# taz.de -- Berliner Wochenkommentar I: Die Bevölkerung, nicht das Volk
       
       > Das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft zu knüpfen ist in der
       > Einwanderungsgesellschaft ebenso unlogisch wie altmodisch.
       
 (IMG) Bild: Das gilt nicht für jeden.
       
       An diesem Sonntag dürfen 600.000 erwachsene BerlinerInnen bei der Wahl des
       Bundestags nicht mitwählen. Der Grund: Sie haben keinen deutschen Pass.
       Wahlberechtigt sind exakt 2.496.096 BerlinerInnen. Die 600.000 sind also
       ziemlich genau ein Fünftel der erwachsenen Bevölkerung der Hauptstadt. In
       manchen Bezirken mit hohem Zuwandereranteil wie etwa in Mitte ist es jeder
       Dritte, der nicht mitwählen darf.
       
       Das ist – das kann man als DemokratIn wohl schwer anders sehen – total
       ungerecht. Nicht einmal beim Volksentscheid über die Schließung oder
       Offenhaltung des Flughafens Tegel dürfen diese Nachbarinnen und Nachbarn
       mit entscheiden – eine Abstimmung, die vielleicht noch direkter als die
       Bundestagswahl vor Augen führt, wie politische Partizipation direkt den
       eigenen Lebensalltag beeinflusst.
       
       Klar, es gibt unter den 600.000 BerlinerInnen ohne deutsche
       Staatsangehörigkeit sicher viele, die erst seit Kurzem hier leben und/oder
       vielleicht nicht vorhaben, lange zu bleiben. Aber es gibt, wie die
       Symbolwahl für Menschen ohne deutschen Pass im Bezirk Mitte diese Woche
       zeigte, eben auch viele, die 20 Jahre oder länger hier leben, aber aus den
       unterschiedlichsten (privaten, emotionalen, ökonomischen, politischen)
       Gründen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt haben – und
       trotzdem hier mitentscheiden möchten.
       
       Denn sie leben hier, schicken ihre Kinder hier zur Schule, zahlen Steuern,
       Renten- und Arbeitslosenversicherung, leiden unter Gentrifizierung,
       Fluglärm, Niedriglohn – und politischer Entmündigung. Es wäre so leicht,
       wenigstens jenen – nur noch rechtlich gesehen –AusländerInnen das Wahlrecht
       zuzugestehen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Das
       Wahlrecht von der Staatsbürgerschaft abhängig zu machen ist in Zeiten
       moderner Einwanderungsgesellschaften ebenso unlogisch und altmodisch wie
       die rechtliche Verknüpfung jener mit der Abstammung. Es stammt aus einer
       Zeit, als demokratische Macht vom sogenannten Volk und nicht von der
       tatsächlichen Bevölkerung auszugehen hatte – und die wünscht sich
       hoffentlich nur noch die AfD zurück.
       
       23 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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