# taz.de -- heute in bremen: „Gefährder sind ein politisches Konstrukt“
       
       taz: Frau Graebsch, wann wird ein Mensch als Gefährder bezeichnet? 
       
       Christine Graebsch: Ein Mensch, der als „Gefährder“ bezeichnet wird, muss
       niemanden gefährden. Es reicht zum Beispiel aus, wenn eine vage Vermutung
       über Bezüge zum sogenannten „Islamischen Staat“ besteht. Zuletzt wurde der
       Begriff „Gefährder“ einfach auf Menschen angewendet, die sich in
       Abschiebungshaft befinden. Daran erkennt man, wie ungenau dieser Begriff
       ist.
       
       Wie genau wird bei einer Abschiebung von sogenannten „Gefährdern“
       vorgegangen? 
       
       Die Abschiebung läuft im Schnellverfahren. Aufgrund eines polizeilichen
       Verdachts kann der Innensenator eine Abschiebungsanordnung erlassen. Die
       Verdachtsmomente werden zuvor nicht von einem Gericht überprüft. Häufig
       werden die Menschen dann sofort in Abschiebungshaft genommen. Sie haben
       daraufhin sieben Tage Zeit, zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen. Dies ist
       die einzige gerichtliche Instanz, die über den Fall entscheidet.
       
       Welche Bedenken haben Sie bei einem solchen Verfahren? 
       
       Die Abschiebung beruht auf einer bloßen Prognose, die auf Vermutungen und
       Unterstellungen basiert. Es gibt nicht einmal mehr die Möglichkeit, sich
       gegen den Verdacht in einem Strafverfahren zu verteidigen. Findet die
       Abschiebung auf Grundlage des Verdachts statt, wird das Strafverfahren
       einfach eingestellt.
       
       Wie sollte Ihrer Meinung nach stattdessen mit „Gefährdern“ umgegangen
       werden? 
       
       Dafür braucht es kein neues Konzept. Es muss hier, wie bei jedem Menschen,
       garantiert sein, dass keine schwerwiegenden Eingriffe in Rechte auf
       Grundlage von Vermutungen vorgenommen werden. „Gefährder“ sind ein
       politisches Konstrukt, mit der der Staat sich erlaubt, Menschen
       abzuschieben, selbst wenn sie hier verwurzelt sind, eine
       Aufenthaltserlaubnis haben und noch niemals strafrechtlich in Erscheinung
       getreten sind. Es ist ein Schritt in eine Precrime-Logik, wie sie aus
       „Minority Report“ bekannt ist.
       
       Interview: Paula Högermeyer
       
       13 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Paula Högermeyer
       
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