# taz.de -- Streit um BDS
       
       > Boykott BDS-Aktivist bekommt Recht vor Gericht
       
       Das Verwaltungsgericht Oldenburg muss sich nach Beschluss des
       Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg (OVG) mit der Frage auseinandersetzen,
       ob die Stadt einen an BDS-Aktivisten vermieteten Raum noch absagen durfte.
       
       Geklagt hatte der Aktivist Christoph Glanz gegen die Stadt Oldenburg. Im
       Mai 2016 hatte er im städtischen Kulturzentrum PFL mit der „BDS Initiative
       Oldenburg“ einen Vortrag des israelischen Menschenrechtsaktivisten Ronnie
       Barkan über die BDS-Bewegung geplant. BDS („Boykott, Deinvest, Sanction“)
       befürwortet einen umfassenden Boykott Israels. Die Stadt Oldenburg hatte
       die Raumzusage jedoch kurzfristig zurückgezogen. „Das war eine
       Grundsatzentscheidung“, sagte Reinhard Schenke, Sprecher der Stadt
       Oldenburg. Die Stadt wolle keine Israelboykott-Aufrufe in ihren Räumen
       dulden.
       
       Vor Gericht vertrat die Stadt nun die Ansicht, die Vertragskündigung sei
       eine rein privatrechtliche Angelegenheit und kein Verwaltungsakt – womit
       zum Beispiel Gleichbehandlungsgrundsätze nicht geltend gemacht werden
       könnten.
       
       Das sah das Oberverwaltungsgericht anders: Nach Meinung der Richter ist das
       Kulturzentrum eine öffentliche Einrichtung. Die Stadt überlasse Nutzern
       diese Räume „nach Maßgabe ihrer öffentlich-rechtlichen Richtlinien. Das
       unterscheidet die Beklagte beispielsweise von einem Hotel oder einer
       Gaststätte“.
       
       „Das ist eine gute Nachricht für alle in dieser Stadt, die Menschenrechte
       und Meinungsfreiheit unterstützen und zwar ausnahmelos- und eben auch im
       Falle Israels und Palästinas“, fand der Aktivist Glanz
       
       Ob der Raumentzug rechtswidrig war, ist mit dem OVG-Beschluss indes noch
       nicht geklärt. Deutschlandweit gibt es Streit um die BDS-Bewegung. Kritiker
       werfen den Aktivisten Antisemitismus vor. Städte wie München oder Frankfurt
       stellen der Bewegung keinen öffentliche Räume mehr zur Verfügung. PMH
       
       28 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Paulina Hemesath
       
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