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       Mieter wird verurteilt 
       
       Nach Polizei-Schüssen auf eine 17-Jährige hat das Amtsgericht den Mieter
       der Tatwohnung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf
       Bewährung verurteilt. Bei einem Einsatz im März 2016 hatte ein Polizist
       fünf Schüsse auf die geschlossene Wohnungstür abgegeben und dabei die
       17-Jährige getroffen. Wegen Körperverletzung wurde nun nicht der Beamte,
       sondern der Mieter verurteilt: Er hatte, weil Störer seine Party bedrohten,
       selbst die Polizei gerufen. Als diese an der Tür stand, hatte er sie
       aufgerissen und durch einen Schuss aus einer Schreckschusspistole versucht,
       die vermeintlichen Angreifer zu vertreiben. Damit habe er aber, so das
       Urteil, die Notwehrreaktion des Polizeibeamten hervorgerufen. Das Verfahren
       gegen diesen war bereits im Juni 2016 eingestellt worden. (taz)
       
       2 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Paula Högermeyer
       
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