# taz.de -- Presseratsrüge für die „FAZ“: Homophober Text war homophob
       
       > Im Sommer erschien in der FAZ ein Artikel, der suggerierte, Kinder von
       > homosexuellen Paaren seien besonders missbrauchsgefährdet. Dafür wurde
       > das Blatt nun gerügt.
       
 (IMG) Bild: Kassierte eine Rüge: die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“
       
       Berlin epd/taz | Für den [1][homofeindlichen Text eines anonymen Autors]
       hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung eine Rüge des Presserats kassiert.
       In dem Text „Wir verraten alles, was wir sind“ wurde aus Sicht des
       Presserates die Behauptung aufgestellt, dass adoptierte Kinder von
       homosexuellen Paaren einer besonders hohen Gefahr eines sexuellen
       Missbrauchs ausgesetzt seien. Diese Behauptung, für die es keinen
       wissenschaftlichen Beleg gebe, stelle einen schweren Verstoß gegen das
       Diskriminierungsverbot nach Ziffer 12 des Pressekodex dar, teilte der
       Presserat mit.
       
       Der Text eines Autors mit dem Pseudonym Johannes Gabriel war Ende Juni in
       der FAZ erschienen. Darin hieß es „Und ist es wirklich so abwegig, was
       manche Gegner der Homo-Ehe behaupten, dass adoptierte Kinder ungleich
       stärker der Gefahr sexuellen Missbrauchs ausgeliefert sind, weil die
       Inzest-Hemmung wegfällt und diese Gefahr bei homosexuellen Paaren besonders
       hoch sei, weil die sexuelle Outsider-Rolle eine habituelle Freizügigkeit
       erotischer Binnenverhältnisse ohne alle sexual-ethischen Normen ausgebildet
       habe?“
       
       Hinter dem Pseudonym vermutete [2][das Medienportal Meedia] den Betreiber
       des rechten Blogs „Philosophia Perennis“, David Berger. Dort war derselbe
       Text ebenfalls erschienen. Berger beantwortete eine Anfrage des Portals zur
       Urheberschaft allerdings nicht. Auch die FAZ hat sich seitdem nicht über
       den Autor geäußert.
       
       Drei Rügen sprach der Presserat zudem wegen Berichterstattung über den
       Terroranschlag in Manchester aus. Gerügt wurden zwei Mal „Bild online“ und
       ein Mal die Onlineausgabe der „TZ“. Aus Sicht des Presserats stellten die
       Berichterstattungen einen schweren Verstoß gegen den Opferschutz nach
       Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex dar.
       
       Wegen des Artikels mit der Überschrift: „Gesucht! Wer kennt diese
       G20-Verbrecher?“ erreichten den Presserat elf Beschwerden. Die
       „Bild“-Zeitung hatte darin Einzelfotos von G20-Demonstranten in Aktion
       gezeigt und zur Fahndung aufgerufen. Aufgrund des überragenden öffentlichen
       Interesses an dem Geschehen habe der Presserat keinen Verstoß gegen den
       Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Kodex gegeben gesehen. Jedoch
       verstoße die Art der Darstellung gegen den Pressekodex, weil die
       Abgebildeten „an einen öffentlichen Medienpranger gestellt“ würden. Es
       gehöre nicht zur Aufgabe der Presse, selbstständig nach Bürgern zu fahnden.
       Der Presserat sprach eine Missbilligung aus.
       
       Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion des Presserats. Neben den
       Rügen wurden insgesamt 22 Missbilligungen, 33 Hinweise und sechs
       Beschwerden als begründet bewertet. 60 Beschwerden wurden als unbegründet
       erachtet.
       
       15 Sep 2017
       
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