# taz.de -- Flieg, Vogel, flieg! Oder?
       
       > Dürfen Zoos ihre Vögel flugunfähig machen – und wenn ja, wie? Die
       > Tierschutzorganisation Peta geht auf Konfrontationskurs
       
       Von Lukas Dörrie
       
       Bis zu 10.000 Vögel in Zoos und Tierparks dürfen nicht nur nicht fliegen,
       sie werden durch zum Teil drastische Maßnahmen wie das Stutzen von Flügeln
       dauerhaft flugunfähig gemacht. Das behauptet die Tierrechtsorganisation
       Peta und hat Strafanzeige gegen 20 Einrichtungen eingereicht. „Ein solcher
       Eingriff verstößt gegen das geltende Tierschutzgesetz“, sagt Edmund
       Hafebeck, Leiter der Rechtsabteilung von Peta.
       
       2015 hatte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
       Bundestagsfraktion von Die Linke hin „eine Beschneidung von Vogelflügeln in
       zoologischen Einrichtungen“ als gesetzwidrig eingeschätzt, weil es sich
       nicht um eine „tierärztliche Indikation im Einzelfall“ handle.
       
       Beim Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) heißt es, der Großteil der Vögel
       könne sich artgemäß – also fliegend – bewegen. Nur drei Prozent seien davon
       ausgenommen. Dazu gehörten rund 220 Arten wie Flamingos und Pelikane, die
       nur in Gefangenschaft gehalten werden könnten, wenn ihre Flugfähigkeiten
       eingeschränkt würden. 65 bedrohte Arten wären der Öffentlichkeit anders
       nicht präsentierbar. Zudem, so VdZ-Geschäftsführer Volker Homes, könne man
       flugeingeschränkten Tieren mehr Auslauf, also Bewegungsfreiheit, geben.
       
       Auch der Tierpark Berlin gehört zu den angezeigten Zoos. Sprecherin Philine
       Hachmeister weist die Vorwürfe zurück: „Wir beschneiden nur die Federn von
       18 von insgesamt 9.000 Vögeln im Park“, sagt sie. Das sei vergleichbar mit
       dem Nagelschneiden bei Menschen, die Federn wüchsen wieder nach. Anders als
       beim Beschneiden von Flügeln würden also keine Körperteile amputiert. Die
       Prozedur müsse nach jeder Mauser wiederholt werden.
       
       Peta erwartet nicht viel von möglichen Gerichtsverfahren. „Es gibt keine
       Rechtsstaatlichkeit im Tierschutz“, behauptet Hafebeck. Ziel sei,
       Aufmerksamkeit für das Thema zu bekommen. Diese dürfte 2018 verstärkt
       werden. Dann erwartet der VdZ Ergebnisse aus einer Studie, die die
       Auswirkungen von Flugeinschränkung auf den Stresspegel von Pelikanen und
       Flamingos untersucht.
       
       10 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lukas Dörrie
       
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