# taz.de -- nord.thema: Auf dem Weg zurück in die Gesellschaft
       
       > RESOZIALISIERUNG Schulden erschweren Strafgefangenen den Weg zurück in
       > ein normales Leben. Kosten, die durch die Straftaten entstanden sind,
       > müssen auch nach einer Privatinsolvenz abgezahlt werden
       
 (IMG) Bild: Viele Strafgefangene sind nach ihrer Entlassung hoch verschuldet
       
       von Jördis Früchtenicht
       
       Schulden sind in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. Laut dem
       „Schuldneratlas 2016“ der Wirtschaftsauskunftei Creditreform sind 6,8
       Millionen Deutsche über 18 Jahren überschuldet oder weisen nachhaltige
       Zahlungsstörungen auf. Überschuldung ist also ein Massenphänomen. Wie
       andere soziale Probleme auch ist Verschuldung in konzentrierter Form in
       Gefängnissen anzutreffen. Nur ist es für Straffällige wesentlich
       schwieriger, einen Ausweg aus der Überschuldung zu finden als für Menschen,
       die in Freiheit leben.
       
       Viele Strafgefangene sind nach ihrer Entlassung hoch verschuldet. Zum
       einen, da sie aus dem Leben vor ihrer Haft Verpflichtungen hatten, denen
       sie im Gefängnis nicht nachkommen konnten. „Das sind Verpflichtungen, wie
       sie andere auch haben: Handyverträge zum Beispiel. Wer in Untersuchungshaft
       kommt, hat meist andere Dinge im Kopf, als den Strom abzustellen“, sagt
       Björn Süß, Geschäftsführer der Stiftung Straffälligenhilfe
       Schleswig-Holstein. „Die Inhaftierung bedeutet automatisch einen weiteren
       sozialen Abstieg.“
       
       Hinzu kommen zudem die Verfahrenskosten, die bei einer rechtskräftigen
       Verurteilung an den Staat zurückgezahlt werden müssen. Neben Anwalts- und
       Gerichtskosten können dies etwa auch Kosten für Gutachten oder Ähnliches
       sein. „Die Schulden können zu Antriebs- und Perspektivlosigkeit führen“,
       berichtet Süß. „Dadurch werden Wege verbaut, nach der Haft ein normales
       Leben zu führen.“
       
       Bundesweit wird fast jeder zweite ehemalige Häftling wieder straffällig,
       wie eine Studie des Bundesjustizministeriums zeigt. Dabei soll der
       Strafvollzug die Häftlinge befähigen, in Zukunft in sozialer Verantwortung
       ein Leben ohne Straftaten zu führen. Für eine erfolgreiche Resozialisierung
       ist neben Unterkunft, Arbeit und dem sozialen Umfeld auch Hilfe bei Sucht-
       und Schuldenbewältigung wichtig. „Der Resozialisierungsaspekt der Haft wird
       häufig vergessen. In der Gesellschaft herrscht meist Schubladendenken.
       Schuldnerberatung für Inhaftierte wird schnell als unnötige Geldausgabe
       angesehen, erzählt Sabine Reimer. Die Schuldnerberaterin des Vereins
       Bremische Straffälligenbetreuung berät Strafgefangene regelmäßig in der
       Justizvollzugsanstalt (JVA).
       
       ## Den Überblick verloren
       
       Ihr Kollege Stefan Bruns ergänzt: „Unsere KlientInnen haben oft aus
       verschiedenen Gründen keinen Überblick mehr über ihre Schulden, etwa wegen
       Drogenmissbrauchs oder auch chaotischen Familienverhältnissen.“ In der
       Beratung werde häufig zunächst Aufklärungsarbeit geleistet. „Viele haben
       ein falsches Bild davon, wie die Schuldentilgung abläuft. Diese Gedanken
       entsprechen meist nicht der Realität“, so Bruns. Einige KlientInnen kämen
       am ganzen Körper zitternd in die Beratung und wüssten nicht, was passieren
       wird. Über Pfändungsfreigrenzen etwa, durch die das Existenzminimum
       gesichert werden soll, sind sie nicht informiert. „In Extremfällen kommt es
       auch vor, dass neue Straftaten zur Schuldentilgung begangen werden.“
       
       ## Existenzminimum gesichert
       
       Zum Nettoeinkommen im Sinne der Pfändungstabelle zählen neben Gehalt und
       Rente auch das Arbeitslosengeld I und II. Die Höhe des pfändbaren
       Einkommens richtet sich nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.
       Wer beispielsweise 1.140 Euro im Monat hat und weder für Kinder noch für
       Ex-PartnerInnen zahlen muss, dem können laut der aktuellen Pfändungstabelle
       nur 4,34 Euro im Monat gepfändet werden. Danach steigt der Betrag
       schrittweise an. Bei einem Nettoeinkommen von 1.280 Euro sind es 102 Euro,
       wer 1.660 Euro hat, muss 326 Euro abgeben, dazu gegebenenfalls knapp 20
       Euro für eine unterhaltspflichtige Personen. Die Tabelle endet übrigens bei
       einem Nettoeinkommen von 3.476 Euro: Dann sind alle Beträge voll pfändbar!
       
       Wie für andere Menschen auch gibt es für StraftäterInnen zudem die
       Möglichkeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, häufig auch als
       Privatinsolvenz bezeichnet. Allerdings bleiben nach der dazugehörigen
       Restschuldbefreiung am Ende des sechsjährigen Insolvenzverfahrens trotzdem
       noch jene Verbindlichkeiten übrig, die aus vorsätzlich begangenen,
       unerlaubten Handlungen entstanden sind. Diese nämlich werden von der
       Befreiung nicht erfasst.
       
       Das Insolvenzverfahren kann bereits während der Haft eingeleitet werden.
       Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Strafgefangenen Zugang zu
       Schuldnerberaterumg haben. Dies ist nicht überall der Fall. Justizvollzug
       ist Sache der Bundesländer. „Eine Verbraucherinsolvenz ist auch in der
       Justizvollzugsanstalt nicht leicht. Die Haft bedeutet nicht freie Kost und
       Logis. Beispielsweise müssen für einen Fernseher Leihgebühren und Strom
       gezahlt werden“, so Reimer.
       
       Zudem könne das sogenannte Eigengeld der Inhaftierten, unter anderem ein
       Teil ihres ohnedies kärglichen Arbeitsentgelts, gepfändet werden, wenn das
       Überbrückungsgeld angespart wurde. Dieses dient der Begleichung von Kosten
       in der ersten Zeit nach einer Haftentlassung, also etwa Mietzahlungen. „In
       der Bevölkerung wird oft gedacht, die Insolvenz in Haft ist einfach, weil
       es kein pfändbares Einkommen gibt, aber das ist nicht richtig“, sagt
       Reimer.
       
       ## Alternative: Schuldenfonds
       
       Als Entschuldungshilfe haben sich Schuldenregulierungsfonds, auch
       Resozialisierungsfonds, bewährt. Allerdings gibt es diese Fonds nicht in
       allen Bundesländern. Doch sowohl beim Bremer Verein als auch der
       schleswig-holsteinischen Stiftung gibt es sie. Dadurch können Straffälligen
       Darlehen zur Schuldentilgung gewährt werden, die sie so nicht bei einer
       Bank bekommen würden. „Unsere Stiftung hat seit 1995 über 870.000 Euro an
       Darlehenssummen gewährt, damit konnten 3,7 Millionen Euro an Forderungen
       abgegolten werden“, berichtet Süß. „Die Stiftung kann dabei keine riesigen
       Darlehen gewähren – im Schnitt sind es 2.500 bis 3.000 Euro.“
       
       Die Darlehen können auch den Opfern der Straftaten helfen. „Ein Klient
       hatte eine Vergewaltigung begangen, dem Opfer war ein Schmerzensgeld von
       10.000 Euro zugesprochen worden. Diese Summe konnte der Täter nicht zahlen,
       er lebte von unpfändbarem Einkommen. Dank des Fonds konnte sich der Verein
       für ein Darlehen verbürgen“, erzählt Bruns. Nach Verhandlungen mit der
       Anwältin des Opfers habe dieses ein Drittel der eigentlichen Forderung
       erhalten. Ohne das Darlehen wäre bei dem Täter, der nichts hatte, auch
       nichts zu vollstrecken gewesen. „So konnte auch das Opfer mit der Thematik
       abschließen.“
       
       Schuldner- und Insolvenzberatung Bremen, Faulenstraße 48–52. Termine gibt
       es nach telefonischer Vereinbarung unter 0421/79 29 3-0. Mittwochs gibt es
       zwischen 9 bis 12 Uhr zudem eine freie Beratung. Website:
       [1][www.straffaelligenhilfe-bremen.de]
       
       Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg:
       [2][www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de]
       
       Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein, Ringstraße 76, Kiel.
       Telefon: 0431/200 56 68, Website: [3][www.straffaelligenhilfe-sh.de]
       
       23 Sep 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.straffaelligenhilfe-bremen.de/
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 (DIR) [3] http://www.straffaelligenhilfe-sh.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jördis Früchtenicht
       
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