# taz.de -- die dritte meinung: Die Verbrechen des Assad-Regimes müssen in Deutschland weiterhin verfolgt werden, sagt Anwalt Kaleck
       
       In den letzten Dekaden, vor allem aber nach dem Aufstand 2011, wurden in
       syrischen Gefängnissen Zehntausende Menschen willkürlich festgenommen und
       gefoltert. Systematische Folter gehört quasi zur DNA des Herrschaftssystems
       der Assad-Regierungen.
       
       Rechtlich handelt es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit und um
       Kriegsverbrechen, Völkerstraftaten also. Da vor Ort an eine Justiz, die die
       aktuell Herrschenden vor Gericht stellt, nicht zu denken ist, da der
       Internationale Strafgerichtshof in Den Haag oder ein UN-Sondertribunal nur
       mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates aktiv werden könnten, bleibt als
       Alternative nur die Strafverfolgung à la Pinochet nach dem Prinzip der
       Jurisdiktion.
       
       Da hat sich allerdings in Deutschland in letzter Zeit einiges getan: Hier
       gilt das Weltrechtsprinzip umfassend, hier untersuchen die zuständigen
       Bundesanwälte in Karlsruhe seit 2011 die syrischen Verbrechen und in der
       hier ansässigen Exilgemeinschaft sind Hunderte von AktivistInnen und
       Oppositionellen.
       
       Aus diesem Grund haben Folterüberlebende aus Syrien gemeinsam mit den
       syrischen Anwälten Anwar al-Bunni, Mazen Darwish und dem European Center
       for Constitutional and Human Rights (ECCHR) im März 2017 beim
       Generalbundesanwalt in Karlsruhe eine Strafanzeige gegen hochrangige
       Geheimdienstfunktionäre der Regierung Assad erstattet. Im September 2017
       folgte eine weitere Strafanzeige.
       
       Dank der Arbeit von al-Bunni und Darwish und ihrer Organisationen SCM und
       SCLSR sowie der Unterstützung durch die Heinrich Böll Stiftung arbeitet das
       ECCHR an weiteren Strafanzeigen wegen Menschenrechtsverbrechen in
       verschiedenen Haftanstalten der syrischen Geheimdienste und des Militärs .
       
       Am 8. November werden die genannten Organisationen – mit Amnesty
       International Deutschland – sowie Folterüberlebende und Anwält_innen aus
       Syrien in Berlin in der Heinrich-Böll-Stiftung über die laufenden
       Ermittlungen und künftige Syrienverfahren diskutieren.
       
       6 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Kaleck
       
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