       Müller-Vogg muss, anders als der Bundespräsident, kaum fürchten, dass seine
       Verstrickungen enthüllt und seine Abhängigkeiten öffentlich werden. Er ist
       Journalist, nicht Politiker. Das ist, in diesem Fall, sein Glück.“
       
       Müller-Voggs Unterlassungsklage wies das Landgericht Hamburg 2012 zurück,
       das Oberlandesgericht gab ihr 2014 statt. Die taz rief das
       Bundesverfassungsgericht an, das im Frühjahr 2017 das Urteil aufhob und das
       Verfahren an das OLG Hamburg zurückverwies.
       
       Dort ließ nun der Vorsitzende des 7. Zivilsenats, der seinerzeit
       Müller-Vogg recht gegeben hatte, „keinen Zweifel daran“ – so taz-Anwalt
       Jony Eisenberg –, „dass er der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
       folgen wird. Eine Entscheidung wird Anfang Dezember verkündet. Die taz wird
       den Prozess gewinnen.“ mbr
       
       17 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Mathias Bröckers
       
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